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dpa-Faktencheck

Berechnung falsch: Von den 837 Euro gehen unter anderem Wohnkosten ab

Berlin (ots)

In sozialen Netzwerken kursiert ein Beitrag, in dem behauptet wird, «Asylanten» hätten ein monatliches «Einkommen» von 837 Euro zur Verfügung. Da sie zudem kein Geld für Miete, Verpflegung, Kleidung und Handy ausgeben müssten, hätten sie am Monatsende deutlich mehr Geld übrig als ein «Angestellter» (http://dpaq.de/oJ3i8).

BEWERTUNG: Die angegebene Zahl zur staatlichen Unterstützung für «Asylanten» beruht offenbar auf veralteten Werten aus Österreich. Auch in diesem Zusammenhang sind die Zahlen aber nicht korrekt wiedergegeben.

FAKTEN: Der Beitrag wird unter anderem von deutschen Usern geteilt, bezieht sich aber wohl auf Österreich. Dafür spricht, dass von Ausgaben für die «GIS» die Rede ist. Bei der «GIS» handelt es sich um die Gesellschaft, die in Österreich die Rundfunkgebühren eintreibt (https://www.gis.at/).

Die 837 Euro in der rechten Einkommenspalte stammen aus einem mittlerweile veralteten Gesetz, das die Mindestsicherung in Wien regelte. Das haben die österreichischen Faktenprüfer von «Mimikama» recherchiert. Es geht also um Leistungen, die Menschen mit keinem oder geringem Einkommen zustehen - und unter Umständen auch anerkannten Flüchtlingen.

Diese Mindestsicherung betrug in der österreichischen Hauptstadt zwischen 1.1.2016 und 31.12.2016 genau 837,76 Euro. In diesem Betrag war ein «Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs» enthalten. (http://dpaq.de/UUYa9) Außerdem sollte der Betrag die Ausgaben etwa für Kleidung, Lebensmittel und Körperpflege decken.

Die Leistungen für Asylbewerber sind deutlich geringer als die Sozialleistungen für Österreicher. Sie werden, wenn Asylbewerber in Unterkünften untergebracht sind, an deren Träger gezahlt.

Die in dem Post aufgestellte Behauptung, anerkannten Flüchtlingen oder Asylbewerbern würden zusätzlich zu den 837 Euro auch noch die Kosten für Kleidung, Essen und die Wohnung erstattet, ist also falsch.

Zur Situation in Deutschland: In den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland bekommen Asylbewerber in der Regel nur dann Geld, wenn sie in einer Wohnung und nicht in einer Sammelunterkunft untergebracht werden. Laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gibt es dann maximal 194 Euro für notwendigen Bedarf (Ernährung und Kleidung) und maximal 150 Euro für notwendigen persönlichen Bedarf (ÖPNV, Telefon und Hygieneartikel). Insgesamt fließen also maximal 344 Euro (http://dpaq.de/hr5aT).

Nach Ablauf der Aufenthaltsdauer von 15 Monaten werden die Leistungssätze nach AsylbLG so berechnet wie in der Sozialhilfe. Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt aktuell 424 Euro.

Hinsichtlich der Wohnungskosten gelten je nach Stadt unterschiedliche Höchstmieten, die von den Behörden bezahlt werden. Beispiel Berlin: Bei einem 1-Personen-Haushalt gilt hier als Richtwert bruttokalt 404 Euro und bei einem 5-Personen-Haushalt 795,60 Euro (http://dpaq.de/IVATv).

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Links:

Beitrag mit falscher Behauptung: https://www.facebook.com/419698974896856/photos/a.420164534850300/1161751264024953/?type=3&theater (archiviert: https://perma.cc/8UFD-QPVY)

Mindestsicherung in Wien 2016: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000503 (archiviert: http://dpaq.de/UUYa9)

Mindestsicherung in Wien 2019: http://dpaq.de/3kb5H (archiviert: http://dpaq.de/qcL95)

Deutsches Asylbewerberleistungsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html (archiviert: http://dpaq.de/dNCIv)

Reform des deutschen Asylbewerberleistungsgesetzes: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/reform-asylbewerberleistungsgesetz.html (archiviert: http://dpaq.de/hr5aT)

Regelsatz Hartz IV 2019: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/anlage.html (archiviert: http://dpaq.de/0g9hU)

Übernahme Wohn- und Heizkosten in Berlin: http://dpaq.de/IVATv

Wissenschaftliche Dienste des Bundestages zu Sozialleistungen nach dem AsylbLG: https://www.bundestag.de/resource/blob/566262/ff03ec70bdf4e1df138b9b63c6266783/WD-6-071-18-pdf-data.pdf

Grundversorgung für Asylbewerber in Oberösterreich: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/26937.htm

UNHCR zu Sozialleistungen für Asylbewerber in Österreich: https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2018/01/AT_UNHCR_Fragen-und-Antworten_2017.pdf

EU-Kommission zu Mindestsicherung in Österreich: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1101&langId=de&intPageId=4409

Faktencheck von Mimikama: https://www.mimikama.at/allgemein/asylant-bekommt-837-euro/(archiviert: http://dpaq.de/uB4V8)

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