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Gestaltungshoheit für den Wettbewerb in den Energiemärkten geht an Bundesnetzagentur über
LichtBlick formuliert Erwartungen an die neue Regulierungsbehörde

Hamburg (ots)

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt der größte
unabhängige neue Stromanbieter LichtBlick - die Zukunft der Energie
GmbH:
Mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes verlieren
die Netzbetreiber und damit die etablierte Energiewirtschaft ihre
Definitions- und Gestaltungshoheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen
des Liberalisierungsprozesses auf dem deutschem Strom- und Gasmarkt.
"Dies ist der entscheidende Schritt, der mit dem neuen
Energiewirtschaftsgesetz vollzogen wurde.", so Heiko von
Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick. "Der Bundesnetzagentur
obliegt es jetzt, ihren Handlungs- und Gestaltungsspielraum im Sinne
der Kunden und zur Förderung des Wettbewerbs aktiv zu nutzen."
Mit dem vollzogenen Systemwechsel werden sich die
Handlungsspielräume der Betreiber der Strom- und Gasnetzbetreiber
deutlich reduzieren. War es bisher im Rahmen des sogenannten
verhandelten Netzzugangs der etablierten Strom- und Gaswirtschaft
vorbehalten, Rahmenbedingungen und Tempo des
Liberalisierungsprozesses zu bestimmen, so wird es jetzt die
Bundesnetzagentur sein, die darüber entscheiden kann, ob Willkür,
Beliebigkeit und im europäischen Vergleich höchste Netzentgelte
weiterhin Bestand haben werden. Kurzfristig sei insbesondere durch
die Harmonisierung und verbindliche Einführung von einheitlichen
Prozessabläufen und Vertragsstandards viel zu gewinnen. Im Bereich
der Netzentgelte müsse es mittelfristig die Vision sein, bei
weiterhin hoher Versorgungssicherheit im europäischen Vergleich zu
günstigsten Netzentgelten zu gelangen. "An der Erreichung dieser
Ziele werden wir die neu geschaffene Regulierungsbehörde messen.", so
Heiko von Tschischwitz.
Bisher oblag es den 900 Betreibern der Stromnetze in Deutschland
die von der Stromwirtschaft selbst definierten Regeln umzusetzen oder
nicht. Für neue Anbieter wurde der Markt so oftmals zum
Spießrutenlauf. Dutzende von Individualregelungen galt es umzusetzen.
Vertragliche Regelungen mit den Netzbetreibern hatten beispielsweise
den Umfang von acht oder Hundert Seiten. Die Netzentgelte machen
zwischen 30 und 40 Prozent des Strompreises aus. Sie bestimmen damit
entscheidend die Höhe der Strompreise.
LichtBlick ist ein in Hamburg ansässiges
Stromversorgungsunternehmen, dass seinen 160.000 Privatkunden
bundesweit ein ausschließlich umweltfreundlich erzeugtes,
zertifiziertes Stromprodukt anbietet. Darüber hinaus versorgt
LichtBlick mehrere Tausend Sondervertragskunden, darunter
beispielsweise alle 2.000 Ampeln der Bundeshauptstadt, die Dresdner
Bank und die Berliner Bankgesellschaft.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Gero Lücking
Tel.: 040 / 63 60 - 12 01 oder Mobil: 0173 / 24 12 840
www.lichtblick.de,  luecking@lichtblick.de

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