Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
VNW-Direktor Andreas Breitner: „Ohne eine Fernwärmestrategie droht ‚Wärmewildwest‘“
- Soziale Vermieter kritisieren die Unklarheit beim Ausbau der Fernwärmenetze in Mecklenburg-Vorpommern.
- Eine Wärmeversorgung mit regenerativ erzeugter Energie setzt bei Wohnungsunternehmen erhebliche Investitionen voraus.
- Wenn die Wärmewende gelingen soll, bedarf es der planerischen Sicherheit.
- Eine Wärmeversorgung mit regenerativ erzeugter Energie ist der zentrale Baustein für das Erreichen von Klimaneutralität.
65/2023
Das von der Bundesregierung angestrebte Wärmeplanungs-Gesetz sieht die Vorlage verbindlicher Pläne für klimaneutrale Wärmenetze vor. Zudem sollen Kommunen Daten zum Energieverbrauch und zum Zustand von Gebäuden ermitteln, um damit Pläne für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu erstellen. Für Großstädte sollen diese Pläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre mehr Zeit haben. Verantwortlich sollen die Bundesländer sein, die diese Aufgabe jedoch an die Kommunen übertragen können.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Gegenwärtig liegt der Anteil der Fernwärme an der Wärmeversorgung Mecklenburg-Vorpommerns bei rund 30 Prozent. Es ist sicher nicht zu vermessen, zu fordern, den Anteil bis zum Ende des Jahrzehnts auf 50 Prozent zu steigern.
Voraussetzung dafür ist eine umfassende und belastbare Planung des Fernwärmenetzes. Fehlen diese Leitplanken, macht am Ende jeder das, was er will - und kann. Es droht Stückwerk, das nicht zu den Planungen der Kommunen und der örtlichen Stadtwerke passt. Ohne eine landesweite Strategie droht ‚Wärmewildwest‘.
Aktuell beträgt der Anteil der regenerativ erzeugten Energie an der Wärmeversorgung im Land 15 Prozent. Da der in Mecklenburg- Vorpommern aus Erneuerbaren Energien erzeugte Strom den eigenen Bedarf derzeit um 100 Prozent übersteigt, geht es bei einer erfolgreiche Wärmewende in erster Linie also darum, aus diesem klimaneutral erzeugten Strom (Fern-)Wärme zu machen. Auch dafür ist eine sorgfältige Planung unabdingbare Voraussetzung.
Soziale Vermieter benötigen Planungssicherheit
Für die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften ist eine umfassende und belastbare Wärmeplanung von zentraler Bedeutung. Eine Wärmeversorgung mit regenerativ erzeugter Energie setzt bei den Unternehmen erhebliche Investitionen voraus, die diese nicht mal eben aus dem Ärmel schütteln können. Dazu benötigen unsere Unternehmen Zeit und Planungssicherheit.
Im besten Fall korrespondieren ihre Planungen mit denen der Kommune oder des örtlichen Energieversorgers. Andernfalls, wenn also jeder etwas Eigenes macht, führt das zu kostspieligen Fehlentwicklungen, mit denen dem Klimaschutz wenig gedient wäre. Gesetzliche Vorgaben zu machen, ohne eine belastbare Wärmeplanung zu haben, ist, wie den zweiten Schritt vor dem ersten zu setzen.
Soziale Vermieter stehen bereit
Die sozialen Vermieter wissen um die Größe der Aufgabe der Wärmewende. Diese wird viel Geld und großen planerischen Aufwand kosten. Unsere Unternehmen stehen bereit, im Gespräch mit den Experten in den Kommunen und Vertretern von Energieversorgern zum Gelingen beizutragen. Dazu müssen sie aber wissen, wo genau künftig Fernwärme angeboten wird.
VNW-Unternehmen haben bei jeglichen Investitionen die Auswirkungen auf die Miete für ihre Bewohnerinnen und Bewohner im Blick. Die Wärmewende ist für sei eine Gratwanderung, weil diese die Mieterinnen und Mieter finanziell nicht überfordern darf. Das mag manchem Klimaktivisten als ‚zu zögerlich‘ erscheinen. Die beste Wärmewende nutzt an Ende nichts, wenn dadurch Menschen ihre Wohnung verlieren.
Die Landesregierung trägt deshalb Verantwortung, die Landkreise, die Kommunen sowie die Wohnungsunternehmen und die Energieversorger bei der Wärmeplanung zu unterstützen. Dabei geht es nicht nur um eine ausreichende finanzielle Unterstützung, sondern auch um die Bereitstellung von ausreichend Fachkräften und den Abbau von Bürokratie.
Wenn es Vorfahrt für Windräder gibt, so gilt das erst recht für die Wärmenetze. Bei deren Ausbau und Ertüchtigung müssen alle bürokratischen Hindernisse beseitigt werden. So muss nicht bei jedem Projekt das Rad neu erfunden werden. Was sich an einem Ort bewährt hat, sollte – wenn die Bedingungen passen – an anderen Orten kopiert werden – auch die Genehmigung. Das spart Zeit und Geld.
Gute Voraussetzungen für Fernwärme im Land
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Voraussetzungen für eine Versorgung mit Fernwärme sehr gut. Von den 84 Städten verfügt bereits fast die Hälfte – 37 Städte – über ein Fernwärmesystem. Im ländlichen Raum wiederum existieren derzeit mindestens 70 Nahwärmesysteme.
Hier müssen neben der Erweiterung der Netze die Anstrengungen darauf gerichtet werden, Fernwärme ohne die Verarbeitung fossiler Brennstoffe zu erzeugen. Damit wären zu einem vertretbaren finanziellen Aufwand am meisten klimaschädliche Emissionen zu vermeiden.
Zudem dürfen nicht nur Windkraft und Sonnenenergie im Fokus stehen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die geologischen Bedingungen zur Nutzung der Geothermie zur Wärmegewinnung ausgesprochen günstig. So ist fast im ganzen Land in einer Tiefe von 1.000 bis 2.500 Meter die energetische Nutzung thermaler Wasser zu.
Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern bereits einige erfolgreiche Projekte, bei denen Erdwärme genutzt wird. Da die Anfangsinvestitionen hoch sind, muss die Landesregierung hier rasch eine gute Förderung auf den Weg bringen.
Planerischen Aufwand nicht unterschätzen
Zudem darf der planerische Aufwand für eine Umstellung der Fernwärme nicht unterschätzt werden. Große Wohnungsunternehmen mögen das entsprechende Personal haben. Wie aber sieht es mit mittleren und kleineren Unternehmen aus? Ich habe Zweifel, dass es auf dem Arbeitsmarkt kurzfristig ausreichen Fachpersonal gibt.
Experten zufolge ist eine Wärmeversorgung, die auf mit regenerativ erzeugter Energie basiert, der zentrale Baustein dafür, in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Wem wirklich am Klimaschutz etwas liegt, der muss deshalb sein Augenmerk auf ein Angebot von Fernwärme legen, die klimaneutral erzeugt wird.“
25/05/2023
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de