Stromkennzeichnung: LichtBlick setzt Maßstäbe bei der Umsetzung
Hamburg (ots)
Als eines der ersten Stromunternehmen in Deutschland setzt LichtBlick die gesetzlichen Anforderungen der Stromkennzeichnung um. Zehn Prozent des LichtBlick-Stroms stammen dabei aus der für alle Anbieter vorgeschriebenen Aufnahme des nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms aus Wind-, Wasser-, Biomasse- und Fotovoltaikkraftwerken. Die verbleibenden 90 Prozent, über die jedes Unternehmen durch seine unternehmenseigene Einkaufsstrategie die Zusammensetzung des Strommixes selbst beeinflussen kann, stammen bei LichtBlick aus Biomasse- und Wasserkraftwerken. Bei der somit vollständig regenerativ erfolgenden LichtBlick-Stromerzeugung entstehen weder klimarelevante Kohlendioxid-Emissionen noch Atommüll.
"Mit unserer Einkaufsphilosophie und der heute online gestellten Darstellung der Stromkennzeichnung setzen wir Maßstäbe in der Branche.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer des größten unabhängigen Stromanbieters in Deutschland. "Von Beginn unserer Geschäftstätigkeit an gehören bei uns beim Einkauf einer jeden Kilowattstunde die Informationen über Herkunft, die Kraftwerke und die mit der Erzeugung verbundenen Umweltauswirkungen zwingend dazu. Nur so können wir seit 1999 unseren inzwischen 180.000 Kunden einen garantiert umweltfreundlich erzeugten Strommix glaubwürdig anbieten."
Freiwillig, und nicht durch die nun wirksam werdende gesetzliche Anforderung erfasst, lässt LichtBlick sein Produktangebot von unabhängigen Prüfern testieren. Dem TÜV und den drei Trägerorganisationen des ok-power-Labels (Öko-Institut, WWF und Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen) legt LichtBlick im Rahmen dieser freiwilligen Zertifizierung alle notwendigen Daten zu den Kraftwerken offen, in denen LichtBlick-Strom erzeugt wird. Dies und die strengen Kriterien des ok-power-Labels garantieren den hohen zusätzlichen Umweltnutzen des LichtBlick-Stromproduktes.
"Die Stromkennzeichnungspflicht und die damit verbundene Produktdifferenzierung wird zu einem Impuls für den Wettbewerb führen, sofern die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht und wahrheitsgemäß von allen Anbietern umgesetzt werden.", gibt sich von Tschischwitz optimistisch.
Das Mitte Juli in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Stromkennzeichnung ab 15. Dezember 2005 für alle Anbieter verbindlich vor. Dabei ist der unternehmenseigene Mix den bundesdurchschnittlichen Vergleichswerten gegenüber zu stellen. Die umweltrelevanten Daten sind in Bezug auf Kohlendioxid und radioaktiven Abfall anzugeben.
Die Angaben zum LichtBlick-Strommix sind ab heute im Internet unter www.lichtblick.de zu finden.
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