Bekanntmachung gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG
Erwerb eigener Aktien zum Zwecke der Herabsetzung des Grundkapitals
Ahrensburg (ots)
Der Vorstand der edding Aktiengesellschaft, Ahrensburg, ISIN DE 0005647937, hat am 06. Feb. 2006 beschlossen, in der Zeit vom 06. Feb. bis 30. Juni 2006 bis zu 15.000 eigene Vorzugsaktien der Gesellschaft zu erwerben. Die edding AG macht damit von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juli 2005 zum Erwerb eigener Vorzugsaktien gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG Gebrauch.
Der Aktienrückkauf erfolgt zu dem Zweck, die erworbenen eigenen Aktien mit der Folge der Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen.
Der Rückkauf wird unter Führung der M.M. Warburg & Co., Hamburg, durchgeführt, die Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Habour-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 über Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen.
Der Erwerb der Aktien wird ausschließlich über den Parketthandel der Börsen Hamburg und Frankfurt ("Handelsplätze") erfolgen. Der jeweilige Erwerbspreis darf den Durchschnitt der volumengewichteten Mittelwert der Aktienkurse (Schlußkurs oder letzte am jeweiligen Handelstag vorgenommene Taxierung bzw. festgestelltes Angebot im Parketthandel der Börse Hamburg) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Erwerb nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem des im Parketthandel an dem betreffenden Handelsplatz jeweiligen letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder - sollte dieser Wert höher sein - über dem des zu dem jeweiligen Erwerbszeitpunkt höchsten unabhängigen Angebots im Parketthandel an dem betreffenden Handelsplatz liegt. Der Erwerb soll günstigst und Interesse wahrend erfolgen.
Hinsichtlich des täglichen Erwerbsvolumens werden die Handelsbedingungen von Artikel 5 Abs. 2 und 3 der genannten Verordnung 2273/2003 eingehalten. Wegen der außerordentlich niedrigen Liquidität im Handel der edding - Aktien am Handelsplatz Hamburg wird von der Ausnahmeregelung der genannten Verordnung Gebrauch gemacht, pro Tag bis zu 50 % des dortigen durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes zu erwerben. Für den Platz Frankfurt gilt die Obergrenze von 25 % des dortigen durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz an den Handelsplätzen wird aus dem jeweiligen durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten 20 Börsentage vor dem Kauftermin abgeleitet.
Die edding AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. Art. 4 Abs. 3 und 4 der genannten Verordnung 2273/2003 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen regelmäßig per elektronisch verbreiteter Corporate-News-Hinweisbekanntmachung und auf der Internetseite der edding AG (www.edding.de) berichten und veröffentlichte Informationen am Sitz des Unternehmens (edding AG, Investor Relations, Bookkoppel 7, 22926 Ahrensburg, Fax: +49 (0) 41 02/8 08-204, e-mail: investor@edding.de) zur kostenlosen Ausgabe bereit halten.
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