RAE Gatermann, Simons & Lorenz
Fiat-Abgasskandal: LG Duisburg lässt Sachverständigen prüfen, ob die Abgasrückführungsrate beim Fiat Ducato 2,3 l Multijet Motor nach 22 Minuten reduziert wird
Düsseldorf (ots)
In dem Verfahren vor dem LG Duisburg (Aktenzeichen: 1 O 176/21) geht es um ein Wohnmobil des Herstellers Knaus, Ski I 700 LEG 2,3 l Multijet, Euro 6, welches der Kläger am 22.10.2020 für 82.500,00 EUR gekauft hat.
Mit der Klage verfolgt der Kläger seinen Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien, fabrikneuen Reisemobils gegen die Händlerfirma.
In dem von der Kanzlei Gatermann, Simons & Lorenz geführten Verfahren wurde überzeugend dargelegt, dass nach KBA in den Fiatmotoren der Baujahre 2014-2019 vorsätzlich und sittenwidrig unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Der Umstand, dass die Abgasrückführungsrate und die NSK-Regeneration nach einer Betriebsdauer von 22 Minuten abgeschaltet werden, soll durch ein Sachverständigengutachten überprüft werden. Nach den Erkenntnissen des KBA und der Deutschen Umwelthilfe enthält die Motorsteuerungssoftware des Fiatmotors einen Timer, der ab dem Motorstart läuft und bei Erreichen eines kalibrierten Wertes das Emissions-Kontrollsystem beeinflusst.
Die Multijetmotoren des Fiat Ducato, die in fast allen Wohnmobilen verbaut sind, sind laut KBA in den Dieselabgasskandal verwickelt. Das KBA prüft nach eigenen Angaben, ob die illegalen Motormanipulationen entfernt werden können. Es drohen amtliche Rückrufe, erhebliche Wertminderungen, ggf. Stilllegungsverfügungen und Fahrverbote. Bei Weiterverkauf muss auf die Motormanipulation hingewiesen werden.
Liegt die Übergabe des Neufahrzeugs nicht länger als zwei Jahre zurück, ist Eile geboten! Dann können Mängelansprüche gegen den Händler durchgesetzt werden, im Fall der Nachlieferung ein Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung.
Die Kanzlei Gatermann Simons & Lorenz, die sich seit Jahren intensiv mit dem Diesel-Abgasskandal beschäftigt, empfiehlt betroffenen Wohnmobilkäufern, eine kostenlose Erstberatung einzuholen. Ein Telefonanruf in der Kanzlei genügt. Persönlicher Kontakt ist nicht erforderlich. Als mittelständische Kanzlei legen wir großen Wert auf eine individuelle und schnelle Sachbearbeitung.
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