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Pressemeldung der PecuniArs Honorarberatung: "In fünf einfachen Schritten: Wie Unternehmer Steuern in Vermögen umwandeln"

Pressemeldung der PecuniArs Honorarberatung: "In fünf einfachen Schritten: Wie Unternehmer Steuern in Vermögen umwandeln"
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Pressemeldung der PecuniArs Gesellschaft für strategische Anlageberatung mbH

Honorarberatungsgesellschaft

"In fünf einfachen Schritten: Wie Unternehmer Steuern in Vermögen umwandeln"

In der nachfolgenden Pressemeldung "In fünf einfachen Schritten: Wie Unternehmer Steuern in Vermögen umwandeln" nimmt der Berliner Honorarberater Klaus Porwoll von der PecuniArs Gesellschaft für strategische Anlageberatung mbH Stellung zu:

Wer Steuern sparen will, muss nicht auswandern: Viele Unternehmer und Selbstständige nutzen längst nicht alle Optionen, um Steuern zu sparen und sich abzusichern – Dabei ist es recht einfach, ein Geschäft steuerlich zu optimieren und Haftungsrisiken zu reduzieren – Wer diese Optionen nutzt, schafft als Nebeneffekt zusätzlich eine sehr gute Basis, um erfolgreich für das Alter vorzusorgen .

Berlin, den 26. Januar 2022 – „Viele Selbstständige sind Einzelunternehmer oder haben eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, also eine GbR“, weiß Klaus Porwoll, Gründer und Inhaber der insbesondere auf Firmeninhaber, Selbstständige und Unternehmer ausgerichteten unabhängigen Honorar-Finanzberatung PecuniArs. „Das bedeutet erstens, dass sie unter Umständen den Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent auf ihr laufendes Einkommen zahlen müssen. Und dass sie zweitens keine Trennung zwischen ihrem operativen Geschäft und ihrem Privatvermögen haben und damit alle Haftungsrisiken persönlich tragen.“

Dabei gibt es einen einfachen und legalen Weg, um die Steuerlast zu reduzieren, Haftungsrisiken herauszunehmen und nebenbei clever für das Alter vorzusorgen. Einen Leitfaden dazu hat der Unternehmer Alexander Keck in seinem Buch „Weniger Steuern & mehr Vermögen“ erstellt, unterstützt von Honorarberater Klaus Porwoll. Das Buch zeigt in fünf Schritten, wie Unternehmer dabei vorgehen sollten.

„Der zentrale Punkt für das Fundament und der erste Schritt ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel einer GmbH“, erläutert Keck. Tatsächlich schaffen Unternehmer damit eine Brandmauer zu ihrem Privatvermögen. „Wenn etwas schiefgeht, dann haftet die GmbH und nicht der Unternehmer als Privatperson“, ergänzt Porwoll.

Die Kapitalgesellschaft bietet steuerliche Vorteile

Dazu kommt der steuerliche Vorteil: Statt die Einnahmen mit dem Spitzensteuersatz zu besteuern, sind es in der GmbH nur 30 Prozent. „Es macht deshalb im nächsten Schritt Sinn, sich zu überlegen, wie viel der Unternehmer für seinen Lebensunterhalt wirklich braucht“, sagt Keck. Nur diese Summe, die dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert wird, sollte als Gehalt ausgezahlt werden. Der Rest verbleibt im Unternehmen, also in der GmbH. „Wichtig ist“, so Keck weiter, „dass sich dieses Konstrukt nur lohnt, wenn das Bruttoeinkommen die Lebenshaltungskosten um mindestens 10.000 Euro dauerhaft übersteigt.“ Ist das der Fall, spart sich ein Firmeninhaber pro Jahr auf diese Summe 1.200 Euro an Steuern, da er statt dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent nur 30 Prozent zahlt.

Das bedeutet nun aber, dass jedes Jahr ein gewisser Betrag im Unternehmen bleibt, der noch immer dem Risiko des operativen Geschäfts ausgesetzt ist. „Aus diesem Grund gilt es im dritten Schritt zusätzlich eine Holding zu gründen, am besten ebenfalls in Form einer GmbH“, so Keck. Der Firmeninhaber besitzt die Holdinggesellschaft zu 100 Prozent, und der Holding gehört die operative GmbH zu 100 Prozent oder, wenn es weitere Partner gibt, mit dem entsprechenden Anteil. „Interessant ist jetzt, dass die Gewinne im operativen Geschäft zwar vollständig besteuert werden, dann aber fast steuerfrei an die Holding ausgeschüttet werden können und dort von dem operativen Haftungsrisiko getrennt sind“, erklärt Keck.

Die Holding als Privatbank und eigener Pensionsanbieter

Eine solche Holdingstruktur bietet nun im vierten Schritt die Möglichkeit, Investitionen zu tätigen. „Angenommen, ein Unternehmer oder Selbstständiger möchte in eine Immobilie investieren, so kann er sich dafür von seiner Holding ein Darlehen geben lassen“, erklärt Porwoll. Dabei müssen lediglich ein paar einfache Regeln, wie die Zahlung der marktüblichen Zinsen, beachtet werden. Damit wird die zwischengeschaltete Holding zu einer Art persönlicher Privatbank. Auch werden beispielsweise Gewinne aus Aktienanlagen hier deutlich niedriger besteuert.

„Gerade im Hinblick auf die Altersvorsorge bietet eine Holding-Struktur aber noch weitere enorme Vorteile“, sagt Porwoll weiter. So kann die Holding im fünften Schritt dem Unternehmer eine Pensionszusage machen. Was das aus steuerlicher Sicht bedeutet, lässt sich am besten an einem Beispiel zeigen: Angenommen, es geht um den Betrag von 100 Euro, der angelegt werden soll. Lässt sich ein Selbständiger die Summe als Einkommen auszahlen, dann wird sie im schlimmsten Fall mit 42 Prozent versteuert. „Damit kann man noch 58 Euro für die Altersvorsorge zurücklegen“, erklärt Porwoll. „Verbleibt der Gewinn dagegen in der GmbH, dann fallen 30 Prozent Steuern an. 70 Euro können also angelegt werden.“

Dagegen ist eine Pensionszusage der Holding steuerbefreit. „Man kann also fast die kompletten 100 Euro für sich arbeiten lassen, womit man gegenüber dem Fall der persönlichen Versteuerung einen Investitionsvorsprung von rund 14 Jahren hat“, so der Honorarberater. Der Anleger müsste bei einer Rendite von rund vier Prozent die 58 Euro aus dem ersten Fall also erst 14 Jahre anlegen, um auf die 100 Euro zu kommen. Die Einschaltung eines Honorarberaters kann dabei zusätzliche Vorteile bringen. Er kann helfen, klassische Anlagefehler zu vermeiden, was laut einer Untersuchung von Vanguard rund drei Prozentpunkte mehr Rendite pro Jahr bringt. Und er kann auf Basis des tatsächlichen Anlagerisikos – und nicht des gefühlten – die individuell passende Ausrichtung des Portfolios ermitteln, bei einer Änderung der Risikomentalität die Strategie anpassen und das Portfolio strategisch betreuen sowie Marktchancen nutzen. Damit bleibt dem Unternehmer oder Selbständigen zugleich mehr Zeit für sein operatives Geschäft.

„Steuern fallen zwar an, wenn das angesparte Vermögen dann während des Ruhestandes ausgezahlt wird“, so Keck. „Aber zum einen würde so über viele Jahre hinweg ein höherer Betrag investiert und zum anderen ist die Besteuerung im Alter, wenn man sonst keine Einkünfte hat, geringer“, ergänzt Porwoll und resümiert: „Gerade im Hinblick auf die Rentenlücke bei Selbständigen bietet das Konstrukt aus GmbH und Holding somit eine ausgezeichnete Basis, um erfolgreich für das Alter vorzusorgen.“

Über die PecuniArs Gesellschaft für strategische Anlageberatung mbH

Die PecuniArs Gesellschaft für strategische Anlageberatung mbH ist eine unabhängige Finanzberatungsgesellschaft auf Honorarbasis mit Sitz in Berlin. Das von dem geschäftsführenden Gesellschafter Klaus Porwoll gegründete Unternehmen hat sich auf die Betreuung von Firmeninhabern, Unternehmern, Geschäftsführern, Selbständigen und Freiberuflern spezialisiert. Honorarberater Porwoll ist seit 1994 in der Finanzbranche tätig und verfügt über ein Expertennetzwerk aus langjährigen Partnern, die Spezialisten auf ihrem Gebiet sind.

Anspruch des Unternehmens ist es, frei von Interessenskonflikten, durch eine kostentransparente und persönliche Beratung die Basis für bewusste, fundierte finanzielle Entscheidungen zu schaffen und den Kunden langfristig und vertrauensvoll auf dem Weg zum finanziellen Ziel zu begleiten. PecuniArs gewährleistet durch die Vergütung ausschließlich auf Honorarbasis, dass die Beratung nur und ausschließlich im Kundeninteresse erfolgt.

Weitere Infos unter: https://www.pecuniars.de/ sowie zu Autor und Unternehmer Alexander Keck unter: https://unternehmergold.de, Pressefotos zum Download unter: https://unternehmergold.de/medien .

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