Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum"
Erben-Rechner: Start des neuen Online-Tools
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Start des neuen Online-Tools: Der Erben-Rechner
Wer seinen Nachlass nach eigenen Wünschen gestalten möchte, sollte mit einem Testament rechtzeitig vorsorgen. Doch wer gehört zu den eigenen Erben und über welchen Anteil des Erbes kann man frei verfügen? Nur wenige wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht, welchen Erbanteil die Kinder erhalten und wie hoch die Erbquoten tatsächlich sind. Der neue Erben-Rechner gibt einen ersten Überblick, wie das eigene Erbe verteilt ist und über welchen Teil des Nachlasses frei verfügt werden kann, wenn ein Testament erstellt wurde.
Berlin, 17. März 2023 – Noch nie zuvor wurde in unserem Land so viel Vermögen vererbt. Insgesamt 3,1 Billionen Euro werden in Deutschland von 2015 bis 2024 weitergegeben, rechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge. Und so möchten viele mit ihrem Erbe nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen. Sie wollen auch etwas an die Gesellschaft zurückgeben – und dafür sorgen, dass etwas von dem bleibt, was ihnen zeitlebens wichtig war.
Doch wer gehört zu den eigenen Erben und wie groß ist der Pflichtteil? Und über welchen Teil des Nachlasses könnte durch die Erstellung eines Testaments frei verfügt werden?
Der Erben-Rechner gibt eine erste Hilfestellung, die persönliche Situation zu berechnen. Mit wenigen Klicks bringt das neue Online-Tool Klarheit in die eigene Situation und hilft dabei, das Testament nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Rechtsanwältin Simone Beuger hat sich auf das Erbrecht spezialisiert und berät Menschen dabei, ihren Nachlass zu regeln. Den Erben-Rechner sieht sie als sinnvollen Einstieg in die Auseinandersetzung mit diesem sensiblen Thema: „In der heutigen Zeit mit der Vielfältigkeit familiärer Lebensmodelle wird auch die Frage nach den gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten immer komplexer. Hilfestellung können automatisierte Erbenrechner geben. Selbstverständlich ersetzen diese keine anwaltliche Beratung. Sie können aber zumindest einen ersten Anhaltspunkt geben, ob die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags sinnvoll ist, um die gesetzlich vorgegebene Erbfolge zu umgehen.“
Vielen Menschen geht es nicht nur darum, wem sie ihren Wohlstand vermachen möchten. Sie wollen mit ihrem Erbe über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken und der Gesellschaft etwas zurückgeben. Vor allem diejenigen, die keine eigenen Nachkommen haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben und eine lebenswerte Zukunft zu unterstützen. Rat und Orientierung zu dem Thema und einem Erbe für den guten Zweck bietet die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss aus 25 namhaften gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen. Bereits seit 2013 regt die Initiative dazu an, sich frühzeitig mit dem eigenen Testament auseinanderzusetzen und bietet potenziellen Erblasserinnen und Erblassern Informationen und Unterstützung bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments.
Mit dem Erben-Rechner lässt sich eine erste Übersicht zur persönlichen Nachlass-Situation erstellen: www.erben-rechner.de
Pressekontakt: Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ Luise Scholl | Tel.: (030) 29 77 24 34 | Mail: presse@mein-erbe-tut-gutes.de