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Finanztipps: Das sollte man noch dieses Jahr erledigen

Kassel (ots)

- Mit Infografik unter www.plansecur.de - Mit
Infografik unter www.plansecur.de -
Kassel, 9. November 2006 - In knapp zwei Monaten steht der 
Jahreswechsel an. Bei Finanz- und Versicherungsangelegenheiten sind 
auch für das kommende Jahr wieder Änderungen zu erwarten. Was 
Verbraucher bis Ende 2006 vor allem beachten sollten, hat die 
Finanzberatungsgesellschaft Plansecur aus Kassel zusammengestellt:
1. Rürup-Rente für Selbstständige: Selbstständige, die keine 
private Altersvorsorge in Form einer Rürup-Rente besitzen, sollten 
sich noch 2006 über dieses Thema informieren. Grund ist die 
Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2007, in dem die so genannte 
Günstigerprüfung neu geregelt wird und diese Änderung sogar 
rückwirkend vom 1. Januar 2006 an gültig sein soll (Änderung des § 10
(4a) EStG). Mit der geplanten Änderung wird sichergestellt, dass die 
Beiträge für eine Rürup-Rente auch schon 2006 - und zwar zu etwa zwei
Dritteln - steuerlich geltend gemacht werden können. Bis zu 20.000 
Euro (Verdoppelung bei zusammenveranlagten Ehepartnern) können pro 
Jahr steuerwirksam in eine Rürup-Rente eingezahlt werden. 2006 ist 
ein Anteil von maximal 12.400 Euro (Zusammenveranlagte: 24.800 Euro) 
absetzbar. Wenn das Gesetz nicht wie geplant verabschiedet wird, 
halten die meisten Anbieter eine Absicherung bereit: Sie sichern ein 
generelles Rücktrittsrecht von dem Vertrag zu, das über das 
gesetzliche Rücktrittsrecht von vier Wochen hinausgeht.
2. Vermögensübertragungen angehen: Wer im Zuge eines 
Generationswechsels in naher Zukunft eine Immobilie oder einen 
Betrieb zu übertragen hat, sollte dies noch 2006 tun, da die 
erbschafts- und schenkungssteuerliche Bewertung von Immobilien- und 
Betriebsvermögen neu geordnet werden soll. Das 
Bundesverfassungsgericht befasst sich zurzeit mit der Frage, ob diese
Vermögensarten bislang zu niedrig bewertet werden. Das heißt, dass 
jemand, der eine Immobilie oder einen Betrieb unentgeltlich oder auch
nur teilweise unentgeltlich - in Form einer so genannten gemischten 
Schenkung - übertragen bekommt, derzeit unzulässig begünstigt sein 
könnte gegenüber dem, der Bargeld oder Kapitalvermögen wie zum 
Beispiel Wertpapiere erhält. Ein Urteil wird im ersten Halbjahr 2007 
erwartet. Danach wird der Gesetzgeber aktiv werden. Experten rechnen 
mit einer gravierenden Verschlechterung der steuerlichen 
Übertragungsbedingungen. Deshalb sollte man noch vor Jahresende die 
Gestaltungsmöglichkeiten für Vermögensübertragungen  prüfen. Im 
besten Falle können sie so gestaltet werden, dass die Erbschafts- und
Schenkungssteuer - sie kann bis zu 50 Prozent des Übertragungswertes 
ausmachen - wesentlich reduziert oder gar vermieden wird. Speziell 
für diese Fälle gibt es so genannte Erbschafts- und 
Schenkungssteuer-Fonds, aber ebenfalls auch nur noch bis Ende 2006.
3. Sparerfreibetrag sinkt: Der Sparerfreibetrag wird von 2007 an 
für Alleinstehende von 1.421 Euro auf 801 Euro sowie für Verheiratete
von 2.842 Euro auf 1.602 Euro (alle Beträge inklusive 
Werbungskostenpauschale) reduziert. Das heißt, dass die 
Freistellungsaufträge bei den Kreditinstituten überprüft und 
gegebenenfalls angepasst werden müssen. Deshalb sollte der Anleger 
jetzt überlegen, inwieweit Anlagen umgeschichtet werden sollten, um 
die Erträge steuerlich zu optimieren. Ein Beispiel: Ausgehend von 
einem Zinssatz von 3,5 Prozent ist von 2007 an bei Ledigen ein 
Vermögen von nur noch 22.886 Euro und bei Verheirateten von nur noch 
45.772 Euro steuerfrei.
4. Absenkung des Garantiezinses: Wer beabsichtigt eine 
Kapital-Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung 
abzuschließen, sollte dies noch 2006 tun. Alle Lebensversicherer 
müssen den Garantiezins vom 1. Januar 2007 an von 2,75 Prozent auf 
2,25 Prozent absenken. Das heißt, dass die Verzinsung, die die 
Versicherer für den Sparanteil der Versicherungsprämie garantieren, 
vom kommenden Jahr an geringer wird.
5. Volle Zulage für Riester-Vertrag sichern: Bei bestehenden 
Riester-Verträgen sind Zuzahlungen - einmal pro Jahr - bis zu den 
jeweiligen Höchstgrenzen möglich, um die volle Förderung für 2006 
auszuschöpfen. Achtung: Der Zulagenantrag für 2004 muss spätestens am
31. Dezember 2006 beim Anbieter eingegangen sein.
6. Bausparen: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2006 zu 
erhalten, empfiehlt sich eine Sondereinzahlung in einen bestehenden 
Bausparvertrag. Die WoP beträgt zurzeit 8,8 Prozent und wird auf bis 
zu 512 Euro / 1024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn
bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
7. Kfz-Versicherung: Im November sollte die Kfz-Versicherung 
überprüft werden. Mit einer günstigeren Versicherung können oft 
einige Hundert Euro pro Jahr gespart werden. Bis zum 30. November 
kann fristgerecht gekündigt werden.
8. Steuerklasse: Wer noch die Steuerklasse für 2006 wechseln 
möchte, muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt einen 
entsprechenden Antrag einreichen. Die neue Kombination gilt ab dem 
Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Gestattet wird 
bis auf wenige Ausnahmen ein einziger Wechsel im Jahr.
Infografik: Zu dieser Presseinformation finden Sie unter 
www.plansecur.de im Bildarchiv der Rubrik "Aktuell/Presse" eine 
Infografik zum Punkt 1. (Rürup-Rente).
Weitere Informationen: Plansecur, Druseltalstr. 150, 34131 Kassel, 
Tel. 0561/9355-0, Fax: 0561/9355-111,E-Mail:  service@plansecur.de, 
Web: www.plansecur.de
Pressestelle: Volker Preilowski, Tel. 0561/9355-262, E-Mail:  
presse@plansecur.de
Presse-Agentur: Team Andreas Dripke, Tel. 0611/973150, E-Mail:  
team@dripke.de

Original-Content von: Plansecur KG, übermittelt durch news aktuell

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