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Arzneimittelversandhandel ohne drastische Einschnitte nicht sinnvoll
Cap Gemini Ernst & Young legt vergleichende Studie USA/Deutschland vor

Berlin (ots)

Das amerikanische Beispiel für den
Arzneimittelversandhandel ist aufgrund unterschiedlicher
Gesundheitssysteme nicht auf den deutschen Markt übertragbar. Unter
den dortigen gesetzlichen Regelungen konnte sich der Versandhandel
von Arzneimitteln in den letzen 40 Jahren mit Hilfe massiver
Kampagnen der Krankenkassen, starker Eingriffe in das ärztliche
Verordnungsverhalten und deutlicher finanzieller Anreize für die
Patienten auf einen Marktanteil von derzeit rund 12 Prozent steigern.
Allerdings besteht auch in den USA erhebliche Unsicherheit
hinsichtlich Qualität und Sicherheit der versandten Medikamente.
Übertragen auf das momentane deutsche Gesundheitssystem würde der
Arzneimittelversandhandel auf einen Marktanteil von lediglich ein bis
zwei Prozent kommen - zu gering um das Gesundheitssystem zu sanieren.
In den Niederlanden kommt die häufig als Beispiel angeführte
Internet-Apotheke Doc Morris auf einen Marktanteil von 0,03 Prozent
und in der Schweiz konnten drei Versandapotheken nur drei Prozent
Marktanteil auf sich vereinigen. Dies ist das Ergebnis einer
Untersuchung der Unternehmensberatung Cap Gemini Ernst & Young im
Auftrag des Verbandes des Pharmazeutischen Großhandels - PHAGRO -
e.V. Anhand der Versandhandelspraxis in den USA, der Schweiz sowie
den Niederlanden wurde die Übertragbarkeit der Modelle auf
Deutschland geprüft.
Wirtschaftlicher Arzneimittelversand nur durch
Sortimenteinschränkung
"Ohne tiefgreifende Einschnitte in die bestehenden Strukturen des
Gesundheitssystems lässt sich in Deutschland ein
Arzneimittelversandhandel mit signifikantem Einsparungspotenzial
nicht aufbauen", stellt Dr. Rolf Badenhoop, Leiter des Life Sciences
Bereichs bei Cap Gemini Ernst & Young fest. In der Empfehlung, die
der Runde Tisch unter Beteiligung aller betroffenen Parteien am 22.
April 2002 ausgesprochen hat, wurde die Freigabe des Versandhandels
an bestimmte Bedingungen geknüpft. So unter anderem an die
Gewährleistung von Beratung, Arzneimittelsicherheit sowie an ein
Vollsortiment. Gerade in letzterem liegt nach der Untersuchung der
Hauptunterschied zu den USA. Die dort erzielten Einsparungen sind in
erster Linie auf die Institution und die Vorgehensweise des Pharmacy
Benefit Managers zurückzuführen. Dieser organisiert die
Arzneimittelversorgung der Patienten im Auftrag der Krankenkassen
sowohl nach medizinischen als auch wirtschaftlichen Kriterien. In
diesem Versandhandelsmodell lassen sich dabei durch die konsequente
Nutzung von Medikamentenlisten, maschineller Konfektionierung,
mengenabhängigen Rabatten sowie der radikalen Beschränkung auf 20 bis
25 Medikamente Kostenvorteile durchsetzen. Nachteil sind die
erheblichen Einschränkungen in der Wahlmöglichkeit, die Arzt und
Patient hinnehmen müssen.
Studie, Pressemitteilung sowie Bild von Rolf Badenhoop unter
http://www.de.cgey.com/presse
Für Rückfragen:
Cap Gemini Ernst & Young 
Pressesprecher Thomas Becker
Tel.: 030/88703-730
Fax:  030/88703-739 
thomas.becker@cgey.com

Original-Content von: Capgemini, übermittelt durch news aktuell

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