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Microsoft und Musikwirtschaft fordern einen besseren Schutz der Urheberrechte

Unterschleißheim (ots)

Unternehmen beider Branchen definieren
gemeinsame Interessen auf einer Podiumsdiskussion zum Thema
"Copyright-Schutz für den Vertrieb von Software und Musik im
Internet-Zeitalter"
Auf einer gemeinsamen Podiumsdiskussion , die am 25. September
2002 in München stattfand, formulierten Vertreter der Musikwirtschaft
und der Softwareindustrie ihre gemeinsamen Interessen im Kampf um
einen besseren Schutz von Copyrights. Beide Branchen wollen künftig
stärker zusammenarbeiten, um die Verbreitung illegaler Musik-CDs und
illegaler Softwarekopien einzudämmen. Microsoft plädiert zum Beispiel
für die Einführung einer gesetzlichen Pauschalierung des
Schadenersatzes auf eine doppelte Lizenzgebühr nach österreichischem
Vorbild. Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft will noch
konsequenter gegen illegale Musikangebote vorgehen und erwartet
deswegen eine schnelle Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum
Urheberrecht.
Die Musikwirtschaft musste im vergangenen Jahr einen Umsatzverlust
von über zehn Prozent hinnehmen. Der Hauptgrund sind massenhafte
Musikkopien auf CD-Rohlingen oder als Downloads aus dem Internet. Die
betroffenen Unternehmen versuchen deshalb seit mehreren Monaten,
durch technische Maßnahmen der Verbreitung von Kopien
entgegenzuwirken. Die Softwareindustrie kennt das Problem der
Raubkopien schon seit ihrer Geburt. Kurt Sibold, Geschäftsführer der
deutschen Microsoft GmbH, verweist denn auch auf die Erfolge seiner
langjährigen Arbeit für den Schutz von Copyrights: "Neben technischen
Kopierschutzverfahren und der juristischen Verfolgung des
international organisierten Handels mit Raubkopien geht es vor allen
Dingen um Aufklärung und Vertrauensarbeit. Nur durch intensive
Öffentlichkeitsarbeit für die Interessen von Programmierern und
Softwareentwicklern ist es uns in den vergangenen Jahren gelungen,
die Raubkopierate in Deutschland von früher über 40 Prozent auf heute
34 Prozent zu senken." Zufrieden zeigt sich die Softwarebranche damit
allerdings noch lange nicht. Allein in Deutschland beläuft sich der
Umsatzverlust durch Copyright-Vergehen auf rund 762 Millionen Euro.
Mit der Verbreitung des Internet rücken Softwareindustrie und
Musikwirtschaft nun enger zusammen. Produkte können immer leichter
kopiert werden - seit der Einführung der Digitalkopie erkennt man
kein Qualitätsunterschied zwischen Kopie und Original mehr. Und nicht
zuletzt erschwert das Internet die Verfolgung derjenigen, die
illegale Angebote von Musik, Software und künftig auch Filmen
veröffentlichen. Durch die scheinbare Anonymität des Netzes wird die
Hemmschwelle gegenüber Copyright-Verletzungen zunehmend geringer.
Kopierschutzbestimmungen Software- und Musikbranche
Bei aller Interessenskonvergenz von Musik- und Softwarebranche
gibt es auch eine Reihe von Unterschieden. Über die rechtlichen
Unterschiede im Gebrauch von Copyrights für Musik und Software sind
sich die Verbraucher zumeist nicht ausreichend im Klaren: So sind
Musikkopien für persönliche private Zwecke erlaubt, das öffentliche
Anbieten allerdings illegal. "Wir setzen darauf, dass in naher
Zukunft die Kopien aus illegalen Quellen nach der neuen EU-Richtlinie
ausdrücklich verboten sein werden", erläutert Christian Wolff,
Geschäftsführer BMG Berlin.
Für Software gelten schon heute wesentliche härtere Bedingungen.
Software lag im Gegensatz zur Musik schon immer in digitaler Form vor
und konnte fehlerfrei digital kopiert werden. Die Weitergabe von
Kopien auch im privaten Freundeskreis ist hier deshalb nicht
gestattet. Bei Software ist nicht nur die Erstellung von Raubkopien,
sondern auch der Einsatz solcher illegaler Produkte verboten. Jeder
Download von Software aus dem Internet ist ohne Zustimmung des
Inhabers der Copyrights illegal.
Die Musikwirtschaft kommt einerseits, dem Verbraucher mit dem
Ausbau von Online-Musikangeboten entgegen und geht andererseits hart
gegen illegale Anbieter vor. Als Ausgleich für die berechtigten
Ansprüche der Urheber und Leistungsschutzinhaber wurden bereits 1965
pauschale Gerätevergütungen eingeführt. Von jeder Summe, die man für
den Kauf eines Kopiergeräts, zum Beispiel eines CD-Brenners,[a1]
bezahlt, wird ein Teil der Musikwirtschaft als Vergütung zugeführt.
Peter Zombik, Geschäftsführer des Bundesverbandes Phono, erläutert:
"Pauschale Vergütungen für Musikkopien sind immer dann erforderlich,
wenn andere Vergütungen unmöglich sind. Das gilt z. B. für
Mitschnitte von Rundfunksendungen."
Für die Softwareindustrie spielen solche Geräteabgaben keine
Rolle. "Die Verluste lassen sich durch Geräteabgaben gar nicht
kompensieren", erklärt Rudi Gallist, Vorsitzender des VSI (Verband
der Softwareindustrie Deutschlands).
"Die Preissteigerung wäre um ein vielfaches höher als in der
Musikbranche. Außerdem unterscheidet sich eine Softwarekopie in einem
Punkt sehr wohl vom Original: Anspruch auf Support und
Serviceleistungen wie Updates sowie Schutz vor Viren hat man bei
einer Kopie nicht."
Microsoft fordert für digitale Kopien die Abschaffung von
Pauschalabgaben und die Einführung individueller Abrechnungssysteme,
da sie heute technisch möglich und in jedem Fall gerechter als
pauschalierte Abgaben sind. Zum anderen wirken Geräteabgaben auf PCs
oder PC-Komponenten kontraproduktiv im Kampf um den Schutz der
Copyrights der Softwarehersteller, da sie den Kunden suggerieren,
auch das Kopieren von Software sei durch die Pauschalabgabe
abgegolten.
Vereint argumentieren Musik- und Softwareunternehmen auch gegen
den häufig erhobenen Vorwurf, ihre Produkte seien schlichtweg zu
teuer, und schon aus diesem Grunde würden massenhaft illegal Kopien
von Musik und Computerprogrammen erstellt. Insbesondere der
Musikwirtschaft wird häufig vorgeworfen, dass die CDs auf Grund ihrer
niedrigen Herstellungskosten deutlich billiger als früher
Vinylplatten angeboten werden müssten. Übersehen wird bei diesem
Argument freilich, dass der Materialpreis noch nicht einmal zehn
Prozent der Gesamtkosten bei CD-Herstellung und -vertrieb ausmacht.
Der größte Teil der Kosten entstehen durch den Staat, den Händler,
den Rechteinhaber, den Talentsucher, die Studioproduktion und das
Marketing, also durch Dienstleistungen, die in den vergangenen Jahren
nicht billiger geworden sind. Der Preis für Musik-CDs ist heute
inflationsbereinigt nicht höher als der von Schallplatten vor 25
Jahren. Die Softwareindustrie, die ihre Produkte in den vergangenen
Jahren durch Mengeneffekte und erhebliche Rationalisierungen im
Vertrieb stark verbilligen konnte, verweist darauf, dass die
Piraterierate in Niedrigpreismärkten ähnlich ausgeprägt ist wie im
Hochpreissegment. [bs2]Auch Versuche, besonders preiswerte
Produktlinien für private Anwender aufzulegen, hatten niemals den
gewünschten Effekt, die Raubkopierate bei professionellen Produkten
wie Microsoft Office zu senken. Künftig sei der Spielraum für
Preissenkungen im Softwaremarkt ohnehin weitgehend ausgeschöpft. Die
Lizenzeinnahmen müssen die erheblichen Kosten für die
Softwareentwicklung einspielen. Bei Microsoft Windows beläuft sich
dieser Posten jährlich auf rund 15.000 Mannjahre, dazu kommt noch die
Grundlagenforschung.
In einem Punkt sind sich Musik- und Softwareindustrie einig: Die
Maßnahmen gegen das unerlaubte Kopieren von Musik und Software müssen
künftig noch weiter verstärkt werden. So sollen digitale Schutz-,
Kontroll- und Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt sowie
individuelle Abrechnungsmodelle (DRM-Systeme) eingeführt und
standardisiert werden. Zudem muss das Urheberrecht angepasst und
erweitert werden. Mit einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch und
gemeinsamen Internet-Recherchen wollen Musikwirtschaft und
Softwareindustrie noch effektiver gegen professionelle Raubkopierer
vorgehen.
"Die Urheber- und Autorenrechte müssen gestärkt werden, denkbar
wäre beispielsweise die Einführung des doppelten Schadensersatzes wie
in Österreich. Ein wirksames Schutzsystem von Copyrights muss aber
nicht nur die Aufgabe eines gerechten Schadenausgleichs erfüllen,
sondern vor allem eine Präventivfunktion gegen professionelle
Raubkopierer", erklärt Kurt Sibold. "Am wichtigsten ist die
Aufklärungsarbeit und die Sensibilisierung der Verbraucher für den
kulturellen und technologischen Wert von Musik und Software sowie die
legitimen Interessen von Anwendern, Autoren und Urhebern."
Weitere Informationen über Aktivitäten der Microsoft Copyright
Division erhalten Sie bei:
vibrio. Kommunikationsmanagement Dr. Kausch GmbH
Anuschka Meyer-Hamme
Telefon: 0 89 / 3 21 51-882
Fax:     0 89 / 3 21 51-679
E-Mail:  anuschka.meyer-hamme@vibrio.de
Homepage: http://www.vibrio.de
Texte auch im Internet unter:
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