Gestaltungshoheit für den Wettbewerb in den Energiemärkten geht an Bundesnetzagentur über
LichtBlick formuliert Erwartungen an die neue Regulierungsbehörde
Hamburg (ots)
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt der größte unabhängige neue Stromanbieter LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH:
Mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes verlieren die Netzbetreiber und damit die etablierte Energiewirtschaft ihre Definitions- und Gestaltungshoheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen des Liberalisierungsprozesses auf dem deutschem Strom- und Gasmarkt. "Dies ist der entscheidende Schritt, der mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz vollzogen wurde.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick. "Der Bundesnetzagentur obliegt es jetzt, ihren Handlungs- und Gestaltungsspielraum im Sinne der Kunden und zur Förderung des Wettbewerbs aktiv zu nutzen."
Mit dem vollzogenen Systemwechsel werden sich die Handlungsspielräume der Betreiber der Strom- und Gasnetzbetreiber deutlich reduzieren. War es bisher im Rahmen des sogenannten verhandelten Netzzugangs der etablierten Strom- und Gaswirtschaft vorbehalten, Rahmenbedingungen und Tempo des Liberalisierungsprozesses zu bestimmen, so wird es jetzt die Bundesnetzagentur sein, die darüber entscheiden kann, ob Willkür, Beliebigkeit und im europäischen Vergleich höchste Netzentgelte weiterhin Bestand haben werden. Kurzfristig sei insbesondere durch die Harmonisierung und verbindliche Einführung von einheitlichen Prozessabläufen und Vertragsstandards viel zu gewinnen. Im Bereich der Netzentgelte müsse es mittelfristig die Vision sein, bei weiterhin hoher Versorgungssicherheit im europäischen Vergleich zu günstigsten Netzentgelten zu gelangen. "An der Erreichung dieser Ziele werden wir die neu geschaffene Regulierungsbehörde messen.", so Heiko von Tschischwitz.
Bisher oblag es den 900 Betreibern der Stromnetze in Deutschland die von der Stromwirtschaft selbst definierten Regeln umzusetzen oder nicht. Für neue Anbieter wurde der Markt so oftmals zum Spießrutenlauf. Dutzende von Individualregelungen galt es umzusetzen. Vertragliche Regelungen mit den Netzbetreibern hatten beispielsweise den Umfang von acht oder Hundert Seiten. Die Netzentgelte machen zwischen 30 und 40 Prozent des Strompreises aus. Sie bestimmen damit entscheidend die Höhe der Strompreise.
LichtBlick ist ein in Hamburg ansässiges Stromversorgungsunternehmen, dass seinen 160.000 Privatkunden bundesweit ein ausschließlich umweltfreundlich erzeugtes, zertifiziertes Stromprodukt anbietet. Darüber hinaus versorgt LichtBlick mehrere Tausend Sondervertragskunden, darunter beispielsweise alle 2.000 Ampeln der Bundeshauptstadt, die Dresdner Bank und die Berliner Bankgesellschaft.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Gero Lücking Tel.: 040 / 63 60 - 12 01 oder Mobil: 0173 / 24 12 840 www.lichtblick.de, luecking@lichtblick.de
Original-Content von: LichtBlick SE, übermittelt durch news aktuell