Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Tierschutz und rituelle Schlachtung
Bei VIER PFOTEN diskutieren Experten: Kompromiss oder Tabu
Hamburg/Berlin (ots)
Am Donnerstag, den 20. Oktober 2005, findet in den Tagungsräumen der Bundespressekonferenz das vierte Tierschutzpolitische Gespräch von VIER PFOTEN statt, ab 19.00 Uhr, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin. Im Fokus des Dialogs steht eine aktuelle Bundesratsinitiative des Landes Hessen, die darauf abzielt, den Tierschutz bei religiös motivierten Schlachtungen zu verbessern. Auf dem Podium erörtern Vertreter der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften sowie Experten für Tierschutz-, Verfassungsrecht und Veterinärmedizin die unterschiedlichen fachlichen Aspekte des Themas.
Es ist wissenschaftlich belegt, dass ein Schlachten ohne vorherige Betäubung für die Tiere grundsätzlich sehr belastend ist und sogar extrem qualvoll sein kann. Vor allem Rinder leiden unter der vorherigen Fixierung und dem Halsschnitt selbst und erleben das Ausbluten unter Umständen bei vollem Bewusstsein. Aus Tierschutzsicht gilt es, Schmerzen und Leiden bei Tieren zu vermeiden. Deshalb muss nach Überzeugung von VIER PFOTEN die Wahrnehmungsfähigkeit durch Betäubung vor der Schlachtung ausgeschaltet werden.
Eine aktuelle Bundesratsinitiative wirbt für eine Änderung des Tierschutzgesetzes im Interesse der Tiere. Danach soll in Zukunft vom Antragsteller, der ein Tier betäubungslos schlachten will, belegt werden, dass es bei rituellen Schlachtungen ohne Betäubung nicht zu erheblich mehr Schmerzen und Leiden für die Tiere kommt. Letztlich zielt die Initiative damit zumindest bei Rindern auf die Einführung der sogenannten reversiblen Elektrokurzzeitbetäubung ab. Diese Betäubungsmethode wird heute von vielen Religionsgemeinschaften akzeptiert, da sie zum einen rückgängig gemacht werden kann und zum anderen ein mit dem betäubungslosen Schlachten vergleichbares Ausbluten erfolgt.
Nach der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz stellt sich die Frage, ob eine neue Abwägung zwischen den berührten Grundrechten und dem Schutzanspruch der Tiere vorgenommen werden muss. Hierzu erläutert Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN: "Zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem Schutzanspruch der Tiere, gemäß der Staatszielbestimmung Tierschutz, muss ein möglichst schonender Ausgleich gefunden werden. Deshalb ist es dringend geboten, im Dialog mit den Repräsentanten der betreffenden Religionen einen Konsens zu finden. Auch um vermehrte Importe von Fleisch rituell geschlachteter Tiere aus dem Ausland zu vermeiden, ist die Akzeptanz neuer Regelungen bedeutend. Und nicht zuletzt kann ein solcher Schritt gesellschaftspolitisch integrative Kraft entfalten."
Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Jahr 2002 aufgefordert, nähere Regelungen zum rituellen Schlachten zu treffen. Mit der Initiative Hessens wird dieser Wunsch nun erstmals konkretisiert. Er wurde im Agrarausschuss des Bundesrates beraten und zunächst vertagt. Besonders Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nehmen derzeit kritische Positionen ein. Das überrascht, denn vor der Bundestagswahl haben sich alle Parteien, außer der FDP, gegenüber VIER PFOTEN positiv zu der Initiative geäußert. "Aus Sicht des Tierschutzes sind die Länder aufgefordert, den Vorschlag im Bundesrat zu unterstützen und für eine schnelle Verabschiedung zu sorgen", so Marlene Wartenberg abschließend.
Presseeinladung zum vierten Tierschutzpolitischen Gespräch:
"Tierschutz und rituelles Schlachten - ein möglicher Kompromiss?"
am Donnerstag, 20. Oktober 2005, 19.00 Uhr in den Tagungsräumen der Bundespressekonferenz Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Über Ihre Interesse und Ihr Kommen würden wir uns freuen, Anmeldung und Rückfragen an VIER PFOTEN:
Beate Schüler Pressesprecherin beate.schueler@vier-pfoten.de Tel.: 040- 399 249 -66
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