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Kfz-Steuer: Geschönte Spritverbräuche der Autobauer belasten künftig den Bundeshaushalt

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Berlin (ots)

Falsche Verbrauchsangaben gehen mit Einführung einer teilweise 
CO2-basierten Kfz-Steuer ab 1. Juli direkt zulasten des Bundesetats -
Deutsche Umwelthilfe fordert behördliche Prüfung der Spritverbräuche 
und kündigt Unterstützung von Musterklagen betroffener Autofahrer an 
- Mehrverbräuche gegenüber wirklichkeitsnahen Testverfahren bis zu 33
Prozent - DUH-Geschäftsführer Resch: "Ein Fall für Finanzminister 
Peer Steinbrück"
Mit der teilweisen Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß 
drohen dem Bund ab 1. Juli dieses Jahres nach Schätzungen der 
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) Steuermindereinnahmen in jährlich 
dreistelliger Millionenhöhe. Grund ist die seit Jahren zunehmende 
Kreativität der Automobilhersteller beim Zustandekommen der 
offiziellen Spritverbrauchsangaben neuer Pkw-Modelle. Diese weichen 
immer stärker vom tatsächlichen Verbrauch im Fahrbetrieb ab und 
verursachen bei Vielfahrern jährliche Mehrkosten in bis zu 
vierstelliger Höhe. Hintergrund für das Interesse der Autobauer, 
möglichst niedrige Spritverbräuche und CO2-Werte auszuweisen, ist vor
allem die zunehmende Bedeutung niedriger Werte beim Autokauf.
Das Fehlen jeglicher amtlicher Kontrolle der Prüfwerte hat bei 
einigen Herstellern wie z.B. smart, BMW und Mercedes zu einer 
besonders "kreativen" Auslegung der europäischen Prüfvorschriften und
in der Folge extremen Abweichungen geführt, die gleichermaßen den 
Verbraucher täuschen und ab dem 1. Juli den Bundeshaushalt schädigen.
Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hingewiesen und die 
Bundesregierung aufgefordert, die von den Herstellern ermittelten 
Normverbräuche und die damit einhergehenden, ab Juli steuerrelevanten
CO2-Angaben künftig einer systematischen behördlichen Nachprüfung zu 
unterziehen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen kündigte die 
DUH an, bei bestimmten Modellen mit besonders hohen Abweichungen in 
Musterklagen betroffene Autofahrer rechtlich zu unterstützen. So 
hatte am 4.12.2008 das OLG Stuttgart (AZ 7U 132/07) eine Entscheidung
des Landgerichts Stuttgart bestätigt, wonach ein Autohalter bei im 
realen Fahrbetrieb auftretenden Mehrverbräuche gegenüber den 
Herstellerangaben Anspruch auf Minderung und Schadensersatz hat.
Bisher waren die Abweichungen der Herstellerangaben von den oft 
deutlich höheren Werten des realen Fahrbetriebes vor allem ein 
Ärgernis für die Autohalter. Während eine Reihe von Fahrzeugen im 
realen Betrieb mit den angegebenen Verbrauchswerten gefahren werden 
können, liegt der Verbrauch bei der Mehrheit der Modelle um bis zu 33
Prozent über den offiziellen Angaben, die die Hersteller nach dem so 
genannten neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) auf Rollenprüfständen 
ermitteln. In Zukunft bestimmen diese Angaben die Höhe der 
Kfz-Steuer, die sich ab Juli teilweise am CO2-Ausstoß (und somit dem 
Kraftstoffverbrauch) orientiert. "Die missbräuchliche Interpretation 
der europäischen Prüfvorschriften durch mehrere Autohersteller 
erfüllt nach Ansicht der DUH den Tatbestand der systematischen 
Verbrauchertäuschung. Erfreulicherweise klagen dagegen immer mehr 
Autohalter erfolgreich vor Gericht auf Nachbesserung und 
Schadensersatz. Zur Jahresmitte wird das Thema ehrliche 
Spritverbräuche auch ein Fall für Peer Steinbrück", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dem Bundesfinanzminister 
entgingen jährlich Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe, 
wenn die Bundesregierung die Autohersteller nicht durch behördliche 
(Nach-)Prüfungen zu "realistischen Angaben über den 
Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge zwingt".
Da das für die Kontrolle der Automobilindustrie zuständige 
Bundesfinanzministerium bisher auf eine Nachprüfung der 
Herstellerangaben verzichtet, zählen die von den Autobauern 
angewandten Tricks zur Schönung der Verbrauchswerte zu den am besten 
gehüteten Geheimnissen. Bereits vor 18 Monaten stellte die DUH 
erstmals "kreative Auslegungen" der Prüfvorschriften vor. Nach 
Aussagen von Brancheninsidern hat die Klimaschutzdebatte in der 
Zwischenzeit dazu geführt, dass die Verbrauchswerte immer ungenierter
"herunter geprüft" werden.
Für den EU-weit normierten CO2- und Verbrauchstest werden gerne 
besonders rollwiderstandsoptimierte Fahrzeuge eingesetzt, mit denen 
der so genannte "Ausrollwert" ermittelt wird. Ein niedriger Wert 
führt unmittelbar zu niedrigeren Verbrauchswerten. Verbunden mit 
besonderen Leichtlaufölen und -reifen, einem extrem erhöhten 
Reifendruck und einem Ausfahren der Toleranzen lassen sich die 
Verbräuche weiter vermindern. Elektrische Verbraucher wie 
Autoklimaanlagen werden deaktiviert und die Messungen grundsätzlich 
mit vollgeladener Batterie durchgeführt. Die neuen BMW-Modelle 
interpretieren die Prüfvorschrift besonders dreist: Während des 
jeweils zwanzigminütigen Tests bleibt die Lichtmaschine komplett 
ausgeschaltet, im wahren Leben bliebe das Fahrzeug nach kurzer Zeit 
mit leerer Batterie liegen, auf der Rolle bringt das nochmals einen 
kräftigen Minderverbrauch.
"Alle diese Tricks bewegen sich in der Grauzone zwischen kreativer
Interpretation und missbräuchlicher Manipulation der 
Prüfvorschriften", sagte Resch. Der Staat müsse jetzt auf diese 
Täuschungen reagieren und durch eigene Nachprüfungen sicherstellen, 
dass die der Kaufentscheidung zugrundeliegenden Spritverbrauchs- und 
CO2-Angaben im realen Fahrbetrieb auch erreichbar sind. Nach Ansicht 
der DUH sind ehrliche Verbrauchsangaben auch aus Gründen der 
Wettbewerbsgleichheit wichtig. "Es kann nicht sein, dass bestimmte 
Autobauer sich Wettbewerbsvorteile durch immer kreativere 
Interpretation der EU-Regeln verschaffen. Hier muss der Staat der 
Selbstkontrolle ein Ende bereiten", so Resch. Zum Verfahren schlug 
der DUH-Bundesgeschäftsführer vor, dass zertifizierte Prüflabors die 
Herstellerangaben im Auftrag des Kraftfahrtbundesamts an 
Neufahrzeugen überprüfen, die sie eigenständig am Markt für die 
Prüfung auswählen. Resch wies darauf hin, dass schon in wenigen 
Jahren realistische CO2-Emissionsangaben auch auf EU-Ebene eine neue 
finanzielle Relevanz erhalten. Dann wird die EU Strafabgaben von 
Autoherstellern erheben, deren verkaufte Neuwagenflotte die 
vorgegebenen Emissionsgrenzwerte überschreiten.
Weil die unrealistischen Verbrauchsangaben Millionen Autokäufer 
verärgern, hat sich der ADAC der Sache bereits vor sechs Jahren 
angenommen und einen eigenen "Eco-Test" mit einem 
"wirklichkeitsnahen" Testzyklus entwickelt. Die DUH hat die aktuellen
Datensätze der Hersteller und des ADAC-Tests systematisch 
abgeglichen. "Für die weit überwiegende Zahl der Modelle liegen die 
vom ADAC ermittelten Spritverbräuche ganz erheblich über den 
Verbraucherangaben", sagte die DUH-Projektleiterin Barbara Göppel. 
Die Verbrauchertäuschung addiere sich so für den Vielfahrer auf einen
vierstelligen Betrag pro Jahr.
Resch forderte die Bundesregierung auf, noch vor der Umstellung 
der Kfz-Steuer die künftige behördliche Überprüfung der 
Verbrauchsangaben zu veranlassen. Resch: "Vertrauen ist gut, aber 
spätestens ab dem 1. Juli 2009 ist Kontrolle besser. Ansonsten werden
die Hersteller ihre Kreativität bei der missbräuchlichen 
Interpretation der europäischen Prüfvorschriften weiter ausreizen." 
Eine systematische Überprüfung werde als ersten Effekt eine Erhöhung 
der offiziellen Spritverbräuche zur Folge haben und damit eine 
Anpassung an die realen und damit klimawirksamen Werte.
Ein Beitrag zum Thema findet sich auch in der aktuellen Ausgabe 
2/2009 des Umweltmagazins zeo2, das heute erscheint und sich in 
seiner Titelgeschichte mit der Krise der Automobilindustrie befasst.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 2400 867-19, E-Mail: resch@duh.de

Barbara Göppel, Projektleiterin, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.:0170 7686923, Fax: 030 2400 867-19, E-Mail: goeppel@duh.de

Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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