Rechtsanwalt Dr. Fabian Schwartz
Fischer zieht gegen Rügener LNG-Terminal vor Gericht
Binz (ots)
Der Rüganer Fischer Jürgen Kuse hat beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Klage und Eilantrag gegen die Hafenerweiterung des Hafens Mukran für das geplante LNG-Terminal eingereicht. In den Verwaltungsstreitverfahren "Kuse ./. Bundesrepublik Deutschland" geht der Fischer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes (GDWS) vor, der die Vertiefung der Fahrrinne auf gut zwei Kilometern und damit den Zugang zum geplanten LNG-Terminal schafft.
"Wir Fischer wurden bei den Antragsverfahren zum LNG-Terminal völlig übergangen. Daher sehe ich mich jetzt gezwungen, dagegen vor Gericht zu ziehen", so Jürgen Kuse. Kuse fischt in fünfter Generation in den Küstengewässern vor Binz und fängt sowohl Heringe als auch Grundfische wie Flunder und Scholle.
Rechtsanwalt Dr. Fabian Schwartz (Berlin) vertritt Fischer Kuse vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald und erklärt:
"1. Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der seewärtigen Hafenzufahrt verletzt grob Verfahrensrecht: Wesentliche Teile der betroffenen Öffentlichkeit wie die Fischer wurden unzureichend am Verfahren beteiligt:
2. In der Bekanntmachung für die Öffentlichkeitsbeteiligung fehlte der vorgeschriebene Hinweis auf Äußerungsmöglichkeiten. Zudem änderte die Vorhabenträgerin Fährhafen Sassnitz GmbH nach Auslegung der Unterlagen das Vorhaben und somit die Anträge zweimal maßgeblich: Mehrere Fachgutachten wurden umfassend geändert und wesentliche Umweltauswirkungen traten hinzu - darunter die Bauzeitverlängerung inmitten der Laichzeit des Herings.
3. Trotz dieser signifikanten Änderungen verzichtete die Zulassungsbehörde GDWS für beide Planänderungsanträge auf eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung: Die betroffene Öffentlichkeit konnte zu den neuen Fachgutachten und den zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen nicht Stellung nehmen.
4. Die Vorhabenträgerin Fährhafen Sassnitz GmbH und die Zulassungsbehörde GDWS haben die Belange der Fischerei insgesamt nicht ermittelt und nicht abgewogen. Der Planfeststellungsbeschluss übersieht vollständig: Die umfangreichen Ausbaggerungen samt jährlicher Unterhaltungsbaggerungen und Verklappung werden auch - und vor allem - Grundfische samt deren Lebensraum und Nahrungsquellen wiederkehrend töten und beseitigen.
5. Weiter bestimmt der Planfeststellungsbeschluss den Standort für die großflächige Verklappungsfläche zur Umlagerung des Baggerguts und legt sie in den Sassnitzer Graben. Was der Planfeststellungsbeschluss dabei gänzlich übersieht: Die Fläche liegt inmitten eines Marinen Vorbehaltsgebiets für Fischerei.
6. Zudem würde die geplante Verklappung in die Strömungsverhältnisse des Standorts eingreifen, was erhebliche Störungen der Fischgründe zur Folge hätte. Hierauf hatten bereits das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) und das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) im Verfahren ausdrücklich hingewiesen.
Im Ergebnis leidet der Planfeststellungsbeschluss an schweren Verfahrensfehlern und blendet zudem weitreichend die Belange der Fischerei aus. Der Fischer Kuse darf zuversichtlich sein, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Arbeiten im Hafen von Mukran unverzüglich stoppt und den Planfeststellungsbeschluss aufhebt. Da nun die Laichzeit des Herings einsetzt, könnten mögliche Arbeiten erst frühestens im Mai 2024 fortgesetzt werden.
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