HSV-Presseservice: Vergleich zwischen HSV und DFB
Hamburg (ots)
Frankfurt/Hamburg - Im Zuge der heutigen DFB- Sportgerichtsverhandlung über den Einspruch des HSV gegen die Spielwertung des DFB-Pokalspiels der 1. Hauptrunde gegen den SC Paderborn 07 hat das DFB-Sportgericht am Freitag (11.02.05) in einer ersten Bewertung die Rechtsposition des HSV positiv beurteilt. Gleichzeitig hat das Sportgericht darauf aufmerksam gemacht, dass eine Wiedereingliederung in den laufenden Pokal-Wettbewerb an unüberbrückbaren spieltechnischen Problemen scheitert - und eine Fülle weiterer Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen würde. Aus diesem Grund hat das Sportgericht dringend ein Vergleichsgespräch zwischen dem DFB und dem HSV empfohlen, um eine anderweitige einvernehmliche Lösung zu finden.
Das Vergleichsgespräch führte zu einer Einigung zwischen dem DFB und dem HSV. Diese Einigung sieht eine Entschädigung für den HSV in einem Gesamtvolumen von 2 Millionen Euro vor, wobei Gegenstand dieser Vereinbarung auch die verbindliche Zusage ist, ein Länderspiel der deutschen Nationalmannschaft im Oktober 2005 im Rahmen der WM-Vorbereitung in Hamburg durchzuführen.
Der HSV hat daraufhin die Rücknahme des Einspruches erklärt und damit die weitere Durchführung des laufenden DFB-Pokalwettbewerbes ermöglicht.
Bernd Hoffmann: "Die Einschätzung des Sportgerichtes hat gezeigt, dass wir mit unserem Einspruch im Recht gewesen sind. Wir haben die Interessen des HSV nachdrücklich vertreten und gleichzeitig verhindert, dass dem deutschen Fußball durch endlose juristische Auseinandersetzungen noch größerer Schaden zugefügt wird."
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