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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

VIER PFOTEN begrüßt hessische Bundesratsinitiative für klare Regelungen bei der rituellen Schlachtung

Hamburg (ots)

Die heute in Wiesbaden von Sozialministerin
Lautenschläger und Umweltminister Dietzel vorgestellte
Gesetzesinitiative ist aus Tierschutzsicht begrüßenswert und
politisch überfällig. "Die Hessische Landesregierung zieht damit die
einzig richtige Konsequenz aus der Aufnahme des Tierschutzes in die
Verfassung. Eine Verabschiedung klarer Regelungen zum rituellen
Schlachten durch den Gesetzgeber, die den Tierschutz und die
Religionsfreiheit gleichermaßen berücksichtigt, rückt damit näher",
sagt Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN.
Nach der heute vorgestellten Initiative zur Änderung des
Tierschutzgesetzes muss in Zukunft belegt werden, dass es beim
rituellen Schlachten ohne Betäubung nicht zu erheblich mehr Schmerzen
und Leiden für die Tiere kommt. Darüber hinaus ist ein strenger
Nachweis der religiösen Verpflichtung für den Einzelnen vorgesehen,
wenn er ohne Betäubung schlachten möchte.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass ein Schlachten ohne
vorherige Betäubung für die betroffenen Tiere belastend, sogar extrem
qualvoll sein kann. Die Tiere leiden unter der vorherigen Fixierung
und dem Halsschnitt selbst. Der Bewusstseinsverlust tritt bei Rindern
und Schafen nicht sofort ein. Beim Ausbluten gelangen beträchtliche
Mengen an Blut in Kehlkopf und Luftröhre, was zu Atemnot führt.
Zusätzliche Schmerzen entstehen beim Berühren der Wundränder. Aus
Tierschutzsicht gilt es, Schmerzen und Leiden bei Tieren soweit wie
möglich zu vermeiden. Deshalb muss nach Überzeugung von VIER PFOTEN
die Wahrnehmungsfähigkeit durch Betäubung vor der Schlachtung
verlässlich ausschaltet werden. Auch der Verband Europäischer
Veterinäre lehnt das betäubungslose Schlachten eindeutig ab.
"Zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem
Schutzanspruch der Tiere muss ein möglichst schonender Ausgleich
gefunden werden", erläutert Marlene Wartenberg. "Deshalb ist es
dringend notwendig, im Dialog mit den Religionen einen Konsens zu
finden. Auch um vermehrte Importe von Fleisch rituell geschlachteter
Tiere aus dem Ausland zu vermeiden, ist die Akzeptanz neuer
Regelungen bedeutend".
Die von Hessen vorgeschlagene Elektrokurzzeitbetäubung wird heute
von vielen Religionsgemeinschaften akzeptiert, da sie vollständig
reversibel ist und ein mit dem betäubungslosen Schlachten
vergleichbares Ausbluten erfolgt. Die breite Anerkennung dieses
Verfahrens verdeutlicht das Beispiel Neuseeland. Dort wurden in der
vergangenen Saison mehr als 28 Millionen Lämmer und Schafe nach
Elektrokurzzeitbetäubung "Halal" geschlachtet. Das Fleisch wird zu
einem großen Teil in muslimische Länder wie Malaysia oder Indonesien
exportiert.
"Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Jahr 2002 aufgefordert,
nähere Regelungen zum rituellen Schlachten zu treffen. Mit der
heutigen Initiative wird dieser Wunsch auf sinnvolle Weise
konkretisiert. Die Länder sind nun aufgefordert, den Vorschlag
Hessens im Bundesrat zu unterstützen und für eine schnelle
Verabschiedung zu sorgen", so Marlene Wartenberg abschließend.
Mehr Informationen und der aktuelle Tagungsband "Tierschutz bei der
rituellen Schlachtung" bei VIER PFOTEN:
Thomas Pietsch, Kampaigner: 040/399 249 -35 oder 0171/4910784 und
Beate Schüler, Pressesprecherin: Tel.: 040/399 249 -66 oder 0170/550
82 60
E-Mail:  beate.schueler@vier-pfoten.de

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

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