Pietro Lombardi: Landgericht Berlin stoppt Werbung für Abnehmspritzen
Düsseldorf (ots)
Plattformwerbung mit Prominenten verstößt gegen Heilmittelwerbegesetz
Mit Urteil vom 11. August 2026 hat das Landgericht Berlin der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) in einem zentralen Punkt Recht gegeben: Die Werbung der Plattform "Voy" mit Pietro Lombardi für ein sogenanntes Abnehmprogramm ist unzulässig. Das Gericht wertete sie als Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG), der Werbung mit Prominenten verbietet, die zum Arzneimittelgebrauch anregen kann.
Ausgangspunkt war eine Beschwerde bei der AKNR im März dieses Jahres. Pietro Lombardi hatte in mehreren Reels auf Social Media für "Voy" geworben und dabei von seiner Suche nach professioneller Unterstützung beim Abnehmen berichtet. Die Plattform bietet ein Modell an, bei dem nach einem Fragebogen eine ärztliche Verschreibung und anschließend das Arzneimittel vermittelt werden.
Das Gericht stellte klar: Das konkrete Arzneimittel oder der Begriff Abnehmspritze müssen in der Werbung nicht ausdrücklich genannt werden. Entscheidend ist, ob die Werbung geeignet ist, die Nachfrage nach Arzneimitteln zu fördern. Da "Voy" ausschließlich Abnehmmedikamente vermittelt und gleichzeitig in den Medien über die Nutzung solcher Präparate durch Lombardi berichtet worden war, sei für Verbraucher erkennbar gewesen, worauf die Werbung abzielte.
"Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass Handlungsbedarf beim Versand für verschreibungspflichtige Arzneimittel besteht", sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und der Bundesapothekerkammer. "Wir haben es mit immer ausgefeilteren Plattformmodellen zu tun, die mit erheblichen finanziellen Mitteln auch Prominente für den Absatz von Arzneimitteln einsetzen. Wirksam kann nur am Produktabsatz angesetzt werden."
Auch bei der Preisgestaltung gab das Gericht der Apothekerkammer Recht. Beanstandet wurden unter anderem Preise von rund 249 Euro für Wegovy und 340 Euro für Mounjaro, wenn Verbraucher lediglich eine Verschreibung erhalten und das Arzneimittel anschließend über eine Vor-Ort-Apotheke beziehen wollten, obwohl dort die Preise aufgrund des in Deutschland geltenden Preisrechts deutlich niedriger sind.
Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein: "Das Verfahren zeigt, wie wichtig das deutsche Arzneimittelpreisrecht ist. Wer geglaubt hat, die Aufhebung der Preisbindung für europäische Versandapotheken führe automatisch zu niedrigeren Preisen, wird hier eines Besseren belehrt. Plattformen können Verbraucher vielmehr mit deutlich höheren Preisen belasten und zugleich etablierte fachliche Standards der Arzneimittelversorgung unterlaufen."
Die wirtschaftliche Dimension des Geschäfts wurde im Verfahren ebenfalls deutlich: Vertreter der Plattform nannten einen Jahresumsatz von mindestens 20 Millionen Euro, an anderer Stelle sogar vier Millionen Euro monatlich.
Dr. Morton Douglas, Rechtsanwalt der Apothekerkammer Nordrhein: "Unabhängig davon, welche Umsatzzahl tatsächlich zutrifft: Hier ist ein Millionenmarkt entstanden. Es überrascht daher nicht, dass mit erheblichen Mitteln versucht wird, dieses lukrative Geschäft zu schützen. Verstöße gegen das HWG müssen konsequenter verfolgt werden - auch mit Blick darauf, rechtswidrig erzielte Gewinne einzuziehen."
Die Apothekerkammer Nordrhein wird auch künftig Beschwerden gegen Geschäftsmodelle aufgreifen, die aus ihrer Sicht den Arzneimittel- und Verbraucherschutz durch aggressive digitale Vermarktung unterlaufen.
Hinweis: Gegen das Urteil des Landgerichts Berlin können Rechtsmittel eingelegt werden.
AZ: 103 O 36/26 eV
Über uns: Apothekerkammer Nordrhein
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder leben. Sie vertritt die Interessen der über 12.200 Kammerangehörigen, die in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um die Uh
Pressekontakt:
Jens A. Krömer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Apothekerkammer Nordrhein
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8388-119
https://www.aknr.de/presse
Original-Content von: Apothekerkammer Nordrhein, übermittelt durch news aktuell