HSV-Presseservice
Presse-Information
Hamburg (ots)
In verschiedenen Hamburger Medien wird, bezugnehmend auf einen Artikel in der heutigen Ausgabe der WELT, gemeldet, dem HSV sei durch behördliche Stellen die bauliche Abnahme der AOL ARENA verweigert worden. Grund hierfür seien bestehende Mängel, z.B. im Bereich der Brandsicherheit.
Zusätzlich müsse als Entschädigung für nicht vorhandene Parkplätze eine "Stellplatzablöse" in Höhe von 40 Mio. DM gezahlt werden.
Hierzu stellt der HSV fest:
1. Die bauliche Abnahme ist nicht verweigert worden. Das Bauvorhaben ist vielmehr während der gesamten Bauphase von den jeweils zuständigen behördlichen Stellen begleitet worden und es hat regelmäßig vor den Spielen Begehungen mit den Behördenvertretern gegeben. So hat auch am 26.07.2001 eine Bauzustandsbesichtigung stattgefunden, als deren Ergebnis eine Liste zu erledigender Punkte aufgestellt wurde. Hierbei handelt es sich sowohl um vorzunehmende bauliche Maßnahmen wie um die Ergänzung der Beschilderung und um einzureichende Nachweise und Bestätigungen. Für die Erledigung der aufgelisteten Punkte wurde eine Frist bis zum 31.10.2001 gesetzt.
2. Bei keinem Punkt der genannten Liste handelt es sich um einen "gravierenden Mangel", durch den eine akute Gefährdung von Besuchern der AOL ARENA gegeben wäre. Es bestehen auch behördlicherseits keine Bedenken gegen die Durchführung von Veranstaltungen in der AOL ARENA auch vor Erledigung der geforderten Punkte. Die Nutzung der AOL ARENA ist durch die behördlichen Forderungen in keiner Weise eingeschränkt.
3. Die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen sind in den bisherigen Planungen bereits berücksichtigt, Mehrkosten entstehen nicht.
4. Auch die Meldungen über eine Stellplatzabgabe in Höhe von 40 Mio. DM entbehren jeder Grundlage. Stellplätze sind vielmehr in ausreichender Anzahl vorhanden und durch den HSV bereits seit vielen Jahren angemietet. Dissens besteht mit der Stadt lediglich über die Frage der Kostentragung für bestimmte Unterhaltungsmaßnahmen an den Parkplätzen. Zur Klärung dieser Frage ist ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Die erforderlichen Maßnahmen bewegen sich in einem Kostenrahmen von 2 bis 5 Mio. DM, die innerhalb der nächsten fünf Jahre anfallen werden.
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