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Dosenpfand auch für die Colabüchse ab 2002 so gut wie sicher!
"Der Weg ist frei für das Dosenpfand" - Weitere Anträge der Einweglobby sind heute vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert

Berlin/Düsseldorf/Radolfzell (ots)

Nachdem das Berliner
Verwaltungsgericht am gestrigen Tage den Sammelantrag von 16
Großunternehmen (u. a. die Firmen ALDI, REWE, PLUS, Real, Kaufland,
Karlsberg Brauerei, Bitburger) auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung gegen die Bundesregierung zurückgewiesen hat, sind heute
weitere Anträge von Handelsunternehmen wie z. B. von REWE
gescheitert.
In einem zweiten heute entschiedenen Verfahren argumentierte der
Kläger im wesentlichen mit einer angeblichen Unvereinbarkeit der
Verpackungsverordnung mit Europäischem Gemeinschaftsrecht und
forderte ebenfalls die Unterlassung der Veröffentlichung der
Mehrwegquoten-Nacherhebung. In seiner Begründung bestätigt das
Gericht wie bereits in seinem ersten gestrigen Urteil das Recht der
Bundesregierung bzw. des Bundesumweltministeriums, die
Mehrwegverpackungsquote (Nacherhebung) für das Jahr 1997 zu
veröffentlichen.
Darüber hinaus sei der Aufbau eines Rücknahme-, Bepfandungs- und
Bewertungssystem bereits mit der Verabschiedung/Novellierung der
Verpackungsverordnung erfolgt. Nicht aufgehalten werden könne demnach
die "Bekanntmachung von Zahlen, mit denen lediglich eine am Markt
tatsächlich zu Stande gekommene Mehrwegverpackungsquote
widergespiegelt wird", so das Gericht in seiner Begründung. Weiter:
"Sie (die Bekanntmachung der Mehrwegquote) ist vielmehr ebenso wie
andere reale Ereignisse, die mit rechtlichen Mitteln nicht
aufgehalten bzw. nachträglich ungeschehen gemacht werden können, als
tatsächliches Geschehnis ausgestaltet, durch das rechtlich eine Frist
ausgelöst wird, mit deren Ablauf nach der Verpackungsverordnung schon
bestehende, zunächst aber vorläufig ausgesetzte Pflichten (wieder
bzw. erstmalig) durchsetzbar wirksam werden".
Nach der für September 2001 vorgesehenen Veröffentlichung der
Zahlen tritt automatisch zum 1. März 2002 das Pflichtpfand von 25 
bzw. 50 Cent auf zunächst Bier und Mineralwasser in Einweggebinden in
Kraft. Angesichts der aktuellen Marktentwicklung bei
Erfrischungsgetränken rechnen DUH und GFGH mit der Unterschreitung
der Mehrwegschutzquote bereits in den Zahlen für das Jahr 2000, mit
deren Veröffentlichung Anfang 2002 zu rechnen ist. Die vorliegenden
Marktdaten zeigen bei Erfrischungsgetränken für die Jahre 2000 und
2001 den stärksten Einbruch der Mehrwegquote Somit ist fest mit einer
Pfandpflicht für Coladose und Limonadenflasche für den Herbst 2002 zu
rechnen.
Mit großer Sorge beobachten DUH und GFGH zudem die gegenwärtige
Marktoffensive von Einwegverpackungen für Erfrischungsgetränke. In
den vergangenen 12 Monaten hat der Anteil von PET-Einweg lt. neuester
Zahlen der GfK (Consumer Scan) von 6,0% im Juni 2000 auf 16,5% (Juni
2001) um über 270 Prozent zugenommen. Einen wesentlichen Anteil
nehmen dabei die neuen 2-Liter PET-Einwegflaschen ein, die mit
Sonderangeboten in den Markt gedrückt werden.
Der Mehrverkauf der 0,5-Liter Bierdose im 1. Halbjahr 2001
gegenüber dem Vorjahr betrug 46,8 Mio Stück (+4,3%). Insbesondere die
Länder, die sich gegen eine Pflichtbepfandung ausgesprochen hatten,
liegen weit über diesem Bundesdurchschnitt (Baden-Württemberg +27%,
Rheinland-Pfalz/Saarland +19% bei der Bierdose).
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, 
Deutsche Umwelthilfe e.V. 
Güttinger Str. 19, 
78315 Radolfzell
Tel. mobil: 0171/3649170, 
Tel.: 07732/9995-0, 
Fax.: 07732/9995-77, 
Email:  info@duh.de
Günther Guder, 
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
Humboldtstr. 7, 
40237 Düsseldorf, 
Tel. mobil: 0172/2424950, 
Tel.: 0211/683938, 
Fax.: 0211/683602, 
Email:  GFGH_Verbaende@compuserve.com

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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