Deutsche Umwelthilfe kritisiert Ignoranz der Bundesländer bei der Überprüfung von Klima- und Verbraucherschutzregeln
Berlin/Radolfzell (ots)
Neun Bundesländer verzichten bisher komplett auf Kontrolle der Verbrauchskennzeichnung von Energiefressern und erhalten die "Rote Karte" - Rheinland-Pfalz verhängt als einziges Bundesland Bußgelder
Die Länderbehörden setzen eine seit Mai 2012 geltende Verpflichtung zur besseren Kontrolle der Verbrauchskennzeichnung von Pkw, Reifen, Fernsehern und anderen großen Elektrogeräten durch Hersteller und den Handel gar nicht oder nur mangelhaft um. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung der Marktüberwachungsaktivitäten aller 16 Bundesländer durch die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH).
Einzig Rheinland-Pfalz kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und verhängte 2012 zwei Bußgelder. Sechs weitere Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen) haben immerhin mit stichprobenartigen Marktkontrollen begonnen. Festgestellte Verstöße führten aber nicht zu Sanktionen. Hierfür erhalten sie die "Gelbe Karte". Die verbleibenden neun Bundesländer haben nach eigenen Angaben noch gar nicht mit der stichprobenhaften Marktüberwachung begonnen. Sie erhalten von der DUH die "Rote Karte".
"Während Autofahrer zu Recht für jede festgestellte Geschwindigkeitsübertretung oder jedes falsche Parken zur Kasse gebeten werden, zeigen sich die Bundesländer bei Ordnungswidrigkeiten von Industrie und Gewerbe von ihrer nachsichtigsten Seite. Das ist schwer nachzuvollziehen", so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Selbst nach Hinweisen der DUH auf schwerwiegende Verstöße verweigern die Behörden in aller Regel die Verhängung von Ordnungsstrafen gegenüber der Industrie. Sie verstoßen damit gegen EU-Recht." Die DUH hatte kürzlich den Stuttgarter Autokonzern Daimler ertappt, als er seine neue S-Klasse mit falschen Angaben zur CO2-Effizienz und zum Spritverbrauch bewarb. In der DUH sei man nun gespannt, ob die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden wegen dieses zwischenzeitlich von Daimler eingeräumten und per Gerichtsbeschluss gestoppten Verstoßes tätig werden.
"Geradezu unterirdisch" nannte Resch die Intensität der Kontrollaktivitäten vieler Bundesländer im Jahre 2012. Während Baden-Württemberg mit einer Überprüfung von 180 Betrieben im Bereich Pkw und 640 Betrieben aus dem Sektor "Weiße Ware" immerhin an der Spitze der Kontrolltätigkeit stehe, fänden Sanktionen festgestellter Verstöße auch dort nicht statt. Die meisten Bundesländer ermutigten mit ihrer Verweigerung wirksamer Kontrollen Betriebe zu Rechtsverstößen. Mit Rheinland-Pfalz wage es zudem nur ein einziges Bundesland Bußgeldbescheide zu verhängen - und zwar zwei an der Zahl im Jahr 2012.
Bei der Kontrolle der Kennzeichnungsvorschriften für Reifen sah es eher noch schlechter aus: Nur in Niedersachsen wurden 144 Betriebe kontrolliert, keiner der 21 festgestellten Verstöße führte jedoch zu einer Sanktion. Neben der Kontrolle der korrekten Kennzeichnung fordert die EU auch die Überprüfung, ob die dort angegebenen Werte mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Die an der Ware angebrachten Kennzeichnungen wurden zudem von keinem Bundesland auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft.
Mit einer Marktüberwachung ohne Sanktionsdrohung werde erkennbar kein Anreiz für Verbesserungen geschaffen. Vielmehr öffne sie einer bewussten Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wettbewerbsverzerrungen die Tür.
Funktionierende Marküberwachungskonzepte werden für einen ernstgemeinten Klima- und Verbraucherschutz jedoch nach Überzeugung der DUH dringend benötigt. Sie seien ein wesentliches Elementar der europäischen Klima- und Verbraucherschutzpolitik. "Die Kennzeichnungsvorschriften dienen sowohl dem Klima- als auch dem Verbraucherschutz. Sie sollen nachhaltige Kaufentscheidungen des Verbrauchers ´in voller Sachkenntnis´ ermöglichen und ihn auf Produkte lenken, die bei ihrem Gebrauch am wenigsten Energie und andere Ressourcen verbrauchen", so Agnes Sauter, die Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH. Die Verbraucher seien die Leidtragenden einer unzureichenden Kennzeichnung, weil sie ihr Kaufverhalten nicht am Energieverbrauch und der Klimabilanz der Produkte ausrichten können.
Die klaffenden Lücken bei der staatlichen Marktüberwachung verzerren nach Meinung der DUH indirekt auch den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Neuansiedelungen von Unternehmen könnten sich an der (Nicht-)Wahrnehmung der Kontrollaufgaben orientieren. Dadurch entstehen Kommunen und Landkreisen Nachteile, die sich um einen effektiven Klima- und Verbraucherschutz bemühen.
Die Ergebnisse der Umfrage im Einzelnen finden Sie unter: www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=3170
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Mobil: 0171 3649170,
E-Mail: resch@duh.de
Agnes Sauter; Leiterin Verbraucherschutz, Tel.: 07732 9995 11,
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