Kostenfaktor Baum: Sicherung und Erhaltung auf Mietwohngrundstücken
Genau wie an anderen Standorten auch, erfüllen Bäume auf Wohngrundstücken vielfältige Funktionen. Während sie das direkte Wohnumfeld verschönern und zu einer besseren Lebensqualität beisteuern, leisten sie einen ökologischen Beitrag, der über das Grundstück hinausgeht. Gerade in Großstädten wie Berlin ist jeder Baum wichtig, um den Auswirkungen der Versiegelung, Luftverschmutzung und mehr entgegenzuwirken. In diesem Rahmen sind die Hausverwaltungen für den Erhalt der Gehölze zuständig. Die Planung und Durchführung der Maßnahmen durch einen spezialisierten Betrieb für Baumarbeiten gewährleistet, dass die Bestände vital und verkehrssicher bleiben. Für Mieter und Vermieter ist dabei wichtig zu wissen, dass die entstehenden Kosten für die Baumpflegearbeiten umgelegt werden können.
Umlagefähige Positionen in der Betriebskostenverordnung
Zur Kaltmiete kommen die Neben- und Betriebskosten hinzu, welche in Summe die Warmmiete ausmachen. Dazu muss im Mietvertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen werden, dass die Mieter die umlagefähigen Kosten tragen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Sie bestimmt darüber, welche Kosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden dürfen. In Paragraph 2 werden insgesamt 17 Positionen gelistet, zu denen auch etwaige Arbeiten an den Baumbeständen auf dem Mietwohngrundstück zählen. Spezifisch besagt § 2 Nr. 10 BetrKV: „Betriebskosten im Sinne von § 1 sind (…) die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen (…)“.
Jeder Baum stellt individuelle Anforderungen an seinen Erhalt. Dies äußert sich wiederum in der breiten Leistungsvielfalt der Baumpflege. Weil die Formulierung „Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen“ diverse Interpretationen zulässt, sollten sich Hausverwaltungen rechtlichen Beistand sichern, um die Umlagefähigkeit der konkreten Maßnahme zu prüfen. Unabhängig der finanziellen Aspekte gilt es, die Verkehrssicherheit durch fachgerechte Baumpflegearbeiten auf dem Grundstück zu gewährleisten. Gleichzeitig können ungepflegte Bäume zu Schäden an der Immobilie führen – beispielsweise durch Äste, die an Fassaden, Balkonen, Dachrinnen und mehr reiben.
Professionelle Baumpflegearbeiten für Eigentümer und Verwaltungen
Sei es der regelmäßige Baumschnitt oder weitere Maßnahmen – über das ganze Jahr fallen Tätigkeiten an, die zur sicheren und kontrollierten Entwicklung der Gehölze beitragen. Bei deren Umsetzung können sich Hausverwaltungen in Berlin auf spezialisierte Fachbetriebe wie die Baumpflege Kasper verlassen. Nicht nur im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit, sondern vor allem auf die Ausführung nach dem neuesten Stand der Technik. Durch individuell abgestimmte Baumpflegearbeiten nach ZTV wird sichergestellt, dass die Bäume genau die Zuwendung erhalten, die sie für ihren Erhalt benötigen.
Neben der ausführlichen Planung und professionellen Realisierung ist der Zugang zur Baumkrone ein weiterer Einflussfaktor. So können sich die Bäume in Hinterhöfen befinden, die nicht mit schweren Maschinen befahren werden können. Auch dafür hat der ganzheitlich aufgestellte Betrieb für Baumarbeiten die richtige Lösung.
Anstelle von Kränen und Hubarbeitsbühnen kommt die Seilklettertechnik zum Einsatz. Die SKT-qualifizierten Baumkletterer erklimmen die Bäume per Seil, sodass sie selbst unter erschwerten Platzverhältnissen ans Werk gehen können. Zudem werden die umgebenden Grün- und Rasenflächen geschont, da der Boden nicht verdichtet wird. Sofern genehmigungspflichtige Arbeiten an geschützten Bäumen durchgeführt werden sollen, wird auch die Kommunikation und Antragsstellung mit den zuständigen Behörden übernommen.
Baumpflege Kasper GmbH Reckeweg 2 13591 Berlin Telefon: 030 33776966 E-Mail: info@baumpflege-kasper.de Webseite: https://www.baumpflege-kasper.de