VSV/Kolba: Vergleich bei Musterfeststellungsklage schließt Ausländer aus
Wien (ots)
Der VSV bietet österreichischen und südtiroler Geschädigten kosten- und risikolose Individualklagen in Deutschland an
Im Klageregister der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Volkswagen AG (VW) hatten sich ursprünglich rund 450.000 geschädigte VW-Kunden angemeldet.
Nun haben sich vzbv und VW - so die Vorankündigung in den Medien- doch noch auf einen Vergleichsvorschlag für nur rund 260.000 angemeldete VW-Kunden geeinigt. VW will rund 860 Mio Euro zur Verfügung stellen.
"Die wunderbare Verminderung der Anspruchsberechtigten liegt offensichtlich in von VW diktierten Bedingungen: Keine Entschädigung für Ausländer, keine Entschädigung wenn man nach dem 31.12.2015 gekauft hat und keine Entschädigung, wenn man das Fahrzeug inzwischen verkauft hat. Der vzbv hat damit die rechtlich berechtigen Interessen von fast der Hälfte der Angemeldeten nicht erfolgreich vertreten," zeigt sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV), vom vzbv enttäuscht. "Der VSV bietet jedoch den österreichischen und südtiroler Geschädigten an, diese bei nun nötigen Individualklagen gegen VW in Deutschland zu unterstützen."
Über die Web-Site www.klagen-ohne-risiko.at können sich Betroffene - die noch nicht Mitglieder beim VSV sind - melden und diese Hilfestellung beantragen. Der VSV wird im Team mit einer österreichischen und einer deutschen Anwaltskanzlei und einem deutschen Prozessfinanzierer dafür sorgen, dass möglichst viele Geschädigte nun rasch und kosten- und risikolos Klagen bei deutschen Gerichten einbringen können.
"Massenschäden halten sich nicht an nationale Grenzen, daher sollte eine gerichtliche Aufarbeitung solcher Schäden innerhalb der Europäischen Union (EU) auch grenzüberschreitend stattfinden. Diesem Prinzip haben vzbv und VW heute leider eine schallende Ohrfeige versetzt," ärgert sich Kolba. "Österreichische, italienische, spanische, tschechische und viele andere Verbraucher aus der EU haben denselben Schaden erlitten, wie deutsche VW-Kunden. Sie müssen daher ebenfalls entschädigt werden."
Die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage sind derzeit - solange die Musterfeststellungsklage anhängig ist - gehindert, ihre Ansprüche individuell einzuklagen. Der VSV fordert daher den vzbv auf, die Musterfeststellungsklage nunmehr unter Anspruchsverzicht zurückzuziehen und damit den vom Vergleich nicht erfassten Personen die sofortige individuelle Klagen gegen VW zu ermöglichen.
"Es ist bezeichnend, dass die Streitparteien nicht die Form eines gerichtlichen Vergleiches gewählt haben. Denn bei einem solchen hätte bei diesem Billig-Vergleich wohl weit über 30 Prozent der Teilnehmer den Vergleich abgelehnt. Nun soll der Vergleich aussergerichtlich geschlossen und abgewickelt werden. Daher hat sich die Musterfeststellungsklage erübrigt," sagt Peter Kolba.
Kosten- und risikofreie Klagen gegen VW Individualklagen gegen VW
Pressekontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +43 660 2002437
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