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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

EnBW: Justizskandal weitet sich aus

Karlsruhe (ots)

Ermittlungsverfahren entgegen Rechtsauffassung des                
Justizministeriums/Rechtliche Ungleichbehandlung setzt sich fort
Die neuerlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart  
wegen Einladungen zu Spielen des VfB Stuttgart gegen Umweltministerin
Gönner und den Vorstandsvorsitzenden der EnBW Energie 
Baden-Württemberg AG, Prof. Dr. Claassen, sind absurd.
Die Ermittlungen
  • widersprechen der klar formulierten Rechtsauffassung des baden-württembergischen Justizministeriums, das gegenüber dem Landtag am 7.11.2006 erklärt hat: "Es gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Mitglieder der Landesregierung, das Land in der Öffentlichkeit zu repräsentieren. Dazu gehört auch die Präsenz bei Sportveranstaltungen. Dies gilt für Fußballspiele der Bundesliga wie der Weltmeisterschaft... ." Es mache grundsätzlich keinen Unterschied, wenn die entsprechenden Freikarten von einem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
  • widersprechen den öffentlichen Erklärungen des Justizministers Ulrich Goll vom Sommer diesen Jahres: "Es wird erwartet, dass Regierungsmitglieder bei Sportveranstaltungen Präsenz zeigen" (Stuttgarter Nachrichten vom 10.06.2006). - widersprechen der von der Staatsanwaltschaft Stuttgart selbst zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung, die noch vor wenigen Wochen erklärt hat: "Der Besuch von Fußballspielen gehört zu den repräsentativen Aufgaben von Mitgliedern der Landesregierung." (Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in der Bild-Zeitung vom 21.07.2006).
  • widersprechen dem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe, das am 07.11.2006 festgestellt hat: "In der Einladung hochrangiger Amtsträger als Repräsentanten des Staates zu öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen ist grundsätzlich keine strafbare Vorteilsannahme oder -gewährung zu sehen." Diese evidenten Widersprüche werden fortlaufend von einzelnen Staatsanwälten ignoriert. Obendrein hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft heute, am 20.11.2006, mit insgesamt sieben Personen die Geschäftsräume der EnBW zum Zwecke der Hausdurchsuchung aufgesucht. Dies ist nach Ansicht der EnBW völlig unverhältnismäßig und auch völlig unverständlich, da die EnBW von Anfang an völlige Transparenz gewährleistet hat.
Aus Sicht der EnBW drängt sich mit Blick auf das Gebaren einzelner
Staatsanwaltschaften mittlerweile der Verdacht auf, dass es bei 
diesen Ermittlungsverfahren nicht mehr um die objektive rechtliche 
Würdigung eines Sachverhaltes geht. Das Ermittlungsverfahren trägt 
vielmehr Züge eines neuerlichen Versuchs einer 
baden-württembergischen Ermittlungsbehörde zur unbegründeten 
Rufschädigung gegenüber dem Unternehmen EnBW und seinem 
Vorstandsvorsitzenden. Dafür spricht auch, dass die 
Staatsanwaltschaft Stuttgart den Verdacht, Prof. Dr. Utz Claassen 
habe Tanja Gönner zu zwei Bundesligaspielen eingeladen, bereits 
öffentlich gemacht hat, ohne vorher den Wahrheitsgehalt zu 
überprüfen. Der entsprechende Vorwurf ist objektiv und beweisbar 
falsch.
Noch unverständlicher werden die Ermittlungen, wenn man weiß, dass
am 3. Dezember 2005 nicht nur Umweltministerin Gönner, sondern auch 
verschiedene andere Landesminister bei verschiedenen Gastgebern zum 
Fußballspiel VfB Stuttgart gegen FC Bayern München eingeladen waren -
unter anderem der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll. 
Angesichts dieser Ereignisse sorgt sich der gesamte EnBW-Vorstand um 
die Rechtsstaatlichkeit im Hinblick auf die Ermittlungen. "Wenn 
augenscheinlich der Gleichbehandlungsgrundsatz bei einzelnen 
Staatsanwaltschaften keine Rolle mehr spielt und das 
Justizministerium erkennbar untätig bleibt, kann und muss man wohl 
von einem Justizskandal sprechen", so EnBW-Vorstand Dr. Bernhard  
Beck.

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

Original-Content von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG, übermittelt durch news aktuell

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