Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE)
Zwangspfand - Riskanter Schnellschuss ohne Umweltentlastung
Berlin (ots)
Die Einigung von Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Wirtschaftsminister Werner Müller, ab dem 1. Januar 2002 ein Zwangspfand für ökologisch nachteilige Einweg-Getränkeverpackungen einzuführen zu wollen, ist aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE) ein riskanter Schnellschuss. Sie ist der Überzeugung, dass der Beschluss, den Verkauf von Fruchtsaft, Erfrischungsgetränken, Mineralwasser und Bier in Einwegflaschen und Dosen nur noch zuzulassen, sofern der Verbraucher auf den Verkaufspreis einen Pfandzuschlag bezahlt, mehr Schaden als Nutzen bringt. Die mit dem Pfand verbundenen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den allenfalls geringen ökologischen Wirkungen.
Nachweis der Mehrwegstabilisierung fehlt
Bisher fehlt jeglicher Nachweis dafür, dass ein Zwangspfand zu einer Stabilisierung des Mehrweganteils führt. Viele Gutachten, zuletzt auch das des Sachverständigenrats für Umweltfragen bezweifeln nachhaltig die Eignung einer Pfandpflicht als ökologisches Lenkungsinstrument. Erfahrungen in Schweden belegen ebenfalls keine ökologische Lenkungswirkung des Pfandes. So ist allein der Dosenanteil bei Bier von 1982 bis 1999 von 53% auf 68% gestiegen. Vieles spricht für die Annahme, dass die Einführung einer Pfandpflicht den Rückgang der Mehrwegquote nicht aufhält, sondern sogar noch beschleunigt.
Der Handel hat wiederholt erklärt, keine zwei parallel betriebenen Pfandrücknahmesysteme für Einweg und Mehrweg führen zu wollen.
Pfandpflicht löst Littering-Problem nicht
Nach einer bundesweit repräsentativen Felduntersuchung des Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungsvereins betrug 1999 der Anteil von Einwegverpackungen an unkontrolliert weggeworfenen Abfällen rund 6%. Eine Pfandpflicht auf Getränkeverpackungen würde folglich keine nachhaltigen Verbesserungen bewirken und damit auch die von den Ministern angesprochene "Vermüllung der Landschaft" nicht beenden.
Teures bundesweites Pfandclearing-System
Bei Einführung einer Pfandpflicht wäre ein bundesweites Pfandclearingsystem einzurichten, um Pfandüberschüsse / Unterdeckungen zwischen sämtlichen rund 150.000 Verkaufsstellen im Einzelhandel (Kiosken, Tankstellen, Imbiss-Restaurants) auszugleichen. Für die Installation von Rücknahmeautomaten im Handel sind nach vorsichtigen Schätzungen der Wirtschaft Investitionen in Höhe von etwa 2,5 Mrd. DM aufzuwenden. Die jährlichen Betriebskosten dürften bei mehr als 800 Mio. DM liegen. Auch das Bundesministerium für Umwelt und das Wirtschaftsministerium haben erkannt, dass die erforderlichen Erstinvestitionen im Milliardenbereich liegen werden. Die Betriebskosten sollen hingegen "nur" 260 bis 300 Mio. DM betragen.
Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Verpackungen
Nach der Ökobilanz-Studie "Getränkeverpackungen II" des Umweltbundesamtes (UBA II) sind Einweg-Glasflaschen als ökologisch nachteilige Verpackungen eingestuft. Die geplante Ausnahme von Weinflaschen von der Pfandpflicht ist daher ökologisch nicht zu begründen.
Völlig unbegründet ist, wenn Einweg-Kunststoff-Flaschen (PET) mit einer Pfandpflicht belegt werden sollen. Die Politik ist bisher den Nachweis der ökologischen Nachteiligkeit einer Einweg-PET-Flasche - als Voraussetzung für die Pfandpflicht - schuldig geblieben.
Angebot der Wirtschaft:
Als Alternative zum Zwangspfand bieten die Getränkeabfüller der Politik an, die jetzige Mehrwegquote der Verpackungsverordnung durch Vorgabe einer den Bestand ökologisch vorteilhafter Verpackungen schützenden Abfüllmenge (aus Mehrweg und Getränkekartons) zu ersetzen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Bernd-Ulrich Sieberger - 0228/30829-51 - e-mail bsieberger@bve-online.de
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