Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
VIER PFOTEN begrüßt hessische Bundesratsinitiative für klare Regelungen bei der rituellen Schlachtung
Hamburg (ots)
Die heute in Wiesbaden von Sozialministerin Lautenschläger und Umweltminister Dietzel vorgestellte Gesetzesinitiative ist aus Tierschutzsicht begrüßenswert und politisch überfällig. "Die Hessische Landesregierung zieht damit die einzig richtige Konsequenz aus der Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung. Eine Verabschiedung klarer Regelungen zum rituellen Schlachten durch den Gesetzgeber, die den Tierschutz und die Religionsfreiheit gleichermaßen berücksichtigt, rückt damit näher", sagt Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN.
Nach der heute vorgestellten Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes muss in Zukunft belegt werden, dass es beim rituellen Schlachten ohne Betäubung nicht zu erheblich mehr Schmerzen und Leiden für die Tiere kommt. Darüber hinaus ist ein strenger Nachweis der religiösen Verpflichtung für den Einzelnen vorgesehen, wenn er ohne Betäubung schlachten möchte.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass ein Schlachten ohne vorherige Betäubung für die betroffenen Tiere belastend, sogar extrem qualvoll sein kann. Die Tiere leiden unter der vorherigen Fixierung und dem Halsschnitt selbst. Der Bewusstseinsverlust tritt bei Rindern und Schafen nicht sofort ein. Beim Ausbluten gelangen beträchtliche Mengen an Blut in Kehlkopf und Luftröhre, was zu Atemnot führt. Zusätzliche Schmerzen entstehen beim Berühren der Wundränder. Aus Tierschutzsicht gilt es, Schmerzen und Leiden bei Tieren soweit wie möglich zu vermeiden. Deshalb muss nach Überzeugung von VIER PFOTEN die Wahrnehmungsfähigkeit durch Betäubung vor der Schlachtung verlässlich ausschaltet werden. Auch der Verband Europäischer Veterinäre lehnt das betäubungslose Schlachten eindeutig ab.
"Zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem Schutzanspruch der Tiere muss ein möglichst schonender Ausgleich gefunden werden", erläutert Marlene Wartenberg. "Deshalb ist es dringend notwendig, im Dialog mit den Religionen einen Konsens zu finden. Auch um vermehrte Importe von Fleisch rituell geschlachteter Tiere aus dem Ausland zu vermeiden, ist die Akzeptanz neuer Regelungen bedeutend".
Die von Hessen vorgeschlagene Elektrokurzzeitbetäubung wird heute von vielen Religionsgemeinschaften akzeptiert, da sie vollständig reversibel ist und ein mit dem betäubungslosen Schlachten vergleichbares Ausbluten erfolgt. Die breite Anerkennung dieses Verfahrens verdeutlicht das Beispiel Neuseeland. Dort wurden in der vergangenen Saison mehr als 28 Millionen Lämmer und Schafe nach Elektrokurzzeitbetäubung "Halal" geschlachtet. Das Fleisch wird zu einem großen Teil in muslimische Länder wie Malaysia oder Indonesien exportiert.
"Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Jahr 2002 aufgefordert, nähere Regelungen zum rituellen Schlachten zu treffen. Mit der heutigen Initiative wird dieser Wunsch auf sinnvolle Weise konkretisiert. Die Länder sind nun aufgefordert, den Vorschlag Hessens im Bundesrat zu unterstützen und für eine schnelle Verabschiedung zu sorgen", so Marlene Wartenberg abschließend.
Mehr Informationen und der aktuelle Tagungsband "Tierschutz bei der rituellen Schlachtung" bei VIER PFOTEN: Thomas Pietsch, Kampaigner: 040/399 249 -35 oder 0171/4910784 und Beate Schüler, Pressesprecherin: Tel.: 040/399 249 -66 oder 0170/550 82 60 E-Mail: beate.schueler@vier-pfoten.de
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