Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler: eine Farce?
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Weiterbildung verpflichtend für Immobilienmakler – schön und gut. Aber erreicht die aktuelle Regelung das Ziel, die Qualität der Maklerleistung sicher zu stellen oder deren Seriosität zu garantieren?
Hamburg, März 2025. Seit dem 01. August 2018 verlangt der Gesetzgeber von Immobilienmaklern 20 Stunden Weiterbildungsleistung. Erbringen sie diese Leistung nicht innerhalb von drei Jahren, drohen Sanktionen von 5.000 € oder der Entzug der Maklererlaubnis. Damit will der Staat die Qualität der Immobiliendienstleistung erhöhen – ein dringend notwendiger Schritt. Aber ist diese Pflicht das richtige Mittel?
Niedrige Einstiegshürden
Eine Immobilie zu erwerben, bedeutet für die meisten Menschen eine hohe, im Leben einmalig vorkommende Investition, die in der Regel nur über eine Finanzierung zu schultern ist. Eine finanzielle Entscheidung von massiver Bedeutung – die von einem vertrauenswürdigen Dienstleister begleitet werden sollte. Allerdings leidet die Immobilienbranche an einem Seriositätsproblem. Denn für den Einstieg in das lukrative Business reicht ein Gewerbeschein und eine kurze Weiterbildung aus. Das machen sich halbseidene Anbieter zunutze.
Auf stringente Bildungsmaßnahmen zu setzen und auf deren Durchführung zu achten, ergibt also durchaus Sinn. Auch aus staatlicher Sicht, denn dieser soll Bürger und Vermögen schützen. Allerdings stellt die aktuelle Verpflichtung keine Hilfe dar, sondern eher ein Denkanstoß in die richtige Richtung.
Zu viele Möglichkeiten, zu wenig Veränderung
20 Stunden, umgerechnet zweieinhalb Tage innerhalb von drei Jahren – das ist alles an Fortbildungsaufwand, den Personen betreiben müssen, die Menschen die größte Investition ihres Lebens verkaufen wollen. „Dieses Pensum erachte ich als relativ gering“, so Tim von Campenhausen, erfahrener Mitgestalter großer Immobilien-Akademien und Leiter Unternehmensentwicklung bei Fidania AG. „Die gesetzliche Intention blieb leider weit hinter den Erwartungen zurück: nicht nur die geringe Anzahl an Stunden in einem zu langen Zeitraum. Auch das sehr breite Spektrum an anerkannten sogenannten ‘Schulungen’ konterkarieren die Intention des Gesetzgebers. Schmalspurveranstaltungen ohne ein echtes Learning werden dokumentiert und schon ist die Verpflichtung erfüllt. So erreichen wir keinen signifikanten Qualitätswandel in der Maklerbranche.“
Anders steht es um GewO § 34i, die Vorgabe für Finanzmakler oder -dienstleister. Diese wesentlich substantiellere Regelung wäre auch für Immobilienmakler denkbar – doch so genau schaut die Politik nicht hin. „Weiterbildungen und Sachkundenachweise zu fordern, scheint für manche Marktbegleiter wie ein Eingriff in die berufliche Freiheit. Auf der anderen Seite bewegen Makler Millionenbeträge. Diese Personen sollten dementsprechend auch qualifiziert sein.“ Von Campenhausen sieht bei diesem Spagat die Politik mehr in der Verantwortung, Substanz in die Weiter- und Ausbildungssituation zu bringen und diese auch nachzuweisen.
Plädieren und umsetzen
Die angebotenen und vom Staat angerechneten Workshops reichen derzeit von tatsächlich relevanten Themen bis hin zu Verkaufsveranstaltungen von Software- und KI-Lösungen – eine Bandbreite, die Möglichkeiten für ungerechtfertigte Profiteure bietet, die sich ihre Veranstaltungen gut bezahlen lassen. Diese haben aber keinen Mehrwert, weder für die Makler, den Staat noch für Käufer oder Verkäufer von Immobilien. Wer über ein gutes Netzwerk verfügt, kann mehr tun als gefordert und proaktiv MaBV-konforme Fortbildungen intern organisieren. So haben die Teilnehmenden einen vertrauenswürdigen Organisator an der Hand, von dem sie wirklich relevante Inhalte erlernen.
„Gerade in Zeiten, in denen so viel auf dem Immobilienmarkt geschieht wie in den letzten 25 Jahren zusammen, sollten Immobilienmakler häufiger als einmal in drei Jahren neues Wissen erlangen“, unterstreicht Uwe Welzel, Vorstandsvorsitzender und Gründer der Fidania AG. „Schon aus Eigeninteresse heraus sollte die Branche für mehr Wissensstärkung plädieren. Wenn Vertreter der Branche nur heiße Luft produzieren, kommt irgendwann das böse Erwachen – nicht nur für die betreffende Person, sondern für den Ruf aller Marktteilnehmer. Wir wollen Substanz. Und das fördern wir.“ Das Maklernetzwerk Fidania, das in demokratischen Strukturen arbeitet und Teilhaber als Mitaktionäre am Unternehmen beteiligt, setzt deshalb auf mehr und qualitativ hochwertigere Standards, als von der Regierung vorgegeben. Netzwerkpartner können nach speziellen Fortbildungen fragen. Die Gemeinschaft organisiert daraufhin einen Experten, der alle Willigen auf den neuesten Stand bringt – und sichert so die Qualität des Angebots.
Über die FIDANIA AG
Die 2021 in Hamburg gegründete FIDANIA AG verfolgt das Ziel, eine Alternative zu klassischen Franchise-Systemen im Immobilien-Business zu schaffen. Basis für das Konzept sind Partnerschaft, Mitbestimmung und Transparenz. Um dies zu gewährleisten entschied sich Gründer Uwe Welzel für die Form der Aktiengesellschaft. Durch die Beteiligung als Mitaktionäre, eröffnet FIDANIA Immobilienmaklerunternehmen die Möglichkeit alle Vorteile eines typischen Franchise zu genießen – ohne starre Vorgaben und Vertragsbeschränkungen. Das Netzwerk umfasst derzeit 5 Büros in Hamburg, Ahrensburg, Leipzig, Nürnberg und Lübeck/Ostholstein. Eine Expansion in die Schweiz ist in Planung.
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