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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Skandal um Betrugs-Partikelfilter weitet sich aus

Berlin (ots)

Kraftfahrtbundesamt löscht sämtliche
Betriebserlaubnisse unwirksamer Filter der Hersteller GAT, 
Tenneco/Walker und Bosal - Auch noch angebotene Partikelfilter von 
Ernst-Apparatebau sowie Original-Nachrüstfilter von Jaguar und 
Landrover betroffen - Werkstätten der Ketten Pit Stop und Vergölst 
bieten weiter Betrugsfilter an - Deutsche Umwelthilfe informiert über
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Firma GAT
22. November 2007: Über ein Jahr nachdem der Bundesregierung 
erstmals Untersuchungsergebnisse über minderwirksame Partikelfilter 
vorlagen, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) jetzt für den 
überwiegenden Teil der betroffenen Systeme die Allgemeinen 
Betriebserlaubnisse (ABEs) gelöscht. Inzwischen haben allerdings nach
KBA-Angaben mindestens 40.000 - nach neuesten Informationen der DUH 
eher 60.000 - Autohalter unwissentlich weitgehend unwirksame und zum 
Teil den Motor gefährdende Betrugsfilter einbauen lassen.
Erst nachdem die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) diesen Skandal 
vor mehr als drei Monaten öffentlich gemacht hatte, reagierte das KBA
in Flensburg mit der Anordnung und Durchführung von 
Wirksamkeitstests, die sich zunächst über volle 14 Wochen hinzogen. 
Inzwischen sind sämtliche Mangelsysteme, die überprüft wurden, bei 
der amtlich angeordneten Nachprüfung wegen unzureichender 
Filterleistung durchgefallen. Nach dem morgigen Freitag (dem 23. 
November) - an dem das Verwaltungsgericht Dessau abschließend über 
eine im Frühjahr angestrengte "Untätigkeitsklage" der DUH gegen die 
Bundesregierung entscheidet - erwartet die DUH weitere Erkenntnisse 
darüber, welche Informationen der Regierung bereits seit über einem 
Jahr vorliegen und warum eine frühzeitige amtliche
Überprüfung der auffälligen Systeme ebenso unterblieb wie die 
notwendige Information der Bevölkerung. Unmittelbar vor dem 
Gerichtstermin hat das Umweltbundesamt einen Teil der Untersuchungen 
veröffentlicht, von deren Inhalten die DUH seit Herbst 2006 erfolglos
und schließlich mit Hilfe eines Einsichtbegehrens nach 
Umweltinformationsrecht Kenntnis erlangen wollte. Danach belief sich 
die Filterwirkung des GAT-Filters auf gerade einmal 8 Prozent - 
gegenüber vorgeschriebenen mindestens 30 Prozent. Den strittigen 
wesentlichen Teil der Untersuchung aus dem Jahre 2006 hält das UBA 
hingegen - auf Weisung des Bundesumweltministeriums - weiterhin unter
Verschluss.
Die DUH wirft dem Bundesverkehrs- und dem Bundesumweltministerium 
vor, die Öffentlichkeit und insbesondere Fahrzeughalter, die ihre 
Diesel-Pkw nachrüsten wollen, bis heute nicht vor den Betrugsfiltern 
gewarnt zu haben. Stattdessen hätten die zuständigen Ministerien 
zugelassen, dass die betreffenden Unternehmen über drei Monate hinweg
Nebelkerzen werfen und sich fälschlich auf reine "Formfehler" oder 
"unterschiedliche Interpretationen von Prüfvorschriften" herausreden 
konnten.
Entgegen den Zusagen des Kraftfahrzeuggewerbes hat die DUH in 
einer in der ersten Wochenhälfte durchgeführten Umfrage unter 40 
Automobilwerkstätten festgestellt, dass insbesondere die Ketten 
Pit-Stop in 10 von 15 befragten Betrieben und Vergölst  in 6 von 14 
Betrieben die mangelhaften Filter von GAT, Tenneco/Walker bzw. 
Ernst-Apparatebau (Hagen) weiter anbieten. Bisher unbekannt sei 
überdies, dass auch die von den Herstellern Landrover und Jaguar 
eingebauten Original-Nachrüstfilter betroffen sind. Testanrufe bei 
den jeweiligen Markenwerkstätten ergaben, dass diese Filter ebenfalls
weiter angeboten werden, obwohl es sich auch hier um GAT-Systeme 
handelt.
"Ein Jahr Schweigen ist genug - wir fordern die zuständigen 
Bundesminister Wolfgang Tiefensee und Sigmar Gabriel auf, den 
Bundesbürgern endlich reinen Wein einzuschenken. Sie müssen alle 
vorliegenden Prüfdaten veröffentlichen und mit dem aktiven Widerruf 
der Zulassungen minderwertiger Filtersysteme den betroffenen 
Autohaltern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber 
Einbauwerkstätten und Herstellern helfen, ohne Mehrkosten anstelle 
der Betrugsfilter funktionierende Systeme eingebaut zu bekommen", 
forderte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Wesentlicher Hintergrund für den Partikelfilterskandal sind 
schwerwiegende Mängel bei den Zulassungsbestimmungen für 
Partikelminderungssysteme (geregelt in der Anlage 26 zur 
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO). Der dort festgeschriebene
vollständige Verzicht auf Wirkungskontrollen der Systeme bei der 
Zulassung durch das KBA, das Fehlen eines praktikablen Kurztests 
sowie der Verzicht auf eine Funktionskontrolle von Filtern im Rahmen 
der sogenannten "periodischen Abgasuntersuchung" (AU) hat 
offensichtlich Unternehmen zur Entwicklung unwirksamer Systeme 
motiviert.
Als die DUH Mitte August die Bundesbürger öffentlich vor diesen 
Betrugsfiltern warnte, schwiegen die Behörden zu den DUH-Vorwürfen. 
Die Öffentlichkeit täuschte GAT mit der Erklärung, man habe lediglich
versehentlich technische Modifikationen an den Filtersystemen nicht 
gemeldet, es handele sich also um "Formfehler", die nun geheilt 
würden. Die Filterwirksamkeit hingegen sei auf jeden Fall gegeben. 
Gleichzeitig ging GAT vor Gericht gegen die DUH vor und verwickelte 
(wie im Übrigen auch der Hersteller Bosal) die Umwelt- und 
Verbraucherschutzorganisation in diverse Rechtsverfahren.
Zwischenzeitlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen GAT 
wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung. Ein GAT-Sprecher erklärte 
hierzu jetzt gegenüber SPIEGEL-Online: "Bewusst falsche Werte in den 
Antragsunterlagen sind uns nicht bekannt". Diese Aussage ist ganz 
offensichtlich unwahr. Nach Informationen der DUH wurden 
beispielsweise Original-Messprotokolle eines bereits im Jahr 2006 an 
einem Landrover getesteten GAT-Systems, die das Versagen des Filters 
auswiesen, in ihr Gegenteil verkehrt: Die negativen Ergebnisse wurden
sowohl in den Prüfberichten als auch in den dazugehörigen 
Messprotokollen in positive Werte umgewandelt und als Grundlage für 
die beim KBA eingereichten Anträge auf Allgemeine Betriebserlaubnis 
(ABE) verwendet.
Das Kraftfahrtbundesamt hat der DUH bestätigt, erstmals durch 
Pressemitteilungen der DUH im August 2007 überhaupt auf die 
Betrugsfilter aufmerksam geworden zu sein. Damit zeigt sich, dass die
Prüfvorschrift nach Anlage 26 StVZO in der vorliegenden Form nicht 
ausreicht, um mangelhafte oder betrügerische 
Partikelminderungssysteme rechtzeitig ausfindig zu machen. "Die 
bisherige Regelung, vollständig auf amtliche Wirksamkeitskontrollen 
zu verzichten, muss schnellstmöglich korrigiert werden", fordert 
Resch. Nachdem die zuständigen Behörden die Fehlerhaftigkeit der 
Prüfvorschrift hinsichtlich der geforderten Kontrolle weiterhin 
ignorieren, werde die DUH noch im Dezember ein Experten-Fachgespräch 
zur Entwicklung geeigneter Kurztests einberufen. Auf dieser Basis 
solle die Bundesregierung dann gedrängt werden, einen praktikablen 
Wirksamkeits-Kurztest für Partikelminderungssysteme zu entwickeln und
im Rahmen der periodischen Abgasuntersuchungen (AU) vorzuschreiben.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0171 / 3649170, Fax.: 030 / 258986-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 / 258986 -0, Mobil: 0171 / 5660577, Fax: 030 /
258986-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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