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Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

VNW-Direktor Andreas Breitner zur Erhöhung der Fördermittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau

  1. Eine gute Entscheidung, die durch die Länder unterfüttert werden muss.
  2. Verstetigung der öffentlichen Förderung unverzichtbar.
  3. Pause bei den Auflagen für den Wohnungsbau notwendig.

3/2024

Die Bundesregierung erhöht nach Angaben der Hamburger Stadtentwicklungsbehörde ihre Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm Junges Wohnen von bisher 2,5 Milliarden auf 3,15 Milliarden Euro.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Das ist eine gute Entscheidung, die jetzt von den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg mit eigenen, höheren Förderprogrammen unterfüttert werden muss.

Die Landesregierungen in Kiel, Schwerin und Hamburg haben im vergangenen Jahr kurzfristig reagiert und die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus ausgeweitet. Das war richtig und kann angesichts der schwierigen Haushaltssituation nicht hoch genug bewertet werden.

Sozialer Wohnungsbau als Chance

Jetzt brauchen die sozialen Vermieter eine Verstetigung der Förderung, um zu retten, was zu retten ist. Die drei norddeutschen Bundesländer haben den ersten Schritt getan. Jetzt müssen weitere folgen. Der soziale Wohnungsbau bietet die Chance, der Krise beim Neubau wenigstens etwas entgegenzusetzen.

Der frei finanzierte Wohnungsbau zu halbwegs bezahlbaren Preisen ist derzeit nicht mehr umsetzbar. Das belegen die gesunkenen Anträge auf eine Baugenehmigung auf erschreckende Weise. Laufende, durch frühere Verträge abgesicherte Bauprojekte werden noch abgewickelt. Neue Bauprojekte hingegen liegen vermehrt für unbestimmte Zeit auf Eis.

Das hat einen Grund: Wer heute neu baut, müsste am Ende zwischen 17 und 18 Euro monatliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter verlangen, um wenigsten die Kosten wieder reinzubekommen. Das können selbst Haushalte mit einem halbwegs hohen Einkommen nicht wuppen.

Sozialer Wohnungsbau nach Kassenlage geht nicht

Die Höhe der Fördermittel muss deshalb verstetigt werden. Sozialer Wohnungsbau darf nicht nach Kassenlage gefördert werden. Zudem sind weitere gesetzliche Einschränkungen bei der Gestaltung und der Erhöhung von Mieten kontraproduktiv. Sie schaffen keine einzige Wohnung, schwächen aber die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmen.

Es führt auch im Bereich des Wohnungsbaus an der einfachen ökonomischen Regel kein Weg vorbei: Unternehmen werden nicht investieren, wenn das Investment sie am Ende in ihrer Substanz schädigt oder gar ihr wirtschaftliches Überleben bedroht. Wenigstens eine geringe Rendite - bei der Wohngemeinnützigkeit waren es bis zu vier Prozent - muss drin sein.

Pause bei den Bauauflagen unverzichtbar

Zu guter Letzt: Wir brauchen nicht nur eine Pause bei Anforderungen und Auflagen für den Wohnungsbau, sondern einen spürbaren Rückgang. Sonderwünsche, die vor einigen Jahren angesichts niedriger Zinsen und einer guten Baukonjunktur noch drin waren, sind jetzt nicht mehr erfüllbar.

Wohnen wird hierzulande nur günstiger, wenn auch der Bau von Wohnungen bezahlbar bleibt. Steigende Anforderungen und sinkenden Mieten - das geht nicht zusammen."

11/01/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 435 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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