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Soziale Vermieter begrüßen Änderungen bei der Gesetzgebung zu Bürgerbegehren

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Mehr Planungssicherheit bei Bauprojekten.
  2. Interessen des Gemeinwesens werden im Auge behalten.

39/2023

Der Landtag in Kiel hat am Donnerstag nach kontroverser Debatte und gegen heftigeOppositionskritik mit der schwarz grünen Mehrheit Änderungen am Kommunalrechtbeschlossen. Dazu gehören Einschnitte bei Bürgerbegehren und eine Erhöhung derMindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen und Kreistagen. Mit den Änderungen sollen der schwarz-grünen Koalition zufolge Baugenehmigungen für Infrastrukturprojekte wie Schulen, Krankenhäuser, Wohnhäuser und Windräder beschleunigt und Kommunen mehr Planungssicherheit bekommen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter unterstützen die am Donnerstag vom Kieler Landtag beschlossenen Änderungen bei der Bürgergesetzgebung. In Summe stärken die Beschlüsse die Rolle der demokratisch gewählten Parlamente und sorgen für Planungssicherheit. Wir glauben an unsere parlamentarische Demokratie und deren gewählte Vertreterinnen und Vertreter. Entscheidungen werden von diesen getroffen. Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, in Bürgersprechstunden oder im öffentlichen Teil von Ratsversammlungen Einfluss zu nehmen.

Zeit ist beim Bau bezahlbarer Wohnungen ein wichtiger Faktor. Zum einen sind günstige Wohnungen derzeit besonders nachgefragt. Zum anderen erhöhen längere Bauzeiten die Kosten. Insofern ist es positiv, dass solche Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungenausgeschlossen werden, für die in der Kommunalvertretung eine

Zweidrittelmehrheit nötig war. Erneute Begehren gegen ein Vorhabenmwerden erst nach zwei Jahren möglich und Bürgerbegehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung müssen binnen drei Monaten folgen. Das sorgt für Planungssicherheit und letztlich der Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

Eine politische Abwägung sämtlicher Argumente ist die Grundlage sinnvoller Beschlüsse, wenn es beispielsweise um den Bau bezahlbarer Wohnungen geht. Die Politik trägt die Verantwortung, dass bei derartigen Entscheidungen nicht nur die Interessen einer (kleinen) Gruppe von Menschen berücksichtigt werden, sondern dass die Vielfalt der Interessen der Bevölkerung und die Entwicklung ihres Gemeinwesens im Blick behalten wird.“

23/03/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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