Wende im Feinstaubstreit
Leipzig/Berlin (ots)
Bundesverwaltungsgericht bestätigt erstmals höchstrichterlich einklagbares "Recht auf saubere Luft" - Betroffene Bürger können nun in bis zu 70 Städten wirksame Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten für ungefilterte Dieselstinker kurzfristig einklagen - Deutsche Umwelthilfe kündigt weitere Musterklagen an, wo Kommunen nicht unverzüglich handeln
Leipzig/Berlin, 27. September 2007: Von hohen Feinstaubbelastungen betroffene Bürger haben in Deutschland ein vor Gericht einklagbares subjektives "Recht auf saubere Luft". Betroffene können ihre Stadtverwaltungen seit heute zu Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität (bis hin zu umfassenden Fahrverboten für Dieselstinker) zwingen, wenn Aktionspläne der jeweiligen Bundesländer zur Eindämmung des Feinstaubrisikos noch nicht in Kraft getreten sind. Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz.
Die Bundesrichter stellten außerdem klar, dass als "verhältnismäßige Maßnahme" gegen die Feinstaubbelastung insbesondere Verkehrsbeschränkungen wie Durchfahrtsverbote für besonders stark Dieselruß emittierende Fahrzeuge und die Einrichtung wirksamer Umweltzonen in Betracht kommen.
"Der heutige Spruch des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Durchbruch im Kampf gegen das Feinstaubproblem. Viele hunderttausend vom Dieselruß betroffene Bürger in den Ballungszentren können bald aufatmen", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch den Richterspruch. "Die DUH wird aufbauend auf dieser Grundsatzentscheidung nun in ausgewählten Kommunen Eilverfahren zur Durchsetzung wirksamer Verkehrslenkungsmaßnahmen initiieren. In etwa 70 Städten und Ballungsräumen stehen Verkehrssperrungen für ungefilterte Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bevor - und zwar binnen weniger Monate, durchgesetzt von den unter der Luftverschmutzung leidenden Anwohnern."
Der Entscheidung der Leipziger Bundesrichter lag eine Klage des Münchner Bürgers Dieter Janecek zugrunde, der sich mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) seit mehr als zwei Jahren gegen die massive Überschreitung der EU-weit gültigen Feinstaubgrenzwerte in seiner Wohnstraße, der Landshuter Allee, wehrt. Das Gericht entschied, dass der Kläger von der Stadt München - unabhängig davon, ob und wann die bayerische Staatsregierung mit lang- und mittelfristig wirkenden Aktionsplänen eingreift - zu Recht so genannte planunabhängige Maßnahmen verlangt.
"Dieses Urteil macht tausenden Anwohnern der Münchner Hauptverkehrsadern und darüber hinaus große Hoffnung", erklärte Janecek unmittelbar nach Verkündung des Beschlusses in Leipzig. "Die Betroffenen können es sich überwiegend nicht leisten, aus den hoch belasteten Zonen wegzuziehen und haben nun einen von höchsten Richtern bestätigten Anspruch darauf, dass die Landeshauptstadt München und der Freistaat kurzfristig ein Lkw-Durchfahrtsverbot verhängen muss und die Einrichtung einer effektiven und ehrlichen Umweltzone beschleunigt wird".
DUH-Anwalt Remo Klinger: "Jetzt setzt sich durch, was wir schon immer gesagt haben: Es gibt ein Recht auf saubere Luft. Und es kann von jedem Betroffenen eingeklagt werden. Die Städte müssen nun unverzüglich gegen die teilweise massiven Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub vorgehen."
Die Landshuter Allee in München zählt nach den Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes zu den bundesweit am stärksten belasteten Straßen. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der am höchsten belasteten Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw- und Lkw-Dieselmotoren zurück. Die DUH unterstützte deshalb seit 2005 in insgesamt fünf Großstädten betroffene Bürger bei ihren Klagen gegen die Feinstaubbelastung. Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation WHO hatten ergeben, dass in Deutschland insgesamt 75.000 Menschen vorzeitig an der Feinstaubbelastung sterben. Im Durchschnitt verlieren die Opfer zehn Jahre ihrer Lebenszeit.
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