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Ansprüche oft nicht bekannt: Verhinderungspflege für pflegende Angehörige

Frechen (ots)

Zusätzliches Entlastungsbudget zeitnah nutzen

Viele pflegende Angehörige brauchen in den jetzt wieder nahenden Herbst- und Wintermonaten eine Auszeit von der privaten Pflege- und Sorgearbeit. Denn ohne regelmäßigen Abstand der Pflegeperson von der kräftezehrenden Tätigkeit kann eine häusliche Pflege- und Betreuungssituation auf Dauer nicht aufrechterhalten bleiben.

Kommt eine vorübergehende stationäre Unterbringung der pflegebedürftigen Person in dieser Auszeit für die An- und Zugehörigen nicht infrage, können sie das Budget der sogenannten "Verhinderungspflege" aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nutzen. "Professionelle Betreuungsdienste können über dieses Budget beauftragt werden. Diese sorgen dann dafür, dass die häusliche Pflege- und Betreuungssituation im gewohnten Umfeld sichergestellt ist, während die Angehörigen ihre wohlverdiente Auszeit nehmen", erklärt Thomas Eisenreich, Geschäftsführer des bundesweit tätigen Betreuungs- und Pflegedienstleisters Home Instead.

Das Budget für 2024 nutzen, bevor es verfällt

Bis zu sechs Wochen bzw. insgesamt 42 Tage im Jahr können Hauptpflegepersonen von der Verhinderungspflege Gebrauch machen. Anspruchsberechtigt sind sie über ihre pflegebedürftigen Angehörigen, wenn diese mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind. Zudem muss die häusliche Pflegesituation schon mindestens seit sechs Monaten bestehen. Ein Gesamtjahresbudget von 1.612 Euro steht zur Verfügung. Wer das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigt, kann fünfzig Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 Euro pro Jahr) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 Euro im Jahr aufgestockt werden.

"Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Anspruch innerhalb eines laufenden Kalenderjahres genutzt werden sollte, da er nicht ins nächste Jahr hinübergenommen werden kann. Er verfällt dann", unterstreicht Eisenreich angesichts des sich dem Ende zuneigenden Jahres.

Sicherheit durch Wahl eines professionellen Dienstes

Entscheidend ist, dass die Leistungen der Verhinderungspflege professionell erbracht werden - wie es z. B. die bundesweit mittlerweile mehr als 180 Home Instead-Betreuungsdienste gewährleisten. Anspruch des in den USA gegründeten und seit 2008 auch in Deutschland ansässigen Unternehmens ist, dass engagierte Betreuungskräfte pflegebedürftige Personen in deren Zuhause bestmöglich umsorgen. Das gelte auch für Menschen mit Demenzerkrankung. "Die Angehörigen können sich sicher fühlen und beruhigt sein, denn die Betreuung erfolgt liebevoll und persönlich - getreu unserem Markenversprechen 'einfach persönlicher'", erklärt Home Instead-Geschäftsführer Eisenreich. "Und 'einfach persönlicher' heißt für uns, dass wir hilfsbedürftige Menschen dabei unterstützen, dort zu bleiben, wo es für sie ganz persönlich am schönsten ist: und das ist natürlich im eigenen Zuhause."

Verhinderungspflege umfasse nicht nur die medizinische Versorgung, wie sie von spezialisierten ambulanten Pflegediensten erbracht wird, sondern auch die Begleitung im Alltag, führt der Betreuungsdienstleister weiter aus. Und so sei es die Hauptaufgabe der mittlerweile insgesamt 10.000 bundesweit zum Einsatz kommenden Betreuungspersonen von Home Instead, "Zeit und persönliche Zuwendung zu schenken und somit die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhöhen".

Als von den Pflegekassen zugelassener Betreuungs- und Pflegedienst übernimmt Home Instead auch die Grundpflege und bietet damit mehr an als reine Betreuungsdienstleistungen. Der Schwerpunkt liege aber "im zwischenmenschlichen Bereich", führt das Unternehmen aus. Die Betreuungskräfte stellten sich auf die individuellen Bedürfnisse und die Persönlichkeit ihrer Kundinnen und Kunden ein - und das zeichne das Betreuungsangebot aus.

INFO

Entlastung auch stundenweise möglich

Die Verhinderungspflege kann grundsätzlich tageweise oder aber auch stundenweise beansprucht werden. Ist die Hauptpflegeperson z. B. aufgrund eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts oder einer Erholungsauszeit verhindert, ist die tageweise Variante das Mittel der Wahl. Stundenweise greift der Anspruch täglich bis zu maximal 8 Stunden - wenn Pflegepersonen z. B. einen Termin wahrnehmen wollen. In der stundenweisen Variante bleibt das Pflegegeld der Hauptpflegeperson unangetastet. Auch wird die stundenweise Verhinderungspflege nicht auf das reguläre Jahresbudget der Verhinderungspflege angerechnet.

Weitere Informationen zum Thema bieten alle 180 Standorte von Home Instead in Deutschland. Den nächstgelegenen Standort und weitere Informationen zum Thema der häuslichen Betreuung finden Sie auf der Homepage des Unternehmens: https://homeinstead.de/standortfinder/

Pressekontakt:

Thomas Eisenreich
Geschäftsführer
Home Instead GmbH & Co. KG
Alfred-Nobel-Straße 29, 50226 Frechen
thomas.eisenreich@homeinstead.de
Telefon 02234-209099-49
Mobil : 0173-4208751

Jeder Betrieb von Home Instead ist unabhängig sowie selbstständig und wird eigenverantwortlich betrieben.

Original-Content von: Home Instead GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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