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Pflege zu Hause Küffel GmbH

Diese Vollmachten und Verfügungen benötigen Pflegebedürftige

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Wenn Menschen aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ihre Wünsche nicht mehr äußern können, übernehmen häufig ihre Angehörigen die Verantwortung für sie. Neben der Sorge um die Liebsten fühlen sich viele allerdings von der Flut an organisatorischen Aufgaben überfordert. Verschiedene Vollmachten und Verfügungen helfen in dieser Ausnahmesituation, klare Entscheidungen zu treffen, die dem Willen des Pflegebedürftigen entsprechen. Markus Küffel, Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH, weiß: „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament – diese drei Dokumente sollten im Ernstfall vorliegen. Insbesondere Seniorinnen und Senioren rate ich, sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.“

Im Vorsorgedschungel

Tritt der Ernstfall ein, müssen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Hier kommen Vorsorgevollmachten ins Spiel. Darin wird festgelegt, wer zukünftig über Wohn-, Finanz- und Gesundheitsfragen verfügen soll. Der Bevollmächtigte übernimmt damit die volle Geschäftsfähigkeit des Betroffenen. Grundsätzlich lässt sich frei bestimmen, wann eine Vorsorgevollmacht in Kraft tritt – ob unmittelbar nach der Unterschrift oder später, falls das persönliche Einwilligungsvermögen endet. Wird vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit nicht über eine Vollmacht entschieden, erhält eine gerichtlich festgelegte Person die Verantwortung. Im Zweifel kommt derjenige aber nicht aus dem unmittelbaren Familien- oder Freundeskreis. Markus Küffel erklärt: „Viele Menschen wollen nicht, dass eine völlig fremde Person über ihr Leben entscheidet. Darum sollten sie sich rechtzeitig um einen gesetzlichen Vertreter ihrer Wahl bemühen. Aber Achtung: Für eine derart verantwortungsvolle Aufgabe sollten nur besonders vertrauenswürdige Personen infrage kommen, um Gefahren wie finanziellen Betrug am besten zu verhindern.“

Den eigenen Willen bewahren

Für eine selbstbestimmte medizinische Versorgung dienen Patientenverfügungen. Sie legen fest, welche genauen Behandlungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit oder Krankheit vorgenommen werden sollen. Viele Menschen wünschen sich in so einer Situation beispielsweise keine lebenserhaltenen Maßnahmen. Dieser persönliche Wille wird mithilfe von Patientenverfügungen im Ernstfall berücksichtigt – auch dann, wenn ein Bevollmächtigter den Betroffenen vertritt. Zuletzt spielt auch das Testament eine wichtige Rolle, damit nach dem Tod finanzielle Ersparnisse, Immobilien und Habseligkeiten in die richtigen Hände gelangen. Markus Küffel sagt: „Mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament sind im Fall der Fälle alle Vorbereitungen getroffen. Dabei ist es ratsam, die Dokumente von einem Notar erstellen zu lassen, da dies im Regelfall mehr Sicherheit bietet. Frühzeitige Planung hilft, wenn gesundheitliche Schicksalsschläge nicht nur den Betroffenen, sondern die ganze Familie erschüttern.“

Überfordert? Angehörige, die ihre Liebsten zu Hause pflegen, stoßen schnell an ihre persönliche Belastungsgrenze. Pflege zu Hause Küffel vermittelt vertrauensvolle 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa nach Deutschland. Pflegebedürftige können dabei weiterhin in ihren vertrauten vier Wänden bleiben. Weitere Informationen unter www.pflegezuhause.info.

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