Handelsketten untergraben EU-Verordnung zum Glühlampenausstieg
Berlin (ots)
Bau- und Elektromärkte, Drogerien und Supermärkte verkaufen weiterhin die seit mehr als einem Jahr verbotenen Glühbirnen - Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe im Einzelhandel ergeben teilweise breite Sortimente an matten Glühlampen sowie 100 Watt Glühlampen - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Vollzugebehörden dazu auf, gegen diesen Verstoß des EU-Klimaschutzrechts vorzugehen
Mehrere große Einzelhandelsketten verkaufen weiterhin Glühlampen, die bereits seit September vergangenen Jahres nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Insbesondere große Handelsketten umgehen die EU-Regelung und bieten teilweise ein breites Sortiment sowohl an matten Glühlampen als auch an klaren Glühlampen mit mehr als 60 bzw. 75 Watt Leistung an. Dies haben Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) in Berlin und Süddeutschland ergeben. Demnach ignoriert nach Ansicht der DUH ein Drittel der untersuchten Geschäfte die EU-Verordnung zu energieeffizienter Beleuchtung.
Laut EU-Verordnung dürfen seit 1. September 2009 keine matten Glühlampen und keine klaren Glühlampen mit mehr als 75 Watt verkauft werden. In diesem Jahr zum 1. September ist die zweite Stufe des sogenannten Glühlampenausstiegs in Kraft getreten: Auch klare Glühlampen mit mehr als 60 Watt sind damit in der EU verboten. Die EU-Kommission hatte die mehrstufige Einführung von Energieeffizienzkriterien für Haushaltsbeleuchtung in der EU, die schrittweise zum Verschwinden von ineffizienten Glühlampen aus den Verkaufsregalen führen sollte, bereits im März 2009 veröffentlicht.
"Es ist erschreckend, mit welcher Dreistigkeit große Baumarkt-, Elektro- und Drogerieketten gegen den Klimaschutz handeln und mehr als anderthalb Jahre nach der Verkündung der EU-Verordnung immer noch angebliche Restbestände an matten bzw. 100 Watt Glühlampen verkaufen. Wir fordern diese Unternehmen auf, den Verkauf dieser Lampen bis Ende November komplett einzustellen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Darüber hinaus hat die DUH die Vollzugbehörden der Bundesländer von den festgestellten Verstößen in Kenntnis gesetzt und sie aufgefordert, ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
Laut DUH-Testbesuchen in 88 Bau- und Elektromärkten, Drogerien, Kaufhäusern und Supermärkten ignorieren ein Drittel der besuchten Betriebe die EU-Richtlinie zu energieeffizienter Beleuchtung. Nicht mehr zulässige Lampen hat die DUH u. a. in Märkten von Rossmann, Schlecker, Toom, OBI, Real, MediaMarkt, MediMax, Kaufland und Karstadt gefunden. Teilweise wird sogar offensiv für diese Ware geworben: So hat zum Beispiel der Hellweg-Baumarkt am Berliner Ostbahnhof im September 2010 - ein Jahr nach dem Stichtag - matte Glühbirnen "in verschiedenen Formen und Wattzahlen" angepriesen. Ende Oktober 2010 haben die DUH-Testkäufer dort weiterhin eine breite Palette an matten Glühlampen gefunden.
Die Testbesuche ergaben, dass in 30 der 88 Geschäfte immer noch Glühlampen mit mehr als 60 Watt in den Regalen stehen. Auffallend ist außerdem, dass immer noch Glühlampen mit 100 Watt und matte Glühlampen in den Regalen zu finden sind oder im Sortiment von Online-Händlern auftauchen. Dabei werden die Glühlampen in einigen Fällen allerdings unter einem anderen Namen, z.B. als "Allgebrauchslampe für Spezialzwecke" verkauft.
Die EU-Verordnung soll zur Einhaltung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele beitragen. Sie soll im Jahr 2020 zu einer Energieeinsparung von rund 39 Terawattstunden führen - das entspricht der Stromerzeugung von sieben modernen Kohle- oder vier großen Atomkraftwerken. "Mit dem Weiterverkauf der stromfressenden Glühlampen werden die geplanten Energieeinsparungen im Bereich Haushaltsbeleuchtung hinfällig. Der Verkauf von künstlich angehäuften Lagerbeständen an besonders ineffizienten Glühlampen nach den gesetzlich festgelegten Stichtagen widerspricht eindeutig den Zielen der Ökodesignrichtlinie", sagte Maria Elander, Leiterin des Bereichs Kreislaufwirtschaft der DUH.
Die Handelsketten verteidigen den Weiterverkauf von ineffizienten Glühlampen damit, dass die Lampen schon vor dem Verkaufsverbot auf Lager gewesen seien - rein formaljuristisch also bereits in den Verkehr gebracht waren. Sie würden nun lediglich ihre Bestände verkaufen. "Das Argument der Restbestände ist absurd - mehr als ein Jahr nach dem Stichtag", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Der Handel untergräbt die EU-Gesetzgebung und nutzt jedes noch so kleine Schlupfloch für Profit."
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Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
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