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VSV/Kolba: Weitere Ischgl Verhandlungen wegen Pandemie vertagt

Wien (ots)

Kläger beantragen statt Vertagung Abhaltung als Online-Verhandlungen

Die nächsten mündlichen Tagsatzungen in der Causa Amtshaftung für das Multiorganversagen in Ischgl 2020 waren für den 1.12.2021 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (ZRS Wien) anberaumt. Nun hat aber das Gericht diese Tagsatzungen wegen der Pandemie auf 14.3.2022 verschoben. Weitere Verschiebungen könnten folgen.

„Diese Verschiebungen sind nicht nachvollziehbar, da die zuständigen Richterinnen am ZRS Wien bislang alle Verhandlungen nach Abwicklung weniger Formalitäten geschlossen haben und angekündigt haben, rasch ein Urteil über die Rechtsfrage fällen zu wollen, ob die eingeklagten Rechtsgrundlagen – etwa das Epidemiegesetz – nur für die Allgemeinheit Schutzwirkung entfalten oder daneben auch für Einzelpersonen. Eine solche Formal-Verhandlung könnte ohne weiteres – in Pandemie-Zeiten – auch über Online-Plattformen abgehalten werden, geht es doch gerade nicht darum, etwa Zeugen persönlich zu hören,“ ärgert sich Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Wir werden daher nun – statt der Verschiebung – Verhandlungen via Online-Plattform beantragen.“

Bislang ist beim VSV auch keines der angekündigten Urteile eingelangt. Beweissicherungsanträge – zur Einvernahme von Ex-Bundeskanzler Kurz, Ex-Gesundheitsminister Anschober, Minister Nehammer und Landeshauptmann Platter werden von den Gerichten abgewiesen. Wie es mit dem Strafverfahren weitergeht, ist ebenfalls seit Monaten ungewiss, da das Justizministerium zum Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck noch keine Entscheidung getroffen hat.

„Das Vorgehen der Justiz in Sachen Ischgl ist für die Menschen, die sich im März 2020 infolge schwerer Versäumnisse der österreichischen Gesundheitsbehörden in Ischgl mit dem Corona-Virus infizierten, sehr enttäuschend,“ kritisiert Peter Kolba. „Da die Vertreter der Republik Österreich sich bis heute für die evidenten Fehler der Gesundheitsbehörden nicht einmal entschuldigt haben und jegliche Verantwortung zurückweisen, bleibt den zum Teil schwer Betroffenen bzw. den Hinterbliebenen Verstorbener nichts anderes übrig, als Gerichtshilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Menschen erwarten mit Recht, dass sich die Gerichte mit ihren Klagen – die ersten wurden im September 2020, also vor über einem Jahr, eingebracht – nun zügig befaßen und nicht einen Nebel des Vergessens über diese Ereignisse legen.“

Service: Der VSV bittet um finanzielle Unterstützung für die Klagen der Ischgl-Opfer. Crowdfunding „Gerechtigkeit für Ischgl-Opfer“ – www.startnext.com/ischgl2020

Pressekontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt durch news aktuell

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