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MK-Kliniken AG

Wegen "Team Wallraff"-Berichterstattung: RTL zu Schadensersatz und Richtigstellung verurteilt
MK-Kliniken AG erzielt weiteren juristischen Sieg gegen Kölner Privatsender

Hamburg (ots)

Im Streit gegen RTL und dessen "Team Wallraff" kann die MK-Kliniken AG einen weiteren juristischen Erfolg gegen den Kölner Sender verbuchen: Das LG Hamburg verurteilte RTL Television und RTL Interactive wegen deren falscher und manipulativer Berichterstattung von "Team Wallraff" dem Grunde nach zu Schadensersatz (AZ: 324 O 553 / 17). Außerdem muss der Sender in seiner nächsten "Team Wallraff"-Sendung eine Richtigstellung veröffentlichen. Es ist bereits der vierte gegen die MK-Kliniken AG gerichtete und von RTL unter "Team Wallraff" oder "RTL Extra" verbreitete Beitrag, der zu gerichtlichen Verboten führte. In zwei Fällen wurde festgestellt, dass RTL zum Schadensersatz verpflichtet ist und verurteilte den Sender zu einer Richtigstellung. Eine dieser Entscheidungen ist bereits rechtskräftig, nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde der RTL Television GmbH im Juni 2018 vom Bundesgerichthof zurückgewiesen wurde.

Im Zuge einer in der deutschen Medienlandschaft einzigartigen Kampagne gegen ein Unternehmen hatte der Kölner Privatsender die MK-Kliniken AG gleich mehrmals angegriffen, nachdem sich dieser gegen eine Berichterstattung gewehrt hatte. Für den Sender erschlich sich erstmals im Mai 2014 die "Team Wallraff"-Reporterin Pia Osterhaus widerrechtlich Zugang zu einer Einrichtung der MK-Kliniken AG. Mit versteckter Kamera und Mikrophon machte die Reporterin heimlich Aufnahmen von hilflosen, halbnackten Senioren, um sie dann in der "Team Wallraff"-Sendung zwischen Werbeblöcken einem Millionenpublikum vorzuführen. Die MK-Kliniken AG wehrten sich erfolgreich gegen diese Berichterstattung und ließ Teile davon verbieten.

Die juristische Niederlage brachte Günter Wallraff und seinen Sender RTL ("Adam sucht Eva", "Bauer sucht Frau", "Schwiegertochter gesucht") nicht zur Räson. Im Gegenteil: In drei aufeinanderfolgende Attacken via "Team Wallraff" und "RTL Extra" griff der Sender mit journalistisch unzulänglichen Beiträgen die MK-Kliniken AG erneut an. Die Folge: drei weitere gerichtliche Verbote jeweils mehrerer Passagen dieser Sendungen.

Derzeit stellt sich die rechtliche Gesamtsituation wie folgt dar:

   - Im ersten Verfahren klagte die MK-Kliniken AG (damals noch 
     Marseille-Kliniken AG) wegen der Berichterstattung gegen den 
     Sender (2.11.2015). Das OLG Köln gestand im Urteil vom 
     16.11.2018 den MK-Kliniken für die mangelhafte Berichterstattung
     auch Schadenersatz dem Grunde nach zu. Eine Revision wurde nicht
     zugelassen. Dagegen legte der Kölner Sender 
     Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (AZ VI ZR 500 / 17). Der BGH 
     wies diese mit Beschluss vom 5.6.2018 zurück. Das Urteil ist nun
     rechtskräftig. Das strafrechtliche Nachspiel läuft noch, und 
     zwar in Form eines bei der Staatsanwaltschaft Berlin anhängigen 
     Ermittlungsverfahrens.
   - Im Sommer 2015 drang die als Praktikantin getarnte 
     RTL-Mitarbeiterin Düzen Tekkal in eine Einrichtung der 
     MK-Kliniken AG in Oldenburg ein. Im Einstweiligen 
     Verfügungsverfahren wurden wesentliche Teile dieses Berichtes 
     untersagt. Derzeit läuft die Beweisaufnahme im 
     Hauptsacheverfahren (AZ 324 O 449 / 15) vor dem LG Hamburg. Die 
     Reporterin Düzen Tekkal, die sich nach ihrem RTL-"Team 
     Wallraff"-Debakel nun als "Kriegsberichterstatterin" 
     präsentiert, wurde als Zeugin zur Beweisaufnahme geladen. Zum 
     letzten Termin erschien sie allerdings nicht. Das Gericht 
     verhängte gegen sie daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 
     500,00.
   - Im Dezember 2014 sendete die RTL-Reporterin Stefanie Albrecht in
     der Sendung "RTL-Extra" einen Bericht über Einrichtungen der 
     MK-Kliniken AG, in dem, vereinfacht gesagt, unter anderem 
     behauptet wurde, dass die Senioren in den Einrichtungen der 
     MK-Kliniken AG nicht genug zu essen bekommen würden. Auch dieser
     Beitrag hielt der gründlichen Prüfung durch das LG Hamburg nicht
     stand, das die weitere Verbreitung einer ganzen Reihe von 
     Einzelvorwürfen zunächst im Einstweiligen Verfügungsverfahren 
     untersagte. Im Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg (AZ 324 O 
     172 / 2016) wurde der Sender zusätzlich zu Schadensersatz dem 
     Grunde nach und der Richtigstellung der falschen 
     Berichterstattung verurteilt. RTL ging dagegen vor dem OLG 
     Hamburg in Berufung. Ausgerechnet RTL-Reporterin Stefanie 
     Albrecht, deren Bericht laut Gerichtsurteil so wie gesendet 
     nicht weiter verbreitet werden darf, bekam eine Auszeichnung für
     eine Reportage über "Fake News", die in der Sendung "RTL Extra" 
     zu sehen war.
   - In seiner vierten und bisher letzten Attacke des Senders gegen 
     die MK-Kliniken AG machte die RTL-"Team Wallraff"-Mitarbeiterin 
     Laura Stressow heimlich Film- und Tonaufnahmen in einer 
     Einrichtung der MK-Kliniken AG. Das LG Hamburg untersagte auch 
     diesen handwerklich schlecht gemachten Bericht in wesentlichen 
     Teilen. Zusätzlich verurteilte das Gericht RTL zu Schadensersatz
     dem Grunde nach und zu einer Richtigstellung. (AZ 324 0 553 / 
     17). Auch dagegen ist die Berufung möglich.

Pressekontakt:

NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Phone: +49 30 2404 8290
Email: uwe.wolff@naima-media.de

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