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Microsoft Deutschland GmbH

Konsequente Maßnahmen gegen Software-Piraten
Internet-Händler zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

München (ots)

Drei aktuelle Fälle in Österreich und Deutschland
verdeutlichen, dass der Handel mit gefälschter Software gravierende
strafrechtliche Folgen haben kann, auch wenn er nicht professionell
betrieben wird. Ein österreichisches Gericht verurteilte im ersten
Fall einen Privatmann, der Raubkopien zum Verkauf angeboten hatte, zu
zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Etwas glimpflicher kam
dagegen ein 21-jähriger Verkäufer aus Wien davon, er musste aufgrund
eines Vergleichs 6.000 US-Dollar Schadenersatz leisten. Auch in
Deutschland wurde ein betrügerisches Ehepaar, das mehr als 900
Raubkopien verkauft hatte, zu einer Haftstrafe auf Bewährung sowie
einer Geldstrafe verurteilt.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
(GVU) war bei einer routinemäßigen Internet-Recherche auf die
Angebotslisten des deutschen Ehepaares aufmerksam geworden. Das
Wolfsburger Betrügerduo verkaufte im Internet von März bis Dezember
1999 u.a. gefälschte Software von Microsoft und nahm dabei mehr als
80.000 Mark ein. Bei einer Hausdurchsuchung konnten weitere 1.300
CD-Rs sichergestellt werden, die ebenfalls zum Verkauf bestimmt
waren. Die Angeklagten hatten die Raubkopien mit Hilfe von vier
CD-Brennern illegal produziert. Das Amtsgericht Wolfsburg verurteilte
den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten
auf Bewährung, die Frau zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung,
zusätzlich wurden noch Geldstrafen verhängt. Microsoft wird
zivilrechtliche Schritte gegen das Ehepaar einleiten.
Abschreckung durch Freiheitsstrafen
In Österreich entlarvten Ermittler einen privaten Anbieter, der
ebenfalls illegale Software im Internet anbot. Bei einer
Hausdurchsuchung wurden 27 CD-Rs beschlagnahmt. Der Raubkopierer
bekannte sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Strafgericht
schuldig und bat um ein mildes Urteil. Der Privatanklagevertreter
betonte hingegen, dass die Verletzung von Urheberrechten ein
schwerwiegendes Vergehen sei, das zur Abschreckung von Nachahmern
auch entsprechend hoch bestraft werden müsse. Der Richter teilte
diese Argumentation und fällte ein überraschendes Urteil: Statt nur
die übliche Geldbuße zu verhängen, verurteilte er den Mann zu einer
Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung.
Schadenersatzzahlung für jungen Raubkopierer aus Wien
Nicht ganz so schwerwiegend ging jedoch der zweite österreichische
Fall aus. Der Mann hatte selbst gebrannte CD-Rs mit Software von
Microsoft im Internet angeboten. Dabei ging er besonders geschickt
vor: Er ließ sich das Geld der ahnungslosen Käufer postlagernd an
eine Chiffre-Nummer schicken und konnte so die eingesandten Briefe
anonym abholen. Die Ermittler erwirkten aber eine gerichtliche
Verfügung, mit deren Hilfe der Täter beim nächsten Postgang zur
Preisgabe seiner Identität aufgefordert werden konnte. Bei einer
anschließenden Hausdurchsuchung fanden Beamte und Anwaltschaft große
Mengen an leeren CD-Rs, ein Hinweis auf die eigentliche Tätigkeit des
21-jährigen Straftäters: Das illegale Brennen von Musik-CDs. Der Mann
war sofort geständig und zeigte sich sehr einsichtig. Aus diesem
Grunde wurde das Verfahren eingestellt und ein Vergleich geschlossen.
Der Angeklagte verpflichtete sich darin zur Unterlassung sowie zur
Zahlung von Schadenersatz in der Höhe von 6.000 US-Dollar. Er trägt
außerdem die Kosten des Verfahrens.
"Diese aktuellen Urteile zeigen, dass man auch auf juristischer
Seite die Notwendigkeit sieht, konsequenter gegen Software-Piraterie
vorzugehen. Auch private Anbieter haben hier mit strafrechtlichen
Konsequenzen zu rechnen, die bis zur Freiheitsstrafe reichen können",
so Wolfgang Ebermann, Mitglied der Geschäftsführung Microsoft GmbH.
Weitere Informationen über Software-Piraterie- und
Software-Managementaktivitäten der Microsoft GmbH erhalten Sie bei:
vibrio. Kommunikationsmanagement Dr. Kausch GmbH
Anuschka Meyer-Hamme
Telefon: 0 89 / 32 15 18 82
Fax: 0 89 / 3 21 51-77
E-Mail:  anuschka.meyer-hamme@vibrio.de
Homepage: http://www.vibrio.de
Texte auch im Internet unter:
http://www.microsoft.com/germany/presseservice
Gesamtanschläge: 3.282

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