Siemens scheitert bei dem Versuch, Dysons Fortschritt zu stoppen
Dyson darf weiterhin im TV werben
In Stern TV wird James Dyson heute Abend (RTL, 22.15 Uhr) dazu Stellung nehmen
Köln (ots)
Aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren, das Siemens gegen Dyson angestrengt hat, ist Dyson als klarer Sieger hervorgegangen. Das Landgericht München hat gestern entschieden, dass Dyson auch weiterhin uneingeschränkt mit seinem Alleinstellungsmerkmal "kein Saugkraftverlust" werben darf. Siemens war nicht in der Lage, die Behauptung, Dyson Staubsauger verlören an Saugkraft, zu substantiieren und das Gericht zu überzeugen.
Dieser ungerechtfertigte und gegenstandslose Angriff von Siemens erfolgte zu einem Zeitpunkt, als Dyson zum ersten Mal eine bundesweite Werbekampagne startete.
Dyson verkauft seine Staubsauger seit 6 Jahren auf dem deutschen Markt und ist mit einem Marktanteil von über 50 Prozent klarer Marktführer im Premiumpreissegment über 300 Euro (GfK, Feb.-Juli 2004).
Anmerkungen
1997
Fünf Hersteller (Siemens, Miele, Philips, Electrolux, Bosch und Nilfisk) haben sich zusammengetan, um Dysons Werbekampagne in Belgien verbieten zu lassen. Indem sie sich die belgische Gesetzeslage zu Nutze machten, die die vergleichende Werbung zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich verbot, ging diese Gruppe gegen den Dyson Slogan "Kein Beutel, kein Saugkraftverlust" vor. Absurderweise wurde dem Antrag statt gegeben und Dyson durfte nicht einmal darauf hinweisen, dass Dyson Staubsauger keinen Beutel haben!
1999
Dyson ging gegen die Behauptungen von Siemens vor, dass einer ihrer Staubsauger leistungsfähiger als ein Dyson Gerät sei. Vor Gericht gab Siemens preis, eine Vereinbarung mit anderen deutschen Herstellern zu haben: Man hatte sich darauf verständigt, dass jeder von ihnen den besten Saugresultaten ihrer Staubsauger 15 Prozent hinzufügen konnte - eine rechtswidrige Irreführung und Verwirrung der deutschen Verbraucher. Dyson hat diesen Rechtsstreit gewonnen.
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