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Verbraucherschutzverein

VSV/Kolba: Weitere Anzeige gegen VW und KBA im Diesel-Skandal

Wien (ots)

Neue Unterlagen als Indiz für Zusammenwirken bei illegalen Thermofenstern

Der Verbraucherschutzverein (VSV) bringt heute eine weitere Nachtragsanzeige gegen die Volkswagen AG (VW) und das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein.

Aktenteile aus dem Verfahren gegen VW beim KBA, die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen jahrelangen Widerstand herausgeklagt wurden, legen den Verdacht nahe, dass das KBA auch bereits im Jahr 2015 davon ausgegangen ist, dass sogenannte „Thermofenster“ (Reduktion der Abgasreinigung bei tiefen oder hohen Temperaturen) – wie sie ua in der Software des Software-Updates zum VW Motor EA 189 oder in der Software zum Nachfolgemotor EA 288 vorhanden sind – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstoßen.

„Sollten die Erhebungen der WKStA diesen Verdacht bestätigen, dann wäre das KBA geradezu als Beitragstäter von VW beim fortgesetzten Abgasbetrug zu sehen, weil es Rückrufe und Fahrzeugtypen trotz dieser Thermofenster genehmigt hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Es gilt aber die Unschuldsvermutung.“

Die Konsequenz daraus: Bis heute stoßen viele dieser Fahrzeuge beim normalen Fahrbetrieb weit über die Grenzwerte giftiges NOx aus. Das gefährdet die Umwelt und insbesondere die Gesundheit von Menschen.

In Österreich gibt es tausende VW-Kunden, die sich zwar dem Ermittlungsverfahren der WKStA gegen VW ua als Privatbeteiligte angeschlossen, aber bislang keine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz eingebracht haben. Durch den Anschluss als Privatbeteiligte wurde die Verjährungsfrist zwar gehemmt, doch im Lichte der Judikatur des BGH, dass Zinsen erst ab Klage anfallen, verzichten diese Geschädigten – ohne es zu wissen – auf 4 Prozent Zinsen pro Jahr ab dem Tag der Klagseinbringung. Dagegen wird der Schadenersatz, den geschädigte VW-Kunden erlangen können, durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges Kilometer für Kilometer infolge der vom BGH angenommenen Nutzungsentschädigung immer weniger.

„Der VSV ruft diese Personen auf, rasch Schadenersatzklagen gegen VW einzubringen,“ verkündet Kolba. „Der VSV vermittelt risiko- und kostenfreie Individualklagen vor deutschen Gerichten. Diese Klagen haben bislang häufig mit Geheimvergleichen durch VW geendet.“

Service: www.klagen-ohne-risiko.at

Pressekontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt durch news aktuell

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