Umweltverbände und Getränkefachgroßhandel begrüßen die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zur Einführung des "Dosenpfands"
Berlin/Düsseldorf/Radolfzell (ots)
Zunahme von PET-Einweg bei alkoholfreien Getränken um 270% in den vergangenen 12 Monaten - Ab Herbst 2002 Pfandpflicht auch auf Einwegverpackungen für Erfrischungsgetränke erwartet
Mit Genugtuung haben die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (GFGH) die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts aufgenommen. "Das Bundesministerium darf die Quote von Mehrwegverpackungen bekannt machen und damit Zwangspfand auslösen", so fasst das Berliner Verwaltungsgericht sein Urteil zusammen. Mit erfreulicher Deutlichkeit haben die Richter den Antrag von 16 Großunternehmen (u. a. die Firmen ALDI, REWE, PLUS, Real, Kaufland, Karlsberg Brauerei, Bitburger) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen. Damit ist eines der letzten Hindernisse für die Einführung eines Pflichtpfandes auf Dosen und Einwegflaschen für Bier und Mineralwasser im Frühling kommenden Jahres aus dem Weg geräumt.
In seiner Begründung bestätigt das Gericht das Recht der Bundesregierung bzw. des Bundesumweltministeriums, die Mehrwegverpackungsquote für das Jahr 1997 zu veröffentlichen. Diese liegt mit 71,33% unter der maßgeblichen Referenzgröße von 72 Prozent. Eine "Fehlermarge", wie von den Klägern gefordert, muss die Bundesregierung nach der gestrigen Entscheidung des Gerichts nicht berücksichtigen. Darüber hinaus verweist das Gericht in seiner Begründung auf den weiteren Rückgang des Mehrweganteils für das Jahr 1998 auf 70,13% bzw. für 1999 auf 68,29%.
Das Gericht nimmt im übrigen die von den Klägern vorgebrachte Lenkungswirkung in Form von Umsatzeinbußen ernst, in dem es sich in seiner Kostenentscheidung auf diese Angaben bezieht. "Damit wird nochmals die Lenkungswirkung eines Dosenpfands deutlich - die Kunden werden zukünftig verstärkt die mit nur 15 Pfennigen bepfandeten Mehrweg-Getränke kaufen", so Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels.
Voraussichtlich ab dem 1. März 2002 tritt nun das Pflichtpfand von 25 bzw. 50 Cent auf zunächst Bier und Mineralwasser in Einweggebinden in Kraft. Angesichts der aktuellen Marktentwicklung bei Erfrischungsgetränken rechnen DUH und GFGH mit der Unterschreitung der Mehrwegschutzquote bereits in den Zahlen für das Jahr 2000. Somit tritt die Pfandpflicht für Coladose und Limonadenflasche mit sechsmonatiger Verzögerung voraussichtlich im Herbst 2002 ebenfalls in Kraft.
Mit großer Sorge beobachten DUH und GFGH zudem die gegenwärtige Marktoffensive von Einwegverpackungen für Erfrischungsgetränke. In den vergangenen 12 Monaten hat der Anteil von PET-Einweg lt. neuester Zahlen der GfK (Consumer Scan) von 6,0% im Juni 2000 auf 16,5% (Juni 2001) um über 270 Prozent zugenommen. Einen wesentlichen Anteil nehmen dabei die neuen 2-Liter PET-Einwegflaschen ein, die mit Sonderangeboten in den Markt gedrückt werden.
Der Mehrverkauf der 0,5-Liter Bierdose im 1. Halbjahr 2001 gegenüber dem Vorjahr betrug 46,8 Mio Stück (+4,3%). Insbesondere die Länder, die sich gegen eine Pflichtbepfandung ausgesprochen hatten, liegen weit über diesem Bundesdurchschnitt (Baden-Württemberg +27%, Rheinland-Pfalz/Saarland +19% bei der Bierdose).
Für Rückfragen: Jürgen Resch Deutsche Umwelthilfe e.V. Güttinger Str. 19 78315 Radolfzell Tel. mobil: 0171/3649170 Tel.: 07732/9995-0 Fax.: 07732/9995-77 Email: info@duh.de
Günther Guder Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Humboldtstr. 7 40237 Düsseldorf Tel. mobil: 0172/2424950 Tel.: 0211/683938 Fax.: 0211/683602 Email: GFGH_Verbaende@compuserve.com
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