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VNW-Direktor Andreas Breitner zum Entwurf des Wohnraumschutzesgesetzes: "Wichtige Entscheidung für die Mieterinnen und Mieter"

  1. Es ist gut, dass die Kommunen Möglichkeiten bekommen, gegen Eigentümer vernachlässigter Wohnungen vorzugehen.
  2. Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf.

48/2023

Mit einem Wohnraumschutzgesetz will Schleswig-Holsteins Landesregierung der Verwahrlosung von Mietwohnungen begegnen. Wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte, hat das Kabinett dem Entwurf zugestimmt. Ziel sei die Verhinderung unzumutbarer Wohnverhältnisse. Der Gesetzentwurf legt Mindeststandards fest. Demnach sollen Heizungs- und Sanitäranlagen funktionieren müssen, die Gebäudehülle dicht sein und genügend Tageslicht die Räume erreichen. Aufzugs-, Türschließ- oder Beleuchtungsanlagen in Hauseingängen und Treppenfluren müssen nutzbar sein. Im Falle von Missständen sollen Gemeinden handeln können.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Endlich. Die Landesregierung in Kiel kommt einer langjährigen Forderung der sozialen Vermieter und tut etwas sehr Wichtiges für die Mieterinnen und Mieter im Land. Auch wenn es Einzelfälle sind: immer wieder vernachlässigen Eigentümer ihre Immobilie, greifen aber die Miete ab und gefährden so die Menschen, die in den Wohnungen leben. Es ist gut, das die Landesregierung den Landkreisen und den Kommunen Möglichkeiten an die Hand geben will, gegen Missstände und die dafür verantwortlichen Eigentümer vorzugehen. Dann mal jetzt aber auch los.

Für Vermieter mit Werten ist Wohnen mehr als ein Dach über dem Kopf. Dazu gehören Mindeststandards einer Wohnung. Wer Menschen eine Wohnung vermietet, der muss sich an Regeln halten. Zudem müssten die staatlichen Stellen die Einhaltung der Gesetze regelmäßig kontrollieren. Eine wesentliche Vorbeugungsmaßnahme gegen Bürgerinitiativen für besseres Wohnen ist mehr gesetzlicher Wohnraumschutz.”

05/04/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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