Anhörung der Bundesnetzagentur kann Routerzwang abwenden
Berlin (ots)
Aufgrund der hohen Bedeutung für 24 Millionen DSL-Anschlüsse hat die Bundesnetzagentur eine formelle Anhörung zum so genannten Netzabschlusspunkt angesetzt. Anlass ist der Routerzwang, den einzelne Anbieter von DSL-Anschlüssen ausüben. AVM begrüßt, dass die Bundesnetzagentur dafür Verbraucher, Anwender, Verbände und Industrie bis zum 6. November um ihre Stellungnahmen bittet. Den jetzt von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Netzabschlussgeräten als Alternative zur TAE-Dose (Telefondose) steht AVM jedoch äußerst kritisch gegenüber. Das bisher größte Erfolgsmodell des liberalisierten Telekommunikationsmarktes, nämlich die Einstufung der TAE als einheitlicher Netzabschlusspunkt wird dadurch in Frage gestellt.
Die Bundesnetzagentur versucht, für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel, LTE und andere) einen einheitlichen Netzabschlusspunkt zu definieren. Dies ist technologisch schwer umsetzbar und wird der herausragenden Bedeutung von DSL und seiner besonderen Regulierung nicht gerecht.
Die 24 Millionen Haushalte mit DSL-Anschlüssen haben bislang vom freien Wettbewerb und den daraus entstandenen Innovationen profitiert. Sollte die freie Endgerätewahl in Zukunft nicht mehr möglich sein, werden Wettbewerb und Innovationen im Festnetz auf der Strecke bleiben. Offen spezifizierte Schnittstellen zu Netzen und freier Wettbewerb sind auch im Mobilfunk der Motor für Innovationen wie beispielsweise Smartphones.
AVM fordert von der Bundesnetzagentur eine Entscheidung, die den Anforderungen eines freien Telekommunikationsendgerätemarktes gerecht wird. Auch zukünftig muss ein fairer Wettbewerb möglich sein, der den Verbrauchern die Freiheit bei der Wahl des Endgerätes gewährleistet.
Noch bis zum 6. November können alle interessierten Bürger dazu Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur abgeben. In der Mitteilung 398/2013 hat die Bundesnetzagentur hierfür Unterlagen bereitgestellt: http://ots.de/IVxCn
Zur Historie des Routerzwangs
Anfang des Jahres erklärte die Bundesnetzagentur auf Verbraucherbeschwerden, sie habe keine rechtliche Handhabe gegen den Routerzwang einzelner Netzbetreiber. Der Gesetzgeber habe nicht eindeutig definiert, an welchem Punkt das DSL-Netz in einem Haushalt endet. Aus diesem Grund sei die Entscheidung dem jeweiligen Netzbetreiber zu überlassen. Die Bundesnetzagentur lehnte somit ihre Zuständigkeit ab.
Im April sprachen sich 17 Hersteller aus der TK-Branche in einem Positionspapier an das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur für die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der Netzzugangsschnittstelle an der TAE-Dose und eine freie Routerwahl aus.
Das Thema Routerzwang ist in der deutschen Bundespolitik in den letzten Monaten auf großes Interesse gestoßen. Der politische Wille, den Routerzwang abzuschaffen, wurde von der aktuellen Bundesregierung deutlich artikuliert. Im Juli wurde der Routerzwang auch im Ausschuss "Neue Medien" des Bundestages in Bezug auf Fragen der Netzneutralität behandelt. Ebenfalls im Juli wurden erstmals Vertreter der Hersteller für TK-Endgeräte bei einem Workshop der Bundesnetzagentur in dieser Sache angehört. An diesem Workshop nahmen auch Vertreter des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der Netzbetreiber teil.
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