Erschreckender neuer Trend - Bauen ohne Planunterlagen
Wittlich (ots)
Es ist kein Hirngespinst und scheinbar auch kein temporärer Zustand. Die Meldungen der Handwerker häufen sich: Sie erhalten vom Bauherrn oder Fachplaner keinerlei Ausführungsunterlagen. Wo diese früher zumindest noch eine unfertige, also eine "dynamische" Ausführungsplanung - ("schließlich lebt das Projekt ja" - Zitat eines Fachplaners aus Norddeutschland) - erstellt haben, wird heute gar keine mehr erstellt. Viele Bauherren scheinen zunehmend zu denken, dass es auch ohne ginge. Diese Entwicklung ist keinesfalls eine Anomalie. Vielmehr war dieser Trend abzusehen. Doch er lässt sich auch stoppen - und zwar von den Handwerkern selbst.
"Wir machen keine AFU!", schellt es einem meiner Teilnehmer durch den Hörer ins Ohr. "Wie? Was meinen Sie damit?", ist dann die Rückfrage am anderen Ende. "Wir erstellen keine Ausführungsunterlagen. Melden Sie sich bitte beim Architekten, er hat alle wichtigen Informationen für Sie." Völlig verwundert legt der Handwerker auf. Von einem professionellen Bauablauf keine Spur. Es ist so absurd, man möchte hysterisch lachen. Die originäre Aufgabe eines Planers ist die Planung, doch scheinbar ist das jetzt gestrichen. Das gilt nicht nur in diesem einen Projekt, sondern auch bei vielen anderen Projekten unserer Kunden deutschlandweit.
Wenigstens gibt es ein Leistungsverzeichnis - und damit zumindest einen Hauch von Papier als Anhaltspunkt. Leider lässt auch dieses Leistungsverzeichnis zu wünschen übrig. Den Handwerkern liegt lediglich ein grober Plan vor, was zu bauen ist. Es gibt keine Fristen, keinen Beginn und kein Ende - und was die anderen Gewerke wann, wie und wo machen ist ebenso schleierhaft. Doch der Planer sagt zum Ende des Telefonats noch nett: "Ihr seid die Fachmänner, das bekommt ihr schon hin!"
An dieser Stelle muss ich die Reißleine ziehen. Wer jetzt fröhlich loslegt, hat schon verloren. Ich predige es schon so viele Jahre: Ohne vernünftige Ausführungsplanung wird nichts gemacht. Was denkt sich ein öffentlicher Bauherr dabei, keine AFU mehr erstellen zu lassen? Ein scheinbarer Vorteil aus seiner Sicht ist: Keine Planung kostet nichts! Schließlich nimmt das ja auch Zeit in Anspruch. Dabei gilt auch: Je weniger Köche am Brei mit rühren, desto weniger Ärger gibt es - ganz klar. Der Bauherr möchte das Projekt also kompakt halten. Doch seitens der VOB, der sich auch ein Bauherr in öffentlichen Projekten unterwerfen muss, wird eine Ausführungsplanung verlangt. Zudem muss auch das Vergabehandbuch beachtet werden. Da geht sein ressourcen- und energiesparender Plan also nicht ganz auf. Nach VOB/B §3 Absatz 1 erhält ein Auftragnehmer nämlich "für die Ausführung nötige Unterlagen", also ein Leistungsverzeichnis, Grundrisse, Berechnungen, Schnitt und so weiter. Pläne, damit der Handwerker nicht raten und suchen muss und genau weiß, was zu tun ist.
Was ist jetzt unsere Aufgabe als Handwerker? Uns bleibt nichts anderes übrig, als das dem Bauherrn zu erklären und ihm zu verdeutlichen, dass er vertragswidrig handelt. Dann könnten wir auch anbieten, ein Planungsangebot zu erstellen mit gleichzeitiger Haftungsbefreiung - das wäre eine mögliche Lösung. Oder aber wir geben das Thema mittels Behinderungsanzeige zurück an den Bauherren, mit der Bitte seiner Pflicht nachzukommen und eine Planung bereitzustellen. So oder so sollten wir die Sache nicht einfach achselzuckend hinnehmen und losbauen. Macht Euch klar, was ein Werkerfolg benötigt und dann geht diesen Weg, den er verlangt. Frohen Mutes, stets mit der VOB unter dem Arm!
Mehr dazu unter: www.vob-erklaert.de
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