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Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Tierschutz und rituelle Schlachtung
Bei VIER PFOTEN diskutieren Experten: Kompromiss oder Tabu

Hamburg/Berlin (ots)

Am Donnerstag, den 20. Oktober 2005, findet
in den Tagungsräumen der Bundespressekonferenz das vierte
Tierschutzpolitische Gespräch von VIER PFOTEN statt, ab 19.00 Uhr,
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin. Im Fokus des Dialogs steht eine
aktuelle Bundesratsinitiative des Landes Hessen, die darauf abzielt,
den Tierschutz bei religiös motivierten Schlachtungen zu verbessern.
Auf dem Podium erörtern Vertreter der jüdischen und muslimischen
Religionsgemeinschaften sowie Experten für Tierschutz-,
Verfassungsrecht und Veterinärmedizin die unterschiedlichen
fachlichen Aspekte des Themas.
Es ist wissenschaftlich belegt, dass ein Schlachten ohne vorherige
Betäubung für die Tiere grundsätzlich sehr belastend ist und sogar
extrem qualvoll sein kann. Vor allem Rinder leiden unter der
vorherigen Fixierung und dem Halsschnitt selbst und erleben das
Ausbluten unter Umständen bei vollem Bewusstsein. Aus Tierschutzsicht
gilt es, Schmerzen und Leiden bei Tieren zu vermeiden. Deshalb muss
nach Überzeugung von VIER PFOTEN die Wahrnehmungsfähigkeit durch
Betäubung vor der Schlachtung ausgeschaltet werden.
Eine aktuelle Bundesratsinitiative wirbt für eine Änderung des
Tierschutzgesetzes im Interesse der Tiere. Danach soll in Zukunft vom
Antragsteller, der ein Tier betäubungslos schlachten will, belegt
werden, dass es bei rituellen Schlachtungen ohne Betäubung nicht zu
erheblich mehr Schmerzen und Leiden für die Tiere kommt. Letztlich
zielt die Initiative damit zumindest bei Rindern auf die Einführung
der sogenannten reversiblen Elektrokurzzeitbetäubung ab. Diese
Betäubungsmethode wird heute von vielen Religionsgemeinschaften
akzeptiert, da sie zum einen rückgängig gemacht werden kann und zum
anderen ein mit dem betäubungslosen Schlachten vergleichbares
Ausbluten erfolgt.
Nach der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das
Grundgesetz stellt sich die Frage, ob eine neue Abwägung zwischen den
berührten Grundrechten und dem Schutzanspruch der Tiere vorgenommen
werden muss. Hierzu erläutert Dr. Marlene Wartenberg,
Geschäftsführerin von VIER PFOTEN: "Zwischen dem Grundrecht auf
Religionsfreiheit und dem Schutzanspruch der Tiere, gemäß der
Staatszielbestimmung Tierschutz, muss ein möglichst schonender
Ausgleich gefunden werden. Deshalb ist es dringend geboten, im Dialog
mit den Repräsentanten der betreffenden Religionen einen Konsens zu
finden. Auch um vermehrte Importe von Fleisch rituell geschlachteter
Tiere aus dem Ausland zu vermeiden, ist die Akzeptanz neuer
Regelungen bedeutend. Und nicht zuletzt kann ein solcher Schritt
gesellschaftspolitisch integrative Kraft entfalten."
Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Jahr 2002 aufgefordert,
nähere Regelungen zum rituellen Schlachten zu treffen. Mit der
Initiative Hessens wird dieser Wunsch nun erstmals konkretisiert. Er
wurde im Agrarausschuss des Bundesrates beraten und zunächst vertagt.
Besonders Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt nehmen derzeit kritische Positionen ein. Das
überrascht, denn vor der Bundestagswahl haben sich alle Parteien,
außer der FDP, gegenüber VIER PFOTEN positiv zu der Initiative
geäußert. "Aus Sicht des Tierschutzes sind die Länder aufgefordert,
den Vorschlag im Bundesrat zu unterstützen und für eine schnelle
Verabschiedung zu sorgen", so Marlene Wartenberg abschließend.
Presseeinladung zum vierten Tierschutzpolitischen Gespräch:
"Tierschutz und rituelles Schlachten - ein möglicher Kompromiss?"
am Donnerstag, 20. Oktober 2005, 19.00 Uhr
   in den Tagungsräumen der Bundespressekonferenz
   Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Über Ihre Interesse und Ihr Kommen würden wir uns freuen, Anmeldung
und Rückfragen an VIER PFOTEN:
Beate Schüler
Pressesprecherin 
beate.schueler@vier-pfoten.de 
Tel.: 040- 399 249 -66

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

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