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Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Novellierung des Stiftungsrechts: Prüfsteine für die Länder

Essen (ots)

- Stifterverband legt Forderungskatalog (Prüfsteine) für die
     Novellierung der Stiftungsgesetze in den Ländern vor 
   - Weiterhin wachsende Zahl von privaten Stiftern im Stifterverband
   - Bundespräsident empfängt am 4. Dezember 2003 neue Stifter im
     Schloss Bellevue
"Die Länder haben jetzt die Chance, einen wesentlichen Beitrag zu
einer stifterfreundlicheren Atmosphäre in Deutschland zu leisten."
Mit diesen Worten appellierte der Präsident des Stifterverbandes, Dr.
Arend Oetker, an die Gesetzgeber in allen Bundesländern. Bei der
Novellierung der Landesstiftungsgesetze müsse "den Bürgern, die sich
gemeinnützig engagieren wollen, größtmögliche Freiheit und
Anerkennung geboten werden".
In den neuen Gesetzen müssten folgende fünf Prüfsteine
berücksichtigt sein:
1. Stifterfreiheit im Anerkennungsverfahren
Es muss genügen, dass ein Stifter a) sich durch das sogenannte
Stiftungsgeschäft schriftlich verpflichtet, sein Vermögen für
bestimmte gemeinnützige Zwecke einzusetzen und b) in der Satzung
Namen, Sitz, Zweck, Vermögen und Vorstand festlegt. Weitere
Einschränkungen und Auflagen müssen zukünftig unterbleiben.
2. Wahlfreiheit in der Zielsetzung
Jeder Zweck ist zulässig, der nicht das Gemeinwohl gefährdet. Dies
ist durch die bundesgesetzlichen Regelungen abschließend festgelegt.
Damit sind auch unternehmenstragende nicht gemeinnützige Stiftungen
künftig ohne Weiteres anzuerkennen.
3. Satzungsautonomie des Stifters
Dem Stifter, erst recht, wenn er in den Gremien seiner Stiftung
aktiv ist, muss es zukünftig möglich sein, nach einigen Jahren
Fördererfahrung durch Satzungsänderung Zweck und
Organisationsstruktur seiner Stiftung zu ergänzen oder abzuwandeln.
Eine nahezu irreversible Festlegung zum Zeitpunkt der
Stiftungserrichtung wie bisher steht im Widerspruch zu den
Vorstellungen der Stifter.
4. Keine Staatsaufsicht zu Lebzeiten gegen den Willen des Stifters
Die öffentlich-rechtliche Stiftungsaufsicht muss zukünftig zu
Lebzeiten des Stifters ruhen, wenn er dies beantragt und solange er
in den Stiftungsgremien mitwirkt. Die Stiftung zu Lebzeiten des
Stifters vor ihm selbst schützen zu wollen, ist ein
obrigkeitsstaatliches Relikt, zumal die Finanzbehörden ohnehin die
satzungsgemäße und gemeinnützige Verwendung der Stiftungsmittel
laufend überwachen.
5. Kostenbewusstsein und Effizienz
Eine Stiftung muss die dem Handelsrecht entsprechende Art der
Rechnungslegung selbst bestimmen dürfen; eine zusätzliche
kameralistische Rechnungslegung darf  nicht gefordert werden. Eine
zusätzliche Prüfung etwa durch Wirtschaftsprüfer darf nicht mehr
vorgeschrieben werden, da diese gerade kleinen und mittleren
Stiftungen unangemessen hohe Kosten aufbürdet.
Hintergrund:
In allen Bundesländern wird zurzeit intensiv an der Novellierung
der jeweiligen Stiftungsgesetze gearbeitet, nachdem auf Bundesebene
die entsprechenden Bestimmungen des BGB geändert wurden.
Der Stifterverband fördert seit 1920 mit Hilfe von Spenden der
führenden deutschen Unternehmen Modellvorhaben zur Verbesserung des
deutschen Wissenschaftssystems. Daneben berät und betreut er in
seinem "DSZ - Deutschen Stiftungszentrum" (seit 1956) Personen, die
eine Stiftung mit eigener Zielsetzung errichten wollen. Zurzeit
werden hier über 350 Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von rund 1,5
Mrd. Euro beraten und betreut, 70 Prozent davon wurden von
Privatpersonen errichtet. Dabei ist die Zahl der im DSZ betreuten
Stiftungen in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen:
Allein seit dem Jahr 2000 werden 68 zusätzliche Stiftungen von den
DSZ-Experten des Stifterverbandes betreut.
Am 4. Dezember 2003 veranstaltet das DSZ den traditionell alle
drei Jahre stattfindenden "Stiftertag". Höhepunkte sind der Vortrag
des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Hans-Jürgen
Papier (Thema "Mehr Stiftungen - weniger Staat"), sowie der Empfang,
zu dem der Bundespräsident als Schirmherr des Stifterverbandes die
neuen Stifter im Stifterverband einlädt, um ihr bürgerschaftliches
Engagement in besonderer Weise zu würdigen.

Pressekontakt:

Dr. Angela Lindner
Tel.: (0177) 8401-158
a.lindner@stifterverband.de

Original-Content von: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, übermittelt durch news aktuell

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