Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Stiftungsland Nordrhein-Westfalen ganz vorn
Essen (ots)
- Stifterverband lobt neues NRW-Stiftungsgesetz - Viele Vereinfachungen für Stifter und Stiftungen - Jede vierte deutsche Stiftung wird in NRW gegründet
Eine Stiftung zu gründen, wird in Nordrhein-Westfalen künftig attraktiver. Am kommenden Donnerstag verabschiedet der Landtag in Düsseldorf ein neues Stiftungsgesetz. NRW nimmt damit in der Rangliste der stiftungsfreundlichen Bundesländer einen Spitzenplatz ein. Ähnlich gute rechtliche Rahmenbedingungen für Stifter bieten sonst nur noch Hamburg und Rheinland-Pfalz. Zu diesem Ergebnis kommen die Fachleute des DSZ - Deutschen Stiftungszentrums, einer Einrichtung des Stifterverbandes, mit Sitz in Essen.
Ihre Analyse des neuen Gesetzes ergab: Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen sein Stiftungsrecht konsequent reformiert. "Das Gesetz ist ein Vorbild für alle anderen Länder, deren Überarbeitung der Landesstiftungsgesetze noch aussteht", sagte Dr. Arend Oetker, Präsident des Stifterverbandes. Die in den vergangenen Jahren bereits recht positive Entwicklung des Stiftungswesens in Nordrhein-Westfalen wird nach Einschätzung der Experten durch das neue Gesetz weiteren Schub erhalten.
Bereits jetzt wird jede vierte deutsche Stiftung in NRW gegründet. Mit einem Wachstum von knapp 200 Stiftungen pro Jahr hat Nordrhein-Westfalen den langjährigen Primus Bayern überflügelt. In NRW werden zurzeit jährlich viermal so viele Stiftungen gegründet wie noch vor zehn Jahren. Die Gesamtzahl der Stiftungen hat sich in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Insgesamt sind in Nordrhein-Westfalen rund 2.300 rechtfähige Stiftungen registriert, in Deutschland wird die Gesamtzahl auf etwa 13.000 geschätzt.
Der Stifterverband lobt insbesondere die konsequente Entrümpelung des bisherigen Stiftungsrechts. "Viele andere Länder betreiben mit ihren Reformen lediglich Kosmetik", kritisiert Oetker. Schon die Reduktion der Paragrafen von 37 auf nur noch 17 verdeutlicht, dass man radikal an einer Vereinfachung der Gesetzgebung gearbeitet hat. Besonders erfreulich: Die Verschlankung betrifft vor allem behördliche Eingriffsrechte. "Die Rechte von Stiftern werden dadurch deutlich gestärkt und es gibt spürbare Erleichterungen für die tägliche Arbeit von Stiftungen", lobt Oetker. Stifter haben jetzt bei der Gestaltung der Satzung größeren Spielraum und sind nicht mehr so stark an gesetzliche Vorgaben gebunden. Stattdessen setzt man in Düsseldorf mehr auf die Eigenverantwortung von Stiftern und Stiftungen. So müssen sich Stiftungen künftig zum Beispiel Grundstücksverkäufe nicht mehr staatlich genehmigen lassen. Einziger Wermutstropfen: Der Stifter kann weiterhin zu seinen Lebzeiten die staatliche Kontrolle nicht durch seine eigene Aufsicht ersetzen.
Das neue Stiftungsgesetz ist damit das richtige Signal zur rechten Zeit. Viele gesellschaftliche Probleme bleiben ungelöst, weil der Staat finanziell nicht mehr in der Lage ist, alle Lebensbereiche abzudecken. Von der Jugendarbeit bis zur Altenhilfe fehlen Gelder. "Unsere Gesellschaft braucht deshalb dringend mehr privates Engagement. Die in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzte Entbürokratisierung wird sicher dazu beitragen, die Zahl der Stiftungsgründungen zu erhöhen", betont Oetker.
Weitere Informationen bei: Dr. Markus Heuel, Berater im DSZ- Deutschen Stiftungszentrum, (0201) 8401-212, markus.heuel@stifterverband.de
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