EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG
Einladung zur
Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Rosenbauer International AG Leonding, FN 78543 f ISIN AT0000922554 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 21. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am Freitag, dem 24. Mai 2013, um 10.00 Uhr, in den Börsesälen Wien, Wipplingerstraße 34, 1010 Wien. 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 4 ,,Grundkapital", 5 ,,Aktienurkunden", 17 ,,Teilnahme an der Hauptversammlung" und 19 ,,Vorsitz", insbesondere zur Anpassung an die Bestimmungen des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 sowie zur Umstellung eines Teils der Inhaberaktien auf Namensaktien UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 3. Mai 2013 im Internet unter www.rosenbauer.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, - Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, - Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht - vollständiger Text dieser Einberufung. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 3. Mai 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E-Mail ir@rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung wie nachstehend ausgeführt. Ausdrücklich wird auf folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. Mai 2013 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG, insbesondere wie der Nachweis des erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai 2013 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. Mai 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder Rosenbauer International AG Boten Investor Relations z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89 z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Per E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Rosenbauer International AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb da Rosenbauer International AG bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 14. Mai 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden Die Rosenbauer International AG ist verpflichtet, alle im Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. In der 20. ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber berichtet. Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Landesgerichts Linz vom 20. November 2012 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 22. März 2013 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 2. April 2013 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 6./7. April 2013. Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Rosenbauer International AG. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können bei Raiffeisen Centrobank AG, 1010 Wien, Tegetthoffstraße 1, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen. Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär bekanntzugebendes Wertpapierdepot gebucht werden, die der Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 14. Mai 2013 durchgeführt ist. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 23. Mai 2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder Rosenbauer International AG Boten Investor Relations z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89 Per E-Mail: ir@rosenbauer.com, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.800.000 Stückaktien. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.30 Uhr. Wien, im April 2013 Der Vorstand Rückfragehinweis: Rosenbauer International AG Mag. Gerda Königstorfer Tel.: 0732/6794-568 gerda.koenigstorfer@rosenbauer.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Rosenbauer International AG Paschingerstrasse 90 A-4060 Leonding Telefon: +43(0)732 6794 568 FAX: +43(0)732 6794 89 Email: ir@rosenbauer.com WWW: www.rosenbauer.com Branche: Maschinenbau ISIN: AT0000922554 Indizes: WBI, ATX Prime Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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