AdSimple gewinnt Klage nach unberechtigter Nutzung ihrer Datenschutztexte ohne Quelle samt Verlinkung und ohne Lizenzkauf
Gänserndorf (ots)
Landgericht München I spricht AdSimple Schadenersatz zu und stuft die Datenschutztexte als schutzfähiges Werk im Sinne von § 2 UrhG ein.
Das Endurteil des Landgericht München I nach Klage liegt vor. Die Nutzung ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen sowie die Fehleinschätzung der Rechtslage kostete der Firma im Endeffekt tausende Euros nachdem Schadenersatz und die gesamten Verfahrenskosten bezahlt werden mussten.
Für die unentgeltliche Lizenz ist die Beibehaltung von Quellverweis samt Link, für eine White-Label-Lösung die Zahlung einer Lizenzgebühr die Lizenzbedingung. Eine Firma aus Deutschland hat die von AdSimple zur Verfügung gestellten Datenschutztexte aus dem Datenschutz Generator ohne Einhaltung dieser Lizenzbedingungen verwendet. Nachdem die Firma nicht auf das Angebot zur außergerichtlichen Einigung einging und die Rechtspositionen von AdSimple im Rahmen eines vorgerichtlichen Antwortschreibens grundsätzlich in Frage stellte, wurde geklagt, um die Rechte durchzusetzen.
Firmen, die unsere Datenschutztexte ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen (Kauf einer Lizenz für die Domain oder Veröffentlichung der Texte samt Quellverweis und Verlinkung) auf einer Website veröffentlichen, handeln gegen die Nutzungsbedingungen und verletzen so das Urheberrecht. Hohe Kosten können die Folge sein. Manche Anwälte zweifeln grundsätzlich das Urheberrecht von Datenschutztexten an. Aus diesem Grund hat AdSimple einen Beitrag veröffentlicht, in dem in anonymisierter Form Urteile deutscher Gerichte aufgelistet sind, die zeigen, dass bei Übernahme von Datenschutztexten durchaus eine Urheberrechtsverletzung begangen wird.
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Pressekontakt:
Andreas Ostheimer
AdSimple GmbH
office@adsimple.at
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