Zusätzliche Quecksilber-Belastung als "Licht-aus-Kriterium" für geplantes Kohlekraftwerk Staudinger
Berlin/Frankfurt/Regensburg (ots)
Erörterungstermin von Block 6 des E.on-Kohlekraftwerks im hessischen Großkrotzenburg stellt Genehmigung grundsätzlich in Frage - Neue EU-Richtlinie zum Schutz von Gewässern und Fischen vor giftigem Quecksilber wird nicht eingehalten - Deutsche Umwelthilfe, BUND Hessen und Bund Naturschutz in Bayern verlangen Abbruch oder Aussetzung des Verfahrens und kündigen für den Fall der Genehmigung Klagen an
Berlin/Frankfurt/Regensburg, 19. November 2009: Die Zukunft des geplanten Block 6 des Kohlekraftwerks Staudinger im hessischen Großkrotzenburg ist wieder offen. Anlässlich der Erörterung des Vorhabens im Bürgerhaus der Gemeinde stellte sich seit Dienstag heraus, dass der Bauherr E.on bezüglich der Quecksilberbelastung des Mains und der mit dem geplanten neuen Kraftwerksblock verursachten Zusatzbelastung von grundsätzlich falschen Voraussetzungen ausgeht. Sollte das Vorhaben dennoch genehmigt werden, "droht ein ähnliches Investitionsfiasko wie am Kraftwerksstandort Datteln in NRW". Davon gehen die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), der BUND Hessen und der Bund Naturschutz in Bayern aus, deren Vertreter im Verlauf des Erörterungstermins schwerwiegende Einsprüche gegen das Vorhaben und insbesondere die im Fall der Realisierung zunehmende Belastung des Mains mit dem giftigen Schwermetall Quecksilber vorgetragen haben.
"Die Treibhausgasemissionen aus neuen Kohlekraftwerken stehen in einen unauflösbaren Widerspruch zu den international verabredeten Klimazielen", sagte Rainer Baake, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). Über diese grundlegende Erkenntnis hinaus werde jedoch viel zu häufig vergessen, "dass neue Kohlekraftwerke zusätzlich die Umgebung massiv mit Umweltgiften belasten". Für das Projekt Staudinger werde die "Quecksilber-Belastung des Main voraussichtlich das Licht-aus-Kriterium", warnte Baake.
Insbesondere eine neue Umweltgesetzgebung der EU stelle das Projekt vor "nahezu unüberwindbare Probleme", erläuterte Michael Rothkegel, der hessische Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). "E.on führt nicht nur die Öffentlichkeit hinters Licht, sondern lügt sich auch selbst in die Tasche, wenn das Unternehmen weiter die erheblichen Zusatzbelastungen des Mains mit Quecksilber leugnet oder kleinrechnet." Auf Basis einer Neuberechnung der zuständigen hessischen Fachbehörde über die Vorbelastung des Mains mit dem giftigen Metall ergebe sich mit Staudinger Block 6 eine Zusatzbelastung in Höhe von bis zu 50 Prozent. Die wäre jedoch mit den europarechtlichen Vorgaben völlig unvereinbar.
"Die neue EU-Richtlinie ist eindeutig", erklärte der Geschäftsführer des Bund Naturschutz in Bayern, Peter Rottner. Die von der EU verlangten Quecksilber-Grenzwerte für Fische und andere Lebewesen werden im Main schon jetzt vielfach überschritten. Rottner: "Quecksilbereinträge müssen deshalb reduziert werden, jeder Neueintrag ist unzulässig". Das Problem stelle sich im Übrigen nicht nur am Kraftwerksstandort Staudinger, sondern sei auch eine der zentralen Fragen in den Genehmigungsverfahren der geplanten Kraftwerke in Brunsbüttel an der Elbe und Lubmin am Greifswalder Bodden.
Quecksilber steht derzeit im Fokus der Umweltgesetzgebung der Europäischen Union. Im Dezember 2008 wurde seitens der EU eine Tochterrichtlinie (RL 2008/105/EG) zur Wasserrahmenrichtlinie erlassen, die bis Sommer 2010 in den Mitgliedstaaten umgesetzt sein muss. Die darin enthaltenen Grenzwerte für Fische und andere Lebewesen werden in nahezu allen großen deutschen Flüssen, darunter auch dem Main schon jetzt um ein Vielfaches überschritten.
E.on argumentierte im Verlauf des Erörterungstermins, dass die durch den Block 6 hervorgerufene Zusatzbelastung gegenüber der Vorbelastung des Mains so gering sei, dass dies rechtlich nicht relevant sei. Bei der Ermittlung der Vorbelastung ging E.on jedoch von veralteten Werten aus.
Die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, hat unterdessen durchblicken lassen, dass man nicht die Zusatzbelastung des Mains an sich zum Gegenstand der Prüfung machen, sondern allein auf einen Vergleich der bisherigen Quecksilbereinleitungen des Standorts Staudinger und der künftigen Einleitungen abstellen wolle. Wenn E.on die Blöcke 1 bis 3 stilllege, würde die Quecksilberbelastung insgesamt nicht erhöht.Diese Auffassung des Regierungspräsidiums stellt nach Überzeugung des Berliner Rechtsanwalts Peter Kremer, der in dem Verfahren die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vertritt, eine unzulässige Hilfskonstruktion dar, die bei einer gerichtlichen Überprüfung keinen Bestand hätte. Die Richtlinie der EU verlange nämlich die Beendigung sämtlicher Quecksilbereinträge und verbiete damit praktisch Genehmigungen, mit denen derartige Einträge zugelassen werden. Wenn das Regierungspräsidium Darmstadt das Kraftwerk dennoch genehmige, laufe es nach einer dann programmierten Niederlage vor Gericht Gefahr, von E.on auf Schadensersatz für getätigte Investitionen in Milliardenhöhe verklagt zu werden. Dafür müssten am Ende die hessischen Steuerzahler gerade stehen.
Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach, die die Umweltverbände BUND Hessen und Bund Naturschutz Bayern in dem Verfahren vertritt, machte deutlich, dass die Vorgaben der EU nur durch eine umfassende Verringerung sämtlicher Quecksilbereinträge erreicht werden könnten. Dies sei jedoch mit der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerksblocks praktisch ausgeschlossen. Auch die zuständige Fachbehörde des Landes habe im Termin deutlich gemacht, dass es hierfür bisher keine Lösung gebe.
Der Sachverständige des BUND Hessen monierte im Verlauf des Erörterungstermins darüber hinaus, dass für bestimmte Schadstoffe, die in das Wasser gelangen würden, überhaupt noch keine Angaben von E.on vorlägen. Auch diese Kritik wurde seitens des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie bestätigt, so dass auch aus diesem Grund das Verfahren gar nicht weiter geführt werden könne.
Verfahrensrechtlich wird von den AnwältInnen der Verbände kritisiert, dass die Frage der Wasserbeeinträchtigung noch gar nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Die Genehmigungsbehörde habe es zugelassen, dass E.on den immissionsschutzrechtlichen Antrag stellt, ohne die hierfür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Damit fehle es an der Beurteilungsfähigkeit des Vorhabens. Spätestens seit Mittwoch sei aber für alle Beteiligten erkennbar, dass die Wasserbelastung einer der Kernpunkte des Verfahrens sei, so dass es ohne die entsprechende Prüfung nicht weiter geführt werden könne. Die Verbandsvertreter hatten der Behörde daher dringlich empfohlen, das Verfahren abzubrechen oder mindestens auszusetzen.
Sollte es vor Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zu einer Genehmigung kommen, kündigten die Verbände eine umgehende gerichtliche Überprüfung an. Da auch der Antrag auf Baubeginn bereits gestellt sei, würde das Land ein unverantwortliches Risiko eingehen.
Hintergrundinformation zur Quecksilberbelastung:
Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie errechnete eine Quecksilberbelastung des Mains von 56 bis 90 g pro Tag, das sind 20,4 bis 32,8 kg pro Jahr. Für das Kraftwerk wurde eine Quecksilbereinleitung im Abwasser in Höhe von 4,2 bis 5,3 kg beantragt. Dies würde eine Zusatzbelastung, je nach dem, welcher Vorbelastungswert zugrunde gelegt wird, von 15 bis 20 % bedeuten.
Die Verbände hatten moniert, dass die Quecksilberbelastung durch den Eintrag über die Luft und das belastetete Niederschlagswasser mit einbezogen werden muss und dass auch die Berechnung der Quecksilbereinleitung durch E.on zu niedrig sei. Tatsächlich müsse von einer Zusatzbelastung von mehr als 10 kg pro Jahr ausgegangen werden. Dies würde eine Erhöhung der Vorbelastung von 35 bis 50 % bedeuten.
Die Zusatzbelastung wäre aber selbst dann unzulässig, wenn es bei den Zahlen von E.on bleiben würde.Entscheidend sind zwei Gesichtspunkte:
E.on ging von einer sehr viel höheren Vorbelastung des Mains aus, was dazu geführt hätte, dass die Zusatzbelastung durch Block 6 im Verhältnis sehr viel geringer wäre. Diese Berechnung ist falsch, wie die Fachbehörde im Termin dargelegt hat.
Das Regierungspräsidium Darmstadt geht derzeit noch davon aus, dass die mit dem Block 6 verbundene Neueinleitung mit den Alteinleitungen durch die stillzulegenden Blöcke 1 bis 3 verrechnet werden kann. Dies ist aufgrund eingehender Prüfung der Verbandsanwälte falsch und wäre für den Fall einer Genehmigung gerichtlich erfolgreich angreifbar.
Pressekontakt:
Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin
Mobil: 0151/55 01 69 43, Tel.: 030/24 00 867-0, E-Mail: baake@duh.de
Michael Rothkegel
Landesgeschäftsführer, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) Landesverband Hessen e.V., Ostbahnhofstraße 13, 60314
Frankfurt/Main
Tel. 069/67 73 76 12, E-Mail: michael.rothkegel@bund-hessen.de
Peter Rottner
Geschäftsführer, Bund Naturschutz Bayern e.V., Dr.-Johann-Maier-Str.
4, 93049 Regensburg
Tel.: 0941/2 97 20 12, E-Mail: peter.rottner@bund-naturschutz.de
Ursula Philipp-Gerlach,
Rechtsanwältin, Niddastraße 74, 60329 Frankfurt
Mobil: 0163/733 25 52
Peter Kremer,
Rechtsanwalt, Heinrich-Roller-Straße 19, 10405 Berlin
Mobil: 0172/646 44 25
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