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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Organisierte Rechtsverstöße: Coca-Cola Getränkedosen ohne Pfand im Handel

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe deckt Verstöße gegen
Umweltgesetze auf: Kioske und Imbissbuden verkaufen rechtswidrig 
pfandfreie Getränkedosen - der illegale Handel floriert überwiegend 
mit Coca-Cola Produkten - Behörden ignorieren die Gesetzesverstöße - 
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Organisierte Rechtsverstöße von 
Lebensmittel-Logistikern und Kleinverkaufsstellen gefährden das 
umweltfreundliche Mehrweg-Getränkesystem"
Kioske, Fast-Food-Läden, Imbissbuden und insbesondere auf 
Kleinverkaufsstellen spezialisierte Lebensmittel-Logistiker in Berlin
und anderen Großstädten Deutschlands verstoßen gezielt gegen die 
Verpackungsverordnung, hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) bei 
Testkäufen von Getränkedosen festgestellt. Ein Getränkeabfüller fiel 
dabei besonders unangenehm auf: Alle 30 getesteten Imbissbuden und 
Kioske verkauften gesetzeswidrig Coca-Cola Produkte in unbepfandeten 
Einweg-Dosen. Auf den im Rahmen der Testkäufe erworbenen 
Getränkedosen fehlte sowohl das Pfand-Logo als auch jeglicher Hinweis
auf die Pfandpflicht. Damit verschaffen sich die Händler einen 
Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen, die ihre Getränke 
ordnungsgemäß bepfanden.
Die DUH recherchierte die Lieferantenkette und wurde prompt 
fündig, als sie bei einem Lebensmittel-Grossisten in Berlin zum 
vermeintlichen Wiederverkauf 300 Coca-Cola Dosen bestellte: Verkauft 
wurden ihr diese Dosengetränke ohne Pfand. Das Handelsunternehmen hat
zwischenzeitlich eine strafbewährte Unterlassungserklärung 
unterschrieben und damit den Verstoß gegen die Verpackungsverordnung 
eingeräumt. "Der in Berlin und einigen weiteren Großstädten zu 
beobachtende  pfandfreie Verkauf von Getränken schädigt alle 
Betriebe, die Recht und Gesetz beachten und insbesondere das 
umweltfreundliche Mehrweg-Getränkesystem. Bei den von der DUH 
festgestellten Verstößen gegen die Pfandpflicht handelt es sich 
keineswegs um Einzelfälle oder Irrläufer, sondern um organi¬sierte 
Rechtsverstöße", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.  
"Und was besonders ärgert ist die Tatsache, dass Coca Cola als 
weltgrößter Brausehersteller mit seinen Getränken bei diesen 
illegalen Machenschaften ganz vorne mit dabei ist".
Die meisten der bei den Testkäufen erstandenen pfandfrei 
verkauften Getränkedosen stammen von der Coca-Cola Company. Die 
Deutsche Umwelthilfe hatte in den vergangenen Jahren Coca-Cola 
bereits mehrfach auf den Missstand hingewiesen, dass sogar in 
Deutschland abgefüllte, angeblich für den Export produzierte 
Dosengetränke über Kioske und Imbissbuden verkauft werden. Der 
zuständige Coca Cola Manager rechtfertigte sich seinerzeit mit dem 
Hinweis, diese speziellen Getränkedosen seien für  den Verkauf auf 
Kreuzfahrtschiffen und Militäranlagen bestimmt und konnte sich nicht 
erklären, wie diese in Döner-Buden und Imbissständen verkauft werden 
könnten. Die DUH hatte zuletzt 2008 die Coca-Cola GmbH aufgefordert, 
"angemessene Maßnahmen zur bundesweiten Einstellung des 
ordnungswidrigen pfandfreien Verkaufs von Coca-Cola Produkten in 
Einweg-Dosen" zu ergreifen. "Für ein Unternehmen, das in seinem 
Nachhaltigkeitsbericht über seine besondere Verantwortung für 
Gesellschaft und Umwelt schreibt, ist das eine Bankrotterklärung in 
Sachen Glaubwürdigkeit", kritisiert Resch.
Dass der Limonaden-Multi Coca-Cola ein besonderes Verhältnis zu 
Recht und Gesetz hat, zeigte sich beispielsweise während der 
Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Damals versuchte 
Coca-Cola gemeinsam mit der Imbissbudenkette McDonalds, pfandfrei 
ökologisch schädliche Einwegplastikflaschen  (den so genannten 
"Coke-Ball") zu verkaufen und so das "Green-Goal-Konzept" des 
Sportereignisses in einer Mülllawine zu begraben. Erst unmittelbar zu
Beginn der Fußball-WM stoppten diese beiden amerikanischen 
Unternehmen den rechtswidrigen Verkauf aufgrund der von der DUH 
eingeleiteten rechtlichen Schritte.
Der ordnungswidrige Verkauf von Coca-Cola Produkten in unbepfandet
Einwegdosen führt zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber Händlern, die
zusätzlich zum Produktpreis  ein Mehrweg- oder Einwegpfand verlangen.
"Auch weitere Ziele der Pfandeinführung, wie die Eindämmung des 
Litterings von Einweggetränkeverpackungen und die Erzielung hoher 
Rücklaufquoten der in Verkehr gebrachten Einwegverpackungen, werden 
konterkariert", kritisiert Maria Elander, Leiterin der DUH-Abteilung 
Kreislaufwirtschaft. Nach der Einführung des Dosenpfandes gehörten 
die Bilder von Dosenmüll an Straßenrändern und in Parks der 
Vergangenheit an. Seitdem die organisierte Pfandschummelei zunimmt, 
tauchen nun unbepfandete Getränkedosen auf Gehwegen, Blumenbeeten 
oder Kinderspielplätzen wieder auf.
Der pfandfreie Getränkeverkauf in Kiosken, Fast-Food-Läden und 
Imbiss-Buden kommt nur in den seltensten Fällen zur Anzeige. 
Kontrollen durch zuständige Behörden erfolgen - wenn überhaupt - nur 
nach Hinweisen von betroffenen Verbrauchern oder benachteiligten 
Wettbewerbern. Die DUH fordert daher die Vollzugsbehörden auf, 
konsequent die Verstöße zu verfolgen und insbesondere die Rolle der 
von diesen illegalen Praktiken profitierenden Getränkeabfüller wie 
Coca Cola zu untersuchen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Maria Elander Leiterin Abteilung Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
Tel.: 030 2400867-41, Fax: 030 2400867-19, elander@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86,
Mobil: 0151 550 17 009, fokken@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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