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Abgasskandal - Schadensersatz beim Mercedes ML 350

Mönchengladbach (ots)

Das Landgericht Itzehoe hat im Mercedes-Abgasskandal ein wegweisendes Urteil gesprochen. Mit Urteil vom 09.08.2019 entschied es, dass der Händler einen Mercedes ML 350 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az. 6 O 101/19).

"Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass es sich bei dem bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Das Fahrzeug ist daher mangelhaft und unser Mandant hat Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags", erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.

Mercedes weist den Vorwurf von Abgasmanipulationen bisher zurück. Die verwendeten Funktionen seien legal, heißt es. Das sehen verschiedene Gerichte anders und bewerten das sog. Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung.

Vor dem LG Itzehoe ging es um einen Mercedes ML 350, Baujahr 2015 mit dem Dieselmotor OM 642 und der Abgasnorm Euro 6b. Der Kläger hatte den Pkw im Februar 2018 gebraucht von einem Händler gekauft. Wenig später rief das KBA das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück.

"Für unseren Mandanten bedeutet das einen erheblichen Wertverlust und Vertrauensverlust. Das Fahrzeug ist mangelhaft und wir haben die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt", so Rechtsanwalt Dr. Hartung. Dieser Argumentation ist das LG Itzehoe gefolgt.

Durch die unzulässige Abschalteinrichtung drohe dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung. Es sei daher nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet. Es liege ein erheblicher Mangel vor, so das Gericht. Die Nachbesserung durch den Hersteller sei für den Kläger unzumutbar. Er konnte daher vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dr. Hartung: "Trotz des Erfolgs überlegen wir, Berufung einzulegen. Für uns ist es nicht haltbar, dass der Händler einen Nutzungsersatz anrechnen kann."

Pressekontakt:

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Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach

Tel: 02161 / 6 84 56-0

Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
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