Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Vogelgrippe in Thüringen - 1200 gesunde Tiere getötet
VIER PFOTEN warnt: kein blinder Aktionismus
Hamburg (ots)
Nachdem in der vergangenen Woche bei einer Hausgans im thüringischen Wickersdorf der Vogelgrippe-Virus H5N1 gefunden wurde, hat die zuständige Behörde die Tötung sämtlichen Nutzgeflügels in einem Sperrbezirk von drei Kilometern rund um den Fundort angeordnet. 1200 Tiere wurden am vergangenen Wochenende getötet. Bei keinem der getöteten Tiere wurde das Virus gefunden. VIER PFOTEN warnt vor übereilten Massentötungen. "Wieder werden, wie im vergangenen Jahr, Tausende gesunder Tiere in voreiliger Hysterie getötet, ohne dass man endgültige Testergebnisse abwarten will. VIER PFOTEN lehnt die Massentötung gesunder Geflügelbestände kategorisch ab", erklärt Markus Pfeuffer, Leiter Tierschutzprogramme von VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz.
Anlässlich des neuen Vogelgrippe Falls in Deutschland fordert VIER PFOTEN die zuständigen Behörden zu einem besonnenerem Vorgehen auf. "Blinder Aktionismus auf Kosten der Tiere, wie die übereilte Keulung gesunder Hühner, Gänse und Enten in Thüringen, leistet keinen Beitrag zur Seuchenbekämpfung", sagt Markus Pfeuffer. Bei einem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Nutzgeflügel-Stall, muss der Bestand nach dem deutschen Tierseuchengesetz getötet und eine Schutzzone eingerichtet werden. Es ist jedoch Abwägungssache der verantwortlichen Landesbehörde, ob innerhalb der Schutzzone die Tötung sämtlichen Geflügels, also auch gesunder Bestände, angeordnet wird oder nicht. Durch gezielte Maßnahmen wie ein konsequentes Abschotten, ein Verbot sämtlicher Transportaktivitäten und entsprechende Desinfektionsmaßnahmen kann eine Ausbreitung der Seuche genauso sicher verhindert werden.
"Die Tötung kann aus Tierschutzsicht nur als letztes Mittel erfolgen und nur bei nachweislich infizierten Tieren" so Pfeuffer. Wenn diese Tiere tatsächlich getötet werden müssen, sollten unabhängige Kontrolleure bei Tötungsaktionen einen Beobachterstatus erhalten und prüfen, ob die Tötungsmethoden und deren praktische Umsetzung tierschutzgerecht und so schmerzfrei wie möglich sind. Es muss eine größtmögliche Leidensfreiheit der Tiere garantiert werden.
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