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Eine zumeist unzureichende Leichenschau ist häufig die Ursache für Fehler bei Feststellung des Todes

Eine zumeist unzureichende Leichenschau ist häufig die Ursache für Fehler bei Feststellung des Todes
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Eine fehlerhafte Todesfeststellung resultiert oft aus einer diffusen Gemengelage aus Zeitdruck, Desinteresse, falsch verstandenem Pietätsgefühl gegenüber den Angehörigen und ärztlichem Selbstverständnis, der Arzt als Helfer. Dazu kommt sehr oft die mangelnde fachliche Befähigung. Jeder Arzt, gleich welcher Fachrichtung, ist zur Leichenschau und Ausstellung des Totenscheines berechtigt. Rechtsmedizinisches Wissen ist nicht erforderlich.

Wie sah und sieht damit der Alltag der Leichenschau im geteilten und vereinigten Deutschland aus. Gerade jährte sich das Ereignis, was am 17. Juni 1953 begonnen hatte und was sich 1989 mit der friedlichen Revolution vollendete, zum siebzigsten .Mal.

Es wurde der besungene Traum in der Nationalhymne der DDR-Wirklichkeit: „. . . Lass uns dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland . . . dass die Sonne schön wie nie über Deutschland scheint . . .“.

Im Herbst 1949 von Johannes R. Becher geschrieben und von Hans Eisler vertont, hatten beide in die Hymne eine Kontinuität eingebaut. Der Text ließ sich auch auf das Deutschlandlied singen.

Nach dem Fall der innerdeutschen Mauer wurden Tatsachen geschaffen, die bei sehr vielen Menschen Ostdeutschlands ungewollt zu Veränderungen führten, die auch vorrangig das berufliche Umfeld betrafen.

In der Kriminalerzählung „Strafbar“ vermitteln meine Akteure der Leserschaft nicht nur mit in die Sichtweise des Ermittlers, sondern ich zeige ihr Handeln in der Zeit des Umbruchs im Herbstes 1989, der Zeit davor und danach.

Hat Ihnen der Impuls gefallen und Sie wollen mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Sie.

Herzlichst Ihr

Nicolai Ludwig, Kriminalist a.D. und Autor

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